1&1 Mail & Media GmbH - Inkasso - wie wehre ich mich gegen unberechtigte Forderungen?

5 Antworten

Gerichtsverfahren? Du meinst sicher Mahnverfahren ....

Schreib der Inkassofirma eine Mail, dass du der Forderung widersprochen hast und dadurch ihre Bemühungen zwecklos sind. Du wirst keinerlei Gebühren anerkennen oder sonst irgendwelche Zahlungen leisten. Du widersprichst der Weitergabe deiner Daten und drohst bei weiterer Belästigung eine Beschwerde an.

Weitere Bettelbriefe einfach abheften. 2-3 kommen noch, dann ist Ruhe.

Den Account bekommst du natürlich nicht wieder.

Julien1231  09.03.2015, 23:53

Super Idee. Einige Inkassofirmen sind sicherlich unseriös. Für 288€ lohnt auch kein gerichtliches Mahnverfahren.

Wenn der Vertrag aber eine Schufa Klausel enthält hat der liebe Fragesteller bald ein Problem.

kevin1905  10.03.2015, 00:06
@Julien1231

Für 288€ lohnt auch kein gerichtliches Mahnverfahren.

Bei der Summe würde das gerichtliche Mahnverfahren genau 32,- € kosten.

Wie sollte ein Gläubiger sonst versuchen an einen Titel zu kommen? Als Alternative bliebe ja nur die Zivilklage und ja, die wäre teurer und ohne konkreten Nachweis, dass ein Vertrag besteht ein Eigentor, da der Richter diese vollständig abweisen würde und der Kläger sämtliche Kosten inkl. des Beklagten zu tragen hätte.

Eine Schufa-Klausel wäre belanglos, da es nie einen Vertrag gab in welchem Zuge man einer Klausel hätte zustimmen können. Das Bestehen eines Vertrages muss immer noch derjenige Beweisen, der gerne Geld daraus hätte.

Julien1231  10.03.2015, 01:06
@kevin1905

Was die Kosten des Mahnverfahrens angeht hast du wohl recht, jedoch kommt der Vertrag durch ausbleiben einer ordentlichen Kündigung zustande. Bei GMX ist diese Sonderleistung klar als zu vergütender Vertrag inkl. Laufzeit und Kündigungsfrist gekennzeichnet. Nicht jeder Vertrag muss schriftlich fixiert werden. 

mepeisen  10.03.2015, 07:30
@Julien1231
jedoch kommt der Vertrag durch ausbleiben einer ordentlichen Kündigung zustande

Das ist völliger Blödsinn. Verträge bedürfen einer beiderseitigen Willenserklärung. Und im Internet geschlossene Verträge bedürfen noch sehr viel mehr, nämlich die Einhaltung der Gesetze durch den Anbieter. Zu nennen Preisauszeichnungspflicht bzw. Transparenz und das so genannte Buttongesetz.

Bei GMX ist diese Sonderleistung klar als zu vergütender Vertrag inkl. Laufzeit und Kündigungsfrist gekennzeichnet

Nicht über alle Wege, über den man ihn abschließen kann. Es wird nach wie vor kräftig getrickst. Das ist auch gut dokumentiert. Wieso wohl fallen tausende immer wieder auf diese Abofalle herein und wissen nicht, wo sie jemals einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hätten?

Davon abgesehen muss der Anbieter nachweisen, dass wirklich der TE es war, der auf einen Button geklickt hat. Es gibt dutzende Berichte, dass Menschen ausschließlich per IMAP auf das Postfach zugreifen, wo es unmöglich ist, versehentlich auf Buttons zu klicken. Trotzdem hätten sie Verträge abgeschlossen... Ich will das B-Wort mal nicht in den Mund nehmen.

mepeisen  10.03.2015, 07:31
@Julien1231
Wenn der Vertrag aber eine Schufa Klausel enthält hat der liebe Fragesteller bald ein Problem.

Bestrittene Forderungen dürfen nicht gemeldet werden, solange ein Gericht nicht festgestellt hat, dass man zahlen muss. Egal, was im Vertrag steht oder was in irgendwelchen Schufa-Klauseln steht.

whiteTree  10.03.2015, 08:35
@Julien1231

Wenn eine Forderung zurecht bestehen würde, dann würde sich für 288€, oder auch viel weniger, ein Mahnbescheid sehr wohl lohnen, weil der Schuldner dann nämlich die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen müsste.

