Schufa-Eintrag wegen Schulden eines Verstorbenen

5 Antworten

Bei der Schufa werden auf antrag Außenstände eingetragen - wie es dazu gekommen ist, dass Schulden bestehen, interessiert da niemanden. So kann auch der Erbe einen Eintrag bekommen, wenn die Schulden nicht beglichen werden. Ich würde an deine Stelle versuchen, die Außenstände zu begleichen. Wenn die auf deinen Vorschlag, Ratenzahlung zu machen, nicht eingehen, beginn einfach mit der ersten Rate. Aber dokumentier genau, wann und wohin du das Geld geschickt hast, benutz das Konto, das du im Brief des Inkasso-Büro findest.

CarpeDiem10 
Beitragsersteller
 10.01.2014, 11:20

Ja gut, aber ganz fair ist das ja nicht. Weil man ist ja bereit, die Forderung zu begleichen.

Gut, zuletzt wurde die Inkasso Stelle am 6. Januar und gestern kontaktiert. Vielleicht wirklich mal noch die Post heute und morgen abwarten.

Man ist ja bereit, zu zahlen, aber es geht eben nicht in einer Summe.

Und der Vertrag wurde ja nicht durch den Erben abgeschlossen. Die schreiben da auch was von Abtretungen von Absicherungen. Keine Ahnung, was da angegeben wurde. Aus dem Vertrag geht nix hervor.

mepeisen  11.01.2014, 01:51
@CarpeDiem10

Mit Inkassobüros verhandelt man sowieso nicht, das löst nur unnötige Gebühren aus. Vom Grundprinzip her hat Schuhu zwar Recht, aber es kann durchaus strittig sein. Die Schufa dient dem Zweck, die jeweils eigene Zahlungsmoral und Zahlungsfähigkeit zu dokumentieren. Wenn man für fremde Schulden eingesteht, kann man zumindest behaupten, es ist strittig, ob das eingemeldet werden darf. Ich würde auch einfach stur bezahlen. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" ergänzen.

"Wertes Inkassobüro. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Das Inkassoverfahren lehne ich grundsätzlich ab, da ich Verzögerungen im Vorfeld aufgrund offener Klärung bei erbantritt nicht verschulde. Sie erhalten demnächst Zahlungen zur Verrechnung mit der Hauptforderung, die sie an die Mandantin weiterleiten möchten. Diskussionen werde ich nicht führen."

Bei widersprochenen Ansprüchen und dergleichen dürfen die Schulden allerdings nicht mehr gemeldet werden. Vorausgesetzt, da hat niemand einen Titel gegen en Verstorbenen gehabt. Denn Titel dürfen gemeldet werden. Vorher müsste der Titel aber auf dich umgeschrieben werden und die Mühe (und Kosten) verursacht sich ein Inkasso selten bis nie.

Mit der Annahme des Erbes muss du auch die Schulden bezahlen. Wenn du das nicht machst, kannst du tatsächlich einen Schufaeintrag bekommen.

Die Schulden des Verstorbenen sind jetzt deine Schulden,

So weit ich weiß, gehen mit der Annahme einer Erbschaft alle Rechte und Pflichten auf den Erben über. Man muss also auch für die Schulden geradestehen, die der Erblasser gemacht hat. Damit ist man sozusagen selber der Schuldner und begleicht man die Schuld nicht, muss man die Konsequenzen ebenso tragen als wären es selbst verursachte Schulden.

Blöd ist, dass man ohne das Testament zu kennen entscheiden muss, ob man das Erbe annimmt oder ausschlägt. Kennt man die Person und deren Lebensstil, kann man sicherlich einschätzen, ob der/die Verstorbene "auf großem Fuß" oder eher "wie ein Eichhörnchen" gelebt hat. Das kann bei der Entscheidung die Erbschaft anzunehmen oder abzulehnen hilfreich sein.

Gib bei Google einfach mal "Erbschulden" ein. Da findest Du einige Infos. gehe aber am besten auf Seiten von Anwälten, die mit Erbrecht zu tun haben. Die haben oftmals sehr nützliche Infos auf ihren Internetseiten stehen.

Viele Grüße und viel Erfolg.

CarpeDiem10 
Beitragsersteller
 10.01.2014, 11:22

Darum geht es ja nicht. Die Forderung will ja beglichen werden und wird auch nicht angezweifelt.. Aber es geht halt nicht in einer Summe. Daher ist bei einer Forderung von 5700 EUR eine Ratenzahlung von 500 EUR angeboten worden ...

mepeisen  11.01.2014, 01:53
@CarpeDiem10

Wie ich oben schrieb: Verhandlungen mit Inkassos bringen nichts. Zahle einfach zur Verrechnung mit der Hauptforderung und gut ist.

Ontario  16.05.2021, 08:35
@CarpeDiem10

Ich würde das eher locker sehen. Du bietest 500.--€ Ratenzahlung an und überweist kurz danach 500.--€ auf das Konto des Inkassobüros.

Damit gibst du zu erkennen, dass du zahlungswillig bist.

Mit der Annahme des Erbes gehen auch die Schulden auf dich über. Du könntest freilich auch den Gläubiger anschreiben und ihn bitten, dem Ratenzahlungsvorschlag zuzustimmen. Das würde ich als ersten Schritt., zeitgleich mit der Ratenzahlung machen. Zahle die weiteren Raten pünktlich weiter, auch wenn du noch keine Antwort bekommen hast.

Solange du deine Raten zahlst, wird auch nichts "anbrennen". Nur wenn du in Verzug kommst, dann wäre eine Meldung an die Schufa möglich. Das aber auch nur dann, wenn die Forderung der Höhe nach zweifelsfrei feststeht.

Dann würde ich die Gebühren welche das Inkassounternehmen berechnet genau überprüfen lassen. Meist werden unzulässig hohe Gebühren berechnet..

Deshalb meine die meisten Inkassobüros den Gang vor ein Gericht, weil sie die Schuldner abzocken und damit haben sie vor Gericht ein Problem.

Forderung tituliert oder nicht?