Eigentum vom Kind bewohnt, Spekulationssteuer bei Verkauf?

4 Antworten

Zwei gute Nachrichten:

1. Es fällt keine Spekulationssteuer an, weil es die einfach nicht gibt.

2. Es fällt auch keine Einkommensteuer gem. § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) an, wenn das Kind ein "zu berücksichtigendes Kind" ist, also z. B. das eine Studentenwohnung ist/war.

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-224-steuerbefreiung-fuer-eigengenutzte-wohnungen_idesk_PI10413_HI2094984.html

Die unentgeltliche Überlassung an ein Kind erscheint steuerschädlich, weil - anders als in § 4 EigZulG - Überlassung an Angehörige nicht benannt ist, sondern nur eine Selbstnutzung angesprochen ist. So auch:

http://www.kanzlei-neumann.com/publikationen/pdf/publikat_cont2.pdf

Eine Spekulationssteuer gibt es nicht.

Hast du wirklich mal selbst den § 23 EStG gelesen oder dich nur auf Artikel im Internet verlassen?

und wenn das Kind dort wohnt, dann zählt die Immobilie ja wie selbstgenutztes Wohneigentum. Wenn die Wonung dann fast in gleicher Höhe wie der Kaufpreis verkauft wird, dann passiert nichts, denn es entsteht ja kein Gewinn.

Eine Spekulationssteuer entsteht, wenn eine nicht selbstgenutzte Immobilie unter 10 Jahren mit Gewinn wieder verkauft wird (http://www.finanztip.de/spekulationssteuer-immobilienverkauf/), ob das noch so gilt,kann ich nicht sagen

wurzlsepp668  12.03.2016, 12:33

1. es gibt keine Spekulationsssteuer ....

2. es würde eine fiktive Abschreibung abgezogen, ob tatsächlich in Anspruch genommen oder nicht ist irrelevant, somit entstünde sehr wohl ein Gewinn ....