Wenn es aber kein gerichtl. Mahnverfahren gibt oder nach einem widersprochenen Mahnbescheid nicht geklagt wird, sondern stattdessen nach längerer Zeit weitere Drohbriefe kommen, ist dass ein ziemlich sicheres Indiz dafür , dass die sich der Unrechtmäßigkeit ihrer Forderung genau bewusst sind und es nur mit Belästigung versuchen!

Dass ein Schufaeintrag für eine strittige Forderung illegal ist, wurde ja schon mehrfach erwähnt.

Die schicken dir sicherlich keine Rechnung weil die deinen Namen im Telefonbuch gefunden haben. Den Vertrag gehst du schon ganz schnell ein wenn du den "Extra Speicherplatz" ausprobierst und die AGBs akzeptierst.

288€ erscheint mir aber ganz schön viel. Wie lange läuft das Verfahren und wie sind die Kosten aufgeschlüsselt? Du solltest morgen zur Verbraucherschutzzentrale gehen. Dort wirst du von einem Anwalt fachlich beraten. GuteFrage ist sicherlich keine kompetente Plattform für solche Themen.

Reagieren solltest du aber trotzdem (durch den Anwalt, auf keinen fall du selbst), da du sonst ggf. negative Schufa Einträge bekommen könntest. Dann wird es später schwer einen neuen Handyvertrag zu bekommen oder eine Kreditkarte zu beantragen.

kevin1905  10.03.2015, 00:02

Den Vertrag gehst du schon ganz schnell ein wenn du den "Extra Speicherplatz" ausprobierst und die AGBs akzeptierst.

Lies mal § 312j BGB.

Die Wörter "probieren" "testen" "anmelden" "registrieren" können keine kostenpflichtige Leistung auslösen.

Ein Eintrag bei der Schufa wäre krass rechtswidrig, da die Forderung bereits streitig gestellt wurde. Der Eintragende macht sich schadenersatzpflichtig.

Julien1231  10.03.2015, 00:15
@kevin1905

Unter Anerkennung der AGBs kann sich der Käufer verpflichten den Vertrag mit einer Laufzeit von X innerhalb der ersten Zeit Y zu testen. Eine Ordentliche Kündigung ist dennoch erforderlich, ansonsten verlängert sich der Vertrag um die Mindestvertragslaufzeit und verpflichtet natürlich auch zur Zahlung. Hier der GMX Wortlaut beim Bestellformular:

JA, ich möchte GMX ProMail 1 Monat kostenlos* testen. * Es gelten unsere Nutzungsbedingungen und das Widerrufsrecht. Sie können alle GMX ProMail-Vorteile wie z.B. 50 FreiSMS, Faxempfang & vieles mehr, 1 Monat kostenlos testen und den GMX ProMail-Test bei Nichtgefallen während Ihrer Testphase jederzeit kündigen. [...] ProMail-Test nicht bis zum Ende des FreiMonats kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate zum Preis von 2,99 € / Monat (Abrechnungszeitraum: 17,94 € / Halbjahr; Gesamtpreis: 35,88 € / Jahr) inkl. MwSt. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende des jeweiligen 12-Monatszeitraums.

Erklärt trotzdem nicht die 288€ ?! Die Inkassogebühr darf maximal auf höhe des RVG erfolgen.

Georg63  10.03.2015, 00:52
@Julien1231

Die Seite ist so aufgebaut, dass man sehr schnell versehentlich auf den Knopf für das Probeabo drücken kann (soll).  Damit kommen die vor keinem Gericht durch. Dazu dann die fantasievollen Inkassogebühren - die will keiner vor Gericht prüfen lassen. Die sind nur auf ängstliche und leichtgläubige Zahler aus.

Julien1231  10.03.2015, 01:10
@Georg63

Den Inkassogebühren kann wahrscheinlich (ich kenne das Schreiben und die Aufschlüsselung der Kosten nicht) widersprochen werden. Aber Vertrag ist Vertrag. Alle rechtlichen Merkmale sind auf der Seite gegeben. Ansonsten könnten ja alle GMX Kunden auf einmal Tschüss sagen ;) 

Seriös ist etwas anderes, rechtssicher ist es dennoch.

mepeisen  10.03.2015, 07:40
@Julien1231
Unter Anerkennung der AGBs kann sich der Käufer verpflichten den Vertrag mit einer Laufzeit von X innerhalb der ersten Zeit Y zu testen.

Das ist Schwachsinn. Es ist vollkommen egal, ob in den AGB Abos versteckt sind oder nicht. Das ist unwirksam.

Das von dir angesprochene Verstecken in irgendeinem Fließtext ist genauso nicht zulässig. Informiere dich übers Buttongesetz und die Kriterien zur Preisauszeichnung.

