Spekulationssteuer trotz Neukauf?
Hallo,
vielleicht ist hier ja ein Fachmann.
Mein Mann war vor 5 Jahren noch in der Probezeit, deshalb haben seine Eltern die Wohnung gekauft. Sie stehen im Kredit und im Grundbuch, er zahlt die Raten. Nun steht ja im Internet zu Hauf, dass bei einem Verkauf eine Spekulöationssteuer gezahlt werden muss. Die Wohnung war vor 5 Jahren ein Schnäppchen, musste aber Kernsaniert werden. Er hat alles selber gemacht. Hinzu kommt natürlich, dass vor 5 Jahren die Preise völlig anders waren. D.h. 65.0000Euro Wohnung+ Material ca. 30.000Euro = 95.000Euro ( seine Arbeitszeit habe ich jetzt nicht berücksichtigt, da er alles selber gemacht hat; bei Handwerkern wären ja Rechnungen dabei).
Wir bekommen Sie jetzt wahrscheinlich für 200.000Euro verkauft, aber das liegt ja nur an dem allgemeinen Wahnsinn zur Zeit, müssen allerdings für unsere neue Wohnung auch 399.000Euro zahlen (ja für eine Whg.!) also auch total überzogen.
Da er ja nicht als Eigentümer drin steht und die Whg. noch nicht 10 Jahre im Besitz seiner Etern ist (und er nicht Kindergeldpflichtig ist). Müssten wir ja dann für 100.000 Euro Gewinn Spekulationssteuer zahlen, oder? Oder verrechnet es sich anders, da wir was neues Kaufen. Ich mein wir sind ja kein Baukonzern, der irgendjemand ausnimmt, sondern 2 Normal Sterbliche, die sich vergrößern wollen, wegen Zuwachs.
Kann mir da jemand weiter helfen?
2 Antworten
Dein Mann kann doch die Wohnung gar nicht verkaufen, da er nicht Eigentümer ist. Verkufen könnten sie nur die Eltern, die ja im Grundbuch stehen, die aber dann auch logischerweise diesen Veräußerungserlös versteuern müssen (§ 23 EStG), da sie selbst nicht in der Wohnung gewohnt haben (Einkommensteuer auf Verkaufsgewinn aus privaten Geschäften).
-> StB. Den benötigt ihr in jedem Fall, da alles andere hier nur auf Spekulation und zudem auf einen Verstoß gegen § 5 StBerG hinausliefe.
Ja, das ist schon klar. Sie stehen halt überall drinne. Wir haben jetzt auch für die Bank so eine Art Vollmacht gebraucht. Es ist seine Wohnung und die stehen da nichts im Wege. Mich hat nur interessiert, ob das irgendwie mit der neuen Wohnung anerkannt wird, schliesslich zahlen wir da ja auch einen Haufen mehr als man vor 5 Jahren gezahlt hätte.
Wenn ich es richtig verstehe, sind die Eltern die Eigentümer (Grundbuch) und Ihr bewohnt die Wohnung. Da die Eigentümer nicht in der Wohnung wohnten, wird bei Verkauf vor Ablauf der 10-Jahres-Frist Spekulationssteuer für die Eltern/Eigentümer fällig. Die Steuer wird nach deren Steuersatz berechnet.
Beispiel: Einkommen ohne den Gewinn: € 30.000 (Steuerklasse 1) macht ca. € 4.000 Einkommensteuer im Jahr. Erhöht sich das Einkommen auf € 130.000, dann erhöht sich die EInkommensteuer auf ca. 41.000 in dem Jahr des Verkaufs der Immobilie mit steuerpflichtigem Gewinn. Also: € 100.000 Gewinn macht rund € 37.000 Steuern. Grob. Überschlägig. Ohne Soli. Der kommt auch noch drauf.
Danke
Genauso ist es
P.s.:
wenn der Verkäufer einen Gewinn macht, muss dieser versteuert werden, wenn der Kauf noch keine 10 Jahre her ist
stell Dir einfach vor, ihr -bzw die Schwiegereltern- würden keinen Gewinn machen, DAS wäre doch wohl schlimmer, oder ?
alternativ könntet ihr die Wohnung auch vermieten
Kann mir jemand grob erklären wie ich es berechnen kann? Also nur zum überschlagen?