Kann man Kind (18) haftbar machen für einen Vertrag den die Mutter bei Minderjährigkeit abgeschlossen hat?
Die Mutter meines Kindes hat eine Vertrag ( Beginn Jannuar 2014, gekündigt April 2014) für ein Fitnesscenter für unsere damals 16 jährige Tochter abgeschlossen.
Das Unternehmen schrieb meine Tochter mehrmals an, das noch Zahlungen ausstehen würden, Mittlerweile 500 € obwohl sogar eine Bestätigung der Kündigung kam und die Mitgliedschaft nur 4 Monate dauerte. Der Monatsbeitrag war knapp 20 €.
Jetzt wurde sogar ein Inkassounternehmen beauftragt und die Schreiben wiederum meine Tochter an und wollen dass sie eine eidesstattliche Versicherung abgibt und drohen mit Haftbefehl.
Meiner Meinung nach kann nur die Mutter haftbar gemacht werden da die Tochter nicht volljährig war und dieses auch noch nicht mal bei der Kündigung.
Ich weiß das manche Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam sind, wenn sie von Minderjährigen abgeschlossen werden und so ein Vertrag kann dann mit Volljährigkeit wirksam sein, wenn der Vertrag vorher nicht angefochten wurde.
Hier ist die Sachlage aber anders. Es bestand zu einer Zeit der Vertragszeit eine Volljährigkeit des Kindes und das Kind hat nicht unterschrieben, es hat lediglich den Nutzen aus dem Vertrag gehabt.
Das Inkassounternehmen will nicht mit der Mutter reden sondern mit der Tochter. Ich habe erst mal gesagt, dass ich mich vorab erkundigen werde.
Wie ist die Rechtslage?
Wie soll man da vorgehen?
Kann meine Tochter einen Beratungshilfeschein beantragen? Sie verdient 760 €.
MfG
johnnymcmuff
9 Antworten
Die Mutter kann als gesetzliche Vertreterin auch im Grundsatz das Kind wirksam verpflichten, wobei auch nur das Kind so verpflichtet wird, als sei es den Vertrag selbst wirksam eingegangen. Eine schwebende Unwirksamkeit spielt nur bei dem Vertragsschluss durch den Minderjährigen selbst eine Rolle. Allerdings vertreten Eltern, denen die gemeinsame elterliche Sorge zusteht, das Kind in der Regel gemeinsam. Das liegt hier wohl vor. Deswegen müsste man sich fragen, ob der Vertrag überhaupt wirksam geschlossen wurde. Weiter gibt es noch die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung auf das Vermögen zum Zeitpunkt der Volljährigkeit aus § 1629a BGB.
Hier hat das Inkassounternehmen aber wohl schon einen vollstreckbaren Titel, weswegen das oben Gesagte zum materiellen Rechtslage im Prinzip irrelevant ist. Die Einrede aus § 1629a BGB dürfte aber auch jetzt noch im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden können. Zwar muss hier laut Gesetz die Beschränkung im Titel vorbehalten sein, jedoch wird dieses Erfordernis bei Titelerlangung während der Minderjährigkeit, soweit ich weiss, verneint.
Unser Anwalt hat mit Unterlassungsklage gedroht und es wurde von der gegenerischen Anwältin geschrieben, dass es bei dem vollstreckbaren Titel ein Schreibfehler war( Lächerlich einer promovierten Anwältin unterläuft so ein Fehler.)
Nach einigen Briefen hin und her schlug sie vor 300 Euro zu zahlen.
Unser Anwalt schrieb zurück, es werden nur die Beiträge für 10 Monate gezahlt + 9 Euro für eine Rücklastschriftgebühr und die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt da unsererseits Anwalt eingeschaltet wurde und eventuelle weitere Forderungen gegengerechnet werden.
Das bedeutet, wir zahlen jetzt am Montag die 210 Euro ans Fitnessstudio und entweder betrachtet die Anwältin die Sache als erledigt oder sie muss dann klagen, mit dem Risiko, dass es für den Mandanten gar nichts gibt und er noch mehr draufzahlt.
Da aber der Vorschlag kam 300 Euro zu zahlen und die Sache damit auf sich beruhen zu lassen, wird sie sich bestimmt aufgrund Ihres Fehlers auf unseren Vorschlag einlassen.
Im Übrigen hatte sie geschrieben das die angedrohte Haft vom Tisch sei und keine weiteren Maßnahmen aus dem Vollstreckungsbescheid mehr folgen werden.
Die zu zahlende Summe zieht meine Tochter der Mutter monatlich bei der Miete mit 20 Euro ab.
MfG
johnnymcmuff
Also. erst einmal: Drohung mit Haftbefehl= Nötigung... Anzeige bei der Polizei gegn denjenigen erstatten, der den Brief beim Inkassounternhemen unterschrieben hat.
