Inkassobüro Kontakt untersagen?
Ich hatte letztes Jahr, vor einem Umzug, meinen Telefonanbieter gekündigt.
Um jetzt nicht auf richtig oder falsch zum Telefonabieter einzugehen: es gab Streit, er buchte bei mir weiter ab, was ich zurückbuchte. Telefonisch ließ es sich nicht klären.
Das ganze ging im Endeffekt zu einem Inkassounternehmen, womit ich auch rechnete. Diesem Forderungen widersprach ich, mehrmals, trotzdem kamen im wochenrhytmus Forderungen vom Inkassobüro immer wieder neu rein. Ich schrieb den sogar das ich darum bitte das die endlich Klagen, keine Reaktion darauf.
Dann drohten die mit mit Klage, es kam ein gerichtlicher Mahnbescheid. Ich kreuzte "erkenne Forderungen insgesamt nicht an" und sendete es per Einschreiben zurück.
Jetzt wäre also der Zeitpunkt fürs Inkassounternehmen Farbe zu bekennen und (endlich) zu klagen. Aber nein: jetzt schreiben die mich per Email an, erinnern an deren Schreiben VOR dem gerichtlichen Mahnbescheid und schreiben das Einzugsverfahren fortzusetzen...
Ich halte das für eine haltlose Drohung, wären die sich sicher würden die Klagen.
Jetzt meine Frage: kann ich dem Inkassounternehmen den Kontakt zu mir untersagen? Ich habe denen das bereits mehrfach per Einschreiben und Email geschrieben, die ignorieren dieses und drohen munter weiter. Das nervt einfach nur.
11 Antworten
Hast du denn überhaupt die Kündigungsfrist bei deinem Telefonanbieter eingehalten und hat dieser deine Kündigung irgendwie bestätigt?
Die bestätigten das, den alten Vertrag ließen die aber hintenrum weiterlaufen, was wohl sogar rechtens ist.
Nö, ist es nicht. Es gab eine Vereinbarung und die haben sich nicht dran gehalten. Damit hattest du ein Recht zu einer fristlosen Kündigung. Fertig.
Den alten Vertrag musst du nicht weiter bezahlen, denn dieser wurde ja aufgehoben.
Die sind selbst Schuld, wenn sie den Anschluss versemmeln und der Techniker einfach nicht kommt.
Ergänzend zu Kevins Antwort. Wenn du nun den Showdown vor Gericht willst, dann würde ich das Mahngericht anschreiben. Ich würde die weiteren Nachrichten des Inkassos in Kopie zu einem Schreiben packen. "Wertes Gericht. Hiermit beantrage ich die Überleitung ans zuständige Prozessgericht. Offenkundig ist die Klägerin daran interessiert, diesen Anspruch weiter zu verfolgen. Ich beantrage zugleich eine Fristsetzung an die Klägerin zur Anspruchsbegründung und im Falle des Verstreichens der Frist eine Feststellung, dass der Anspruch nicht besteht."
Dann abwarten, was folgt. Ggf. musst du die Kosten des Gerichts vorstrecken, die du dann beim Gewinnen zurück bekommst.
Im übrigen war deine Reaktion durchaus OK. Du musst auch meiner Meinung nach nichts mehr zahlen. Die haben sich geweigert, ihren Teil des Vertrages zu erfüllen. Deine fristlose Kündigung war auf den ersten Blick wohl in Ordnung. Alles weitere hat Kevin auch schon geschrieben, daher verweise ich mal auf ihn.
Im AK Inkassowatch haben wir mit solchen Vorgehen gute Erfahrungen gemacht. Gerade bei Fällen, wo das Inkasso gar nicht vor Gericht will, erwischt man sie so auf einem völlig falschen Fuß.
Das ganze ging im Endeffekt zu einem Inkassounternehmen, womit ich auch rechnete.
Ich finde diesen Automatismus ziemlich dreist. Eine streitig gestellte Forderung darf nicht an ein Inkassobüro zur Betreibung gegeben werden. Höchstens an einen Anwalt, besser ans Gericht zwecks rechtskräftiger Klärung dieser.
Inkassobüros arbeiten für große Firmen aber kostenneutral. Anwälte und Gerichte nicht.
Jetzt wäre also der Zeitpunkt fürs Inkassounternehmen Farbe zu bekennen und (endlich) zu klagen.
Ein Inkassobüro darf nicht für seinen Auftraggeber klagen. Vertretung von Mandanten vor den Gerichten ist, laut RDG, ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.
kann ich dem Inkassounternehmen den Kontakt zu mir untersagen?
Hättest du schon längst tun können. Auch würde ich mal prüfen ob hier bereits die Schwelle zur Nötigung überschritten ist und gegen den Mitarbeiter, alternativ den Geschäftsführer des IB Strafanzeige stellen.
Auch würde ich:
- den Absender auf die Spam/Junk-Email-Liste setzen
- Briefe mit "Annahme verweigert" zurücksenden
- im Falle von Anrufen Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen und die Nummer im Router sperren.
- Beschwerde beim aufsichtsführenden Oberlandesgericht einreichen (steht im Rechtsdienstleistungsregister welches das ist), mit der Bitte dem Inkassobüro die Genehmigung zu entziehen.
- Wenn du dir 100% sicher bist die Forderung sei vollends haltlos und du bereit bist die Kosten vorzuschießen, selbst Klage auf negative Feststellung vor dem Amtsgericht <dein Wohnort> einzureichen. Dann muss der Gläubiger Farbe bekennen und seinen Anspruch beweisen.
Außer nerven und drohen können sie nichts machen, denn klagen lohnt sich bei den geringen Beträgen und unsicheren Fordrungen meist nicht. Lasse dich nicht ärgern geprüft in Ablage P.
Beschwerde beim zuständigen Landgerichtspräsident ( Sitz des Inkasso Büros)
Darum ging es nicht in meinr Frage, und um das alles zu erläutern, dafür reicht der Platz hier nicht. In Stichpunkten: der Anbieter schlug mir einen Wechselvertrag für die neue Wohnung vor, das nahm ich an. Im Gegenzug wurde der alte Vertrag gekündigt. Dann drohte mir der Anbieter mit Strafen von 50 €, falls keiner zum Anschlusstermin zuhause ist. Wer nicht da war, war ein Techniker des Anbieters. Auf telefonische Anfrage sagte man mir den nächsten Termin erst Wochen später zu. Wochen später, ohne Telefon und Internet? Da wurde ich sauer und kündigte außerordentlich alle Verträge. Die bestätigten das, den alten Vertrag ließen die aber hintenrum weiterlaufen, was wohl sogar rechtens ist. Dann sagten die mir aber das der alte nicht gekündigt wurde, sondern das ich einen zweiten Wohnsitz hätte, das mir die die Adressermittlung in Rechnung stellen, usw..
Wie gesagt, lange Geschichte. Ich bat denen an die drei fälligen Monate, ca. 60€ zu zahlen. Die wollen inzwischen aber mehr als 400. Und das mache ich nicht mit, dann lieber vor Gericht.