Ein Inkassounternehmen hat eine Forderung an mich als Erbe meines verstorbenen Lebensgefährten
Hallo, folgende Frage habe ich:
Mein Lebensgefährte ist im letzten Jahr Juli verstorben. Ich habe das Erbe angetreten. Nun erhielt ich vorgestern ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bezüglich einer Forderung von einem Telefonanbieter, bei dem anscheinend mein verstorbener Lebensgefährte irgendetwas abgeschlossen hatte. Ich hatte nach seinem Ableben keinerlei Unterlagen von diesem Vertrag oder was auch immer das war vorgefunden, so dass ich dorthin auch keine Kündigung oder eine Mitteilung über das Ableben hätte zukommen lassen. Nach telefonischer Auskunft dieses Inkassounternehmens hatte mein verstorbener Lebensgefährte anscheinend irgendwo einen Vertrag abgeschlossen. Niemals habe ich bzw. mein Lebensgefährte eine Mahnung o.ä. erhalten. Es ist eine wirklich ziemlich hohe Forderung. Ist das alles rechtlich? Das Konto meines LG ist bereits seit letztem Jahr aufgelöst. Mein LG hatte kein Vermögen, so dass ich mir gar nichts weiter gedacht hatte, als ich das Erbe annahm.Könnte mir jemand eine Rechtsauskunft geben? Vielen Dank im voraus.
5 Antworten
Es handelt sich aber nicht um Verbindungsentgelte ?Mit der Annahme der Erbschaft übernimmst Du übrigens nicht automatisch die vom LG abgeschlossenen Verträge ! Die enden m.W mit dem Tod des Vertragspartners !Bitte um Korrektur falls ich falsch liege
Fordere zunächst vom Inkassoladen eine detailierte Forderungsaufstellung zusammen mit etwaigen Vertragskopien !
Verlange ebenfalls die Gläubigervollmacht !
Zusätzlich wäre es sinnvoll den Einzelverbindungsnachweis der vermeintlich geführten Gespräche einzufordern.
Ich würde dies schriftlich und per Einschreiben machen
Keine Telefongespräche
Evtl verlinkst Du das Inkassoschreiben mal hier ?(Namen und Anschrift abdecken)
Hallo,
von einem Inkasso-Unternehmen erst mal nicht nervös machen lassen, die müssen die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen (Ankläger ist in der Beweispflicht).
Spontan fallen mir zwei mögliche Lösungsansätze ein:
A. die Risiko-Variante
Weisen Sie die Forderung schriftlich (Einschreiben mit Rückantwort!) zurück und warten ab. Im Extremfall bleibt dem Unternehmen nichts anderes übrig als Rechtsmittel einzulegen (Gerichtsvollzieher) - DANN muss das Unternehmen Beweise vorlegen.So wehren Sie sich gegen evtl. Abzockmaschen.Aber Vorsicht - deshalb Risiko: Wenn dann DOCH die Gültigkeit der Forderung bewiesen wird, kommen die Kosten für das ganze Verfahren noch obendrauf!
B. die sichere Variante
Vorgang vollständig einem Rechtsanwalt übergeben - ist die Forderung berechtigt, kommen die Gebühren logischerweise auch hinzu (aber billiger als Variante A.)
MFG
Hallo,
ich habe keine Ahnung um was es sich handelt, aber ich denke mal schon, dass es Verbindungsentgelte sind (mobicom-debitel)!!! Mir ist bekannt, dass mein verstorbener LG bei einem anderen Anbieter ein Vertrag hatte, den ich ja auch gekündigt habe, aber von dem o.g. hatte ich keine Ahnung - geschweige denn Unterlagen. Ich bin doch keine Hellseherin. Warum wurde ich bzw. mein LG denn nicht einmal angeschrieben? Und warum kommen sie nun nach fast einem Jahr erst damit. Ich muss dazu erwähnen, dass ich mittlerweile umgezogen bin - jedoch für mich und meinen verst. LG einen Nachsendeauftrag gestellt hatte. Es kam aber niemals Post hier unter meiner neuen Anschrift an. Ich bin immer noch völlig geschockt. Ich bin 70 Jahre alt und mein LG hatte keinen Nachlass (weder Vermögen - noch Schulden); ansonsten hätte ich doch das Erbe gar nicht erst angenommen. Aber dann hätte ich wiederum keine Sterbeurkunde bekommen. Es ist doch alles unglaublich für mich. Auch kommt keine Nachlassinsolvenz für mich in Frage, da ich dazu wieder "zu viel" (was auch immer für diesen Staat zu viel bedeutet) "Vermögen/Rente" habe. Vielleicht könnt ihr mir noch einige Ratschläge geben. DANKE
Lass dir eine Kopie des Vertrages zuschicken...