Ansonsten ist ein Vertrag der mit der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten abgeschlossen wurde durchaus gültig. Was die Höhe des Betrages angeht wäre es wichtig, die AGB das anbieters zu lesen. Wichtig ist es zu wissen, was eigentlich unterschrieben wurde. Hier geht es um die Höhe des Betrages. Hier würde ich dann in der Situation die wirklich Ausstehenden Kosten aufgrund der gültigen Vertragslaufzeit zu bezahlen und wenn Kosten für das Inkasso Unternhemen verrechnet wurden hier auch etwas zu Zahlen. Die Kosten dürfen aber nicht höher sein als bei einem gerichtlichen Mahnverfahren. (Und die sind nicht allzu hoch)
Habe es einem Anwalt übergeben und der prüft es jetzt, die endgültige Entscheidung werde ich dann posten.
......
Also das mit dem gerichtlichen Mahnverfahren hat nicht smit einem Gerichtsvollzieher zu tun. Das Läuft VOR dem Gerichtsvollzieher ab. Der kommt erst, wenn das gericjtliche Mahnverfahren fehlgeschlagen ist und somit ein rechtsgültiger Vollstreckungstitel vorliegt ;-) Bis 1000€ sind die Gebühren übrigens 32 €.
Ansonsten zum Vertrag. Wenn ich das richtig gelsen habe, steht Sie im Vertrag drin und die Mutter hat unterschrieben. Wenn die Tochter anwesend war und/oder Leistungen aus dem Vertrag wahrgenommen hat, Ist Sie auch die Kostenträgerin. Das mit der Minderjährigkeit zieht nur, wenn kein Erziehungsberechtigter sein Einverständniss gegeben hat. (Was ja nicht der Fall ist) oder wenn eine sonstige Sittenwiedrigkeit vorliegt (z.B. 500€ Monatsbeitrag, also ein Betrag den die Tochter aus eigenen Mitteln nie hätte bestreiten können. aber 20€/Monat ? Da kann der Betreiber von ausgehen, dass Die MIttel zur verfügung stehen)
Alternativ natürlich, wenn die Mutter einen falschen Namen in den Vertrag hat einsetzen lassen (Tochter hatte keine Ahnung vom Vertrag und hat das Studio entsprechend auch nicht besucht) Funktioniert abe rnicht, weil Einspruch eingelegt und damit musste Sie ja vom Vertrag gewusst haben.
Sorry, hätte gerne etwas anderes geschrieben, aber meiner Meinung kommt man hier nicht ums Zahlen rum. Lediglich was die Summe angeht, scheinen mir 500€ irgendwie unseriös. Aber dazu steht zu wenig im Beitrag.
Das mit der Minderjährigkeit zieht nur, wenn kein Erziehungsberechtigter sein Einverständniss gegeben hat.
Die Anwältin meine Rechtsschutzversicherung, ( die mich gerade angerufen hat) ist da anderer Meinung.
Die Mutter haftet.
Jetzt werde ich erst mal dem Inkassounternehmen die Meinung geigen, natürlich sachlich.
Ich hoffe für Dich, dass sie recht hat.... Fittnessclubs gehören aufgrund Ihrer Vertragspraktiken auch zu den Firmen, denen ich nicht unbedingt etwas gutes wünsche.
Die Anwältin meine Rechtsschutzversicherung, ( die mich gerade angerufen hat) ist da anderer Meinung.
Ja und Nein. Zunächst einmal musst du aufpassen, was dir Anwälte am Telefon erzählen. Das kann auch Schund sein. Das liegt nicht an den Anwälten, aber die kennen nur deine Geschichte, die haben weder Einblick in die Unterlagen noch in die Details. Deswegen können sie nur Annahmen treffen und entsprechend fällt ihre Aussage auch aus. Eine Beratung vor Ort kann zu einem anderen Ergebnis kommen.
Und zweitens muss man das Verhältnis zwischen Vertragsinhaber und Studio und daneben das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter unterscheiden. Es kann durchaus sein, dass die Mutter haftet. Aber es kann sein, dass sich die Tochter selbst drum kümmern muss, dass sie das Geld von der Mutter wieder bekommt.
Gegenüber dem Studio kommt es stark drauf an, was nun im Vertrag steht und ob die Mutter ihn als Erziehungsberechtigte genehmigt hat bzw. als Vertreterin für die Tochter abgeschlossen hat oder ob die Mutter selbst als Vertragsnehmerin im Vertrag steht.
Und darüber hinaus ist es wichtig, ob bereits ein Titel vorliegt. Falls ja, muss man da völlig anders herangehen.
Hallo,
normalerweise müsste der Vertrag schwebend unwirksam sein.
Da bei Vertragsabschluss keine Volljährigkeit bestand und die Mutter stellvertretend den Vertrag geschlossen hat, müsste er aufgrund der monatlich dauernden Belastung schwebend unwirksam sein (gilt bspw auch bei Mobilfunkverträgen). Somit hätte das Fitnessstudio die Einwilligung mit Volljährigkeit erneut schriftlich einholen müssen, damit der Vertrag Bestand hat (s.a. https://dejure.org/gesetze/BGB/184.html).
Suche einen Rechtsbeistand zur Klärung des Sachverhaltes auf. Ein Anspruch auf Beratungshilfe müsste bestehen. Einfach dem Anwalt bei Terminierung mitteilen.
