Nachbar droht mir mit Parkverbot und Mülltonnen verbot?
Seit 2017 Januar droht mir der Nachbar ständig Parkverbot gegenüber seiner ein und Ausfahrt und Mülltonnen Verbot vor seinen Grundstück.
Ich parke seit Marz 2015 gegenüber der ein und ausfahrt vom Nachbar, Abstand ca. 4,2 m frei Nachbar Pkw Mazda Limousine Straße hat mehre Ein und Ausfahrten Breite der Straße ist ca. 6,3 m
das Ordnungsamt sagt mir es müssen mindesten 3,5 m bei Ein und Ausfahrten Abstand gehalten werden.
Kann der Nachbar trotzdem bei diesem Rech streit gewinnen?
8 Antworten
Eigentlich egal. Könntest Du problemlos woanders parken, auch wenn Du vielleicht ein paar Meter laufen müsstest? Dein Nachbar hat anscheinend Problem aus seiner Einfahrt zu kommen, wenn Du dort parkst und darum sei doch einfach so nett und frage ihn nach einer Ausweichmöglichkeit, weil Du selber wohl keine weißt und entschuldige Dich und nehme mal Rücksicht und vielleicht beherrscht er sein Auto nicht, wie Du es könntest. Oder Du wetzt gleich die Messer und freust Dich auf eine ewig andauernde gute Nachbarschaft und gibst immer Acht darauf, dass Du auch nicht nur den kleinsten Fehler begehst, den man zur Anzeige bringen kann und sei es, Dir nur Ärger zu bereiten. Anzeigen kann man immer und einer Anzeige wird auch nachgegangen und schon bald kannst Du einen Stammtermin bei der örtlichen Polizei haben und vielleicht weißt man Dir dann sogar einen eigenen Ansprechpartner zu, damit Du es leichter hast.
Das Ordnungsamt bestimmt die verkehrsrechtlichen Fragen auf öffentlichem Grund und Boden und nicht dein Nachbar. Lasse dich nicht ins Boxhorn jagen.
Häufig stellen die Mitarbeiter der Müllentsorgung die Mülltonnen auf die Straße. Wenn das bei dir auch so ist, dann bitte den Nachbarn, sich mit der Müllentsorgungsfirma in Verbindung zu setzen.
Wenn du den Mülleimer selbst herausstellst, dann stelle in ihn Zukunft vor dein eigenes Grundstück. Dann kann es darüber keinen Streit mehr geben.
Was denn für ein Rechtsstreit?
Entweder darf man da parken oder man darf es nicht. Ein Richter wird für Dich weder die StVO noch die Weltordnung neu erfinden.
Solange 3 Meter eingehalten werden (eigentlich 3.05 aber es wird zumeist bei Gericht abgerundet) und auf deiner Seite kein Parkverbot ist darfst du da stehen solange dein Auto angemeldet ist.
Bezüglich der Mülltonne müsste man wissen warum die auf der anderen Straßenseite stehen.
Der Nachbar muss ein Parkverbot beantragen und begründen. Bei 4,2m Restfahrbahn wird ein "ich komme sonst nicht aus meiner Ausfahrt raus" nicht ausreichen und schon garnicht auf der anderen Straßenseite.
Die Mülltonnen vor seinem Grundstück kann er dir auch nicht verbieten, da es öffentlicher Grund ist, aber was machen deine Mülltonnen vor seinem Grundstück? Sollten die nicht vor deinem stehen?