Wer sich Mühe gibt, Kosten und Abos in Fließtexten zu verschleiern, der kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sogar den Straftatbestand des Betruges erfüllen.

Und ich verrate dir noch eines: Die Verbraucherzentralen spielen seit Jahren Katz und Maus mit 1und1 wegen GMX/Web.de. Immer wieder ändern sie den Aufmacher und immer wieder kassieren sie vor Gericht Niederlagen, weil sie gegen Gesetze verstoßen und im Grunde eine gut funktionierende Abofalle betreiben.

Inkassogebühren muss man ganz grundsätzlich nicht bezahlen, wenn man die Forderung strittig gestellt hat. Da das Inkasso kein Mittel hat, denn es darf für den Auftraggeber nicht klagen.

whiteTree  10.03.2015, 08:19
@Julien1231

Wie kann man derart penetrant auf irgendwelche im Kleingedruckten versteckten Abzockereien als "gültigen Vertrag pochen"?!? Die Rechtslage, mit den Unmengen an Vorschriften zu AGB, Preisangaben und formalen Anforderungen, spricht mehr als deutlich dagegen!

Und dazu noch Drohung mit einem in dem Fall eindeutig rechtswidrigen und schadensersatzpflichtigen Schufa-Eintrag!

Wenn jemand derart penetrant Abzocke als "rechtsgültigen Vertrag" hinzustellen versucht, sieht mir das entweder danach aus, dass er böswillig Leute ins Bockshorn jagen will, oder aber ein Akteur bzw. eine Sockenpuppe der Abzocker ist.

https://www.gutefrage.net/tipp/achtung-sockenpuppen-antworten-bei-abzock-themen


franneck1989  10.03.2015, 08:22
@Julien1231

rechtssicher ist es dennoch.

Du lehnst dich ziemlich weit aus dem Fenster. Rechtssicher ist das, was praktisch vor Gericht Bestand hat. Und das haben diese lustigen Abofallen-Verträge regelmäßig nicht, bzw. wird das bei Widerspruch überhaupt nicht weiter seitens GMX verfolgt. Was glaubst du wohl, was der Grund dafür ist?

whiteTree  10.03.2015, 08:15

AGB sind nicht immer gültig, sondern gesetzlich stark beschränkt. Der Inhalt muss sich am sofort sichtbaren orientieren, sonst sind es überraschende Klauseln (§305c BGB). Der §312j ("Buttonlösung") wurde ja schon erwähnt, dazu gibt es auch noch die Preisangabenverordnung PAngV, das Einführungsgesetz zum BGB u.a., womit solche versteckten Kosten und Abos fast immer unwirksam werden.

tach

habe ich von denen einen Brief bekommen dass das Gerichtsverfahren gegen mich eingestellt wurde.

Den Brief abheften.

Ganz offensichtlich hab die ja auf dein Schreiben:

Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung.

reagiert. - nämlich mit der Einstellung der Angelegenheit in deinem Sinne.

Dann einfach jeglichen Inkassomist ignorieren.

Man könnte sich die Mühe machen und das Inkasso zurückweisen.

Muss man aber nicht.

Wenn, wider Erwarten, tatsächlich mal ein richtig echter Mahnbescheid von nem richtigen Gericht, in so nem gelben Umschlag einer Postzustellung eintrudelt, dann einfach widersprechen.

Kreuz machen, Name drunter, eintüten und nachweisbar zurück ans Gericht.

Wenn die mitgeteilt haben, dass das Gerichtsverfahren, ob es nun wirklich eins gab oder nicht is egal, eingestellt wurde, bedeutet das doch, dass die auf die Forderung verzichten.

Wenn die tatsächlich klagen würden, müssten die einem Gericht glaubhaft plausibel machen, was der Blödsinn soll.

Hat es in der Sache tatsächlich schon ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid vom Gericht, dem widersprochen wurde), gegeben, oder gar einen Prozess? Oder haben die gelogen und es gab noch gar nichts beim Gericht? Dann sollte jetzt endgültig Ruhe sein und die dürften natürlich auch dafür keine Kosten in Rechnung stellen! Schließlich hätten sie ja nach dem Widerspruch gegen den MB klagen können!

Bei solcher Belästigung trotz abgelaufenem Mahnverfahren würde ich ernsthaft eine negative Feststellungsklage in Erwägung ziehen, d.h. man klagt selbst gegen die Forderung und die müssen sie dann beweisen! Und Mondgebühren, die zusammen 288€ ergeben, muss man natürlich nicht bezahlen.

Wie kann ich mich dagegen wehren ?

Strafanzeige wegen Nötigung und versuchtem Betrug.