Viel Erfolg und LG
Grundlegende Frage.... die Mitgliedschaft ging 4 Monate? Üblicherweise werden ja Jahresverträge gemacht in Fitnesstudios und selbst wenn nach 4 Monaten eine kündigung bestätigt wird ist es ja wichtig ab wann die greift.
Prinzipiell würde ich sagen die Tochter ist an den Vertrag gebunden, die Mutter aber evt. Schadensersatzpflichtig gegenüber der Tochter.
Prinzipiell würde ich sagen die Tochter ist an den Vertrag gebunden
Nur dann, wenn die Mutter als gesetzliche Vertreterin gehandelt hatte. Es kommt stark drauf an, wer namentlich im eigentlichen Vertrag aufgeführt ist.
die Mutter aber evt. Schadensersatzpflichtig gegenüber der Tochter.
Aber nur dann, wenn verabredet war (wovon erst mal auszugehen ist), dass die Mutter das zahlen sollte und sie es nicht getan hat. Oder wenn sich die Mutter sonst wie schadhaft verhalten hat (beispielsweise Gerichtsbriefe unterschlagen), so dass die Gebühren drastisch überzogen sind.
Nur dann, wenn die Mutter als gesetzliche Vertreterin gehandelt hatte. Es kommt stark drauf an, wer namentlich im eigentlichen Vertrag aufgeführt ist.
Die Tochter wurde namentlich im Vertrag eingetragen, Weitere Infos zum Ausgang unter der hilfreichsten Antwort
Habe es einem Anwalt übergeben und der prüft es jetzt, die endgültige Entscheidung werde ich dann posten.
Werde in einer Stunde die das Kündigungsschreiben und die Bestätigung der Kündigung bekommen.
Ich denke auch, dass es ein Jahresvertrag ist.
Erklärt dann aber trotzdem nicht das Zustandekommen von 500€. Ein Jahresvertrag wären maximal 240€ gewesen.
Erklärt dann aber trotzdem nicht das Zustandekommen von 500€. Ein Jahresvertrag wären maximal 240€ gewesen.
11x 19,90 € da es ein Jahresvertrag war dann erstes Inkassounternehmen da war es Mai 2014 schon 279 €.
Dann weiteres Inkassounternehmen mit Rechtsanwalt Titel auf Forderung und jetzt sind es etwas über 500€.
Habe es gerade einem Anwalt übergeben, der meint, wenn überhaupt dann nur Forderung auf die ursprüngliche Summe des Fitnessstudios.
Sobald ich was endgültiges weiß, werde ich es hier reinschreiben.
Dann weiteres Inkassounternehmen mit Rechtsanwalt Titel auf Forderung und jetzt sind es etwas über 500€.
Dann gab es aber zig Briefe, die die Mutter einfach so ignoriert hat. Zudem einige Gerichtsbriefe.
Habe es gerade einem Anwalt übergeben, der meint, wenn überhaupt dann nur Forderung auf die ursprüngliche Summe des Fitnessstudios.
Auch hier kommt es wieder stark drauf an, was im Titel steht, also im MB/VB. Adressiert ausschließlich an eine Minderjährige ist per se unwirksam und kann angefochten werden, völlig richtig. Aber ein Titel, adressiert an die Tochter mit der Mutter als gesetzliche Vertreterin (also an beide adressiert) ist durchaus wirksam und dagegen anzukommen ist schwer. Aber der Anwalt wird schon wissen, was er tut.
Ich finde es etwas verwirrend, wenn doch die Bestätigung für die Kündigung kam, dann habt ihr doch alles wichtige in der Hand.
Wurden die 4 Monate Mitgliedschaft denn nicht gezahlt? Wan kam die erste Mahnung du mit welchem Betrag? Was sind diese 500€?
Ausgang des Verfahrens unter der hilfreichsten Antwort gepotset.
Habe es einem Anwalt übergeben und der prüft es jetzt, die endgültige Entscheidung werde ich dann posten.
Finde ich auch verwirrend.
Leider meinte die Mutter sie hätte keinen Vertrag wo sie nachschauen könnte ob die Vertragslaufzeit vielleicht über ein oder zwei Jahre geht.
Wan kam die erste Mahnung du mit welchem Betrag?
Muss ich noch in Erfahrung bringen, falls die Mutter es noch weiß.
Was sind diese 500€? Die komplette Forderung. Ich muss mir erst mal das Schreiben schicken lassen und wollte schon mal vorab Infos.
Ich versuche auch gerade ob meine Rechtsschutzversicherung mir eine Auskunft für meine nicht bei mir lebende Tochter gibt.
Gültig war er keine Frage aber für meine Tochter? Das glaube ich nicht.
Der Vertrag wurde von der Erziehungsberechtigten abgeschlossen und beendet bei Minderjährigkeit der Tochter. Jetzt wo sie 18 ist, soll die Tochter für die rückwirkend Forderung zahlen.
Bei 4 Monaten Laufzeit sind es 80 € aber wenn dann z.B. der Gerichtsvollzieher 5 mal in einem Jahr käme, würden die Kosten ganz schnell steigen.