Ja, wenn Du erbst, erbste auch die Schulden. Das kann man sich nicht aussuchen ...
Bitte das Unternehmen um eine Kopie die Vertragsunterlagen. Bei so was wird nämlich auch gern mal abgezockt!
Ja, das müssen sie machen.
Ansonsten wende dich an den Verbraucherschutz. Die Masche ist bekannt ...^^
Ich denke,du kannst mit dieser Formulierungshilfe was anfangen. Formuliere es entsprechend deinen Bedürfnissen um. Viel Erfolg!
Formulierungshilfe von der Verbraucherzentrale Niedersachsenbei Inkassoforderung und telefonischer Vertrag
,Diese Formulierungshilfe zum Abschreiben dient als Hilfsmittel und ersetzt keine Rechtsberatung.Zur Klärung konkreter Rechtsfragen wendenSie sich bitte an Ihre jeweilige Beratungsstell der VerbraucherzentraleNiedersachsene. V.Versenden Sie den Brief Einschreiben mit Rückschein! WennSie befürchten,dass die Annahme verweigert werden könnte, schicken Sie den Brief stattdessen per Einwurf-Einschreiben!Einlieferungsbeleg gut aufheben!DerEinwurfzeitpunkt beim'Empfänger kann bei der Post abgefragt werden unter: www.deutschepost.de/briefstatus (bis 6 Monate nach Abgabe):ausdrucken und aufbewahren!SteckenSiedas Schreiben in Anwesenheit einesZeugen in den Briefumschla,damit später notfalls der Inhalt des Briefes bewiesen werden kann. Kopie für die eigenen Unterlagen fertigen!
(Absender)(Datum)
An ...(Inkassobüro )
AZ:......Sehr geehrte Damen und Herren,Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom... , in dem Sie einen Betrag von... für einenangeblichen Vertragsabschluss per Telefon verlangen.Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinenVertrag mit hrer Mandantin geschlossen.Daher binich nicht bereit, Ihre Forderungzu begleichen.Im Übrigen haben Sie keine Vollmacht im Original beigefügt,aus der Ihre Bevollmächtigung für dieForderung aus demVertrag mit der Firma .... hervorginge.Allein deshalb weise ichIhre Forderung als unzulässig zurück. Vorsorglich,ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irreführung an.Hilfsweise widerrufe ich den angeblich geschlossenen Vertrag form- und fristgerecht. Bis zum gerichtsfesten Beweis des Gegenteils bestreite ich zudem, ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht,belehrt worden zu sein. Der Widerruf ist daher fristgerecht.Hilfsweisekündige ichden angeblicnen VertragAußerdem fordere ich Sie und Ihre Mandantin auf, alle Daten zu löschen,die sich auf diesen'Vorgang beziehen.Ebenfalls ergeht hiermit ein Verbot, meine Daten zu Werbezwecken zu speichern und zu verwenden oder an Dritte weiterzureichen. Da die Forderung von mir bestritten wird, ist dieÜbermittlung meiner personenbezogenen Datenüber eine Forderung gem § 28 a Abs. 1 Nr.4 d Bundesdatenschutzgesetz unzulässig.Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir all in Betrachtkommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.Ich fordere Sie auf, mir bis zum .... schriftlich zu bestätigen (Datum, in 2 Wochen) die Erledigung der Angelegenheit schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen(Unterschrift)
Hallo,
ich habe keine Ahnung um was es sich handelt, aber ich denke mal schon, dass es Verbindungsentgelte sind (mobicom-debitel)!!! Mir ist bekannt, dass mein verstorbener LG bei einem anderen Anbieter ein Vertrag hatte, den ich ja auch gekündigt habe, aber von dem o.g. hatte ich keine Ahnung - geschweige denn Unterlagen. Ich bin doch keine Hellseherin. Warum wurde ich bzw. mein LG denn nicht einmal angeschrieben? Und warum kommen sie nun nach fast einem Jahr erst damit. Ich muss dazu erwähnen, dass ich mittlerweile umgezogen bin - jedoch für mich und meinen verst. LG einen Nachsendeauftrag gestellt hatte. Es kam aber niemals Post hier unter meiner neuen Anschrift an. Ich bin immer noch völlig geschockt. Ich bin 70 Jahre alt und mein LG hatte keinen Nachlass (weder Vermögen - noch Schulden); ansonsten hätte ich doch das Erbe gar nicht erst angenommen. Aber dann hätte ich wiederum keine Sterbeurkunde bekommen. Es ist doch alles unglaublich für mich. Auch kommt keine Nachlassinsolvenz für mich in Frage, da ich dazu wieder "zu viel" (was auch immer für diesen Staat zu viel bedeutet) "Vermögen/Rente" habe. Vielleicht könnt ihr mir noch einige Ratschläge geben. DANKE