Spekulationssteuer trotz Neukauf?

2 Antworten

Dein Mann kann doch die Wohnung gar nicht verkaufen, da er nicht Eigentümer ist. Verkufen könnten sie nur die Eltern, die ja im Grundbuch stehen, die aber dann auch logischerweise diesen Veräußerungserlös versteuern müssen (§ 23 EStG), da sie selbst nicht in der Wohnung gewohnt haben (Einkommensteuer auf Verkaufsgewinn aus privaten Geschäften).

-> StB. Den benötigt ihr in jedem Fall, da alles andere hier nur auf Spekulation und zudem auf einen Verstoß gegen § 5 StBerG hinausliefe.

Eden1011 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 13:59

Ja, das ist schon klar. Sie stehen halt überall drinne. Wir haben jetzt auch für die Bank so eine Art Vollmacht gebraucht. Es ist seine Wohnung und die stehen da nichts im Wege. Mich hat nur interessiert, ob das irgendwie mit der neuen Wohnung anerkannt wird, schliesslich zahlen wir da ja auch einen Haufen mehr als man vor 5 Jahren gezahlt hätte.

Wenn ich es richtig verstehe, sind die Eltern die Eigentümer (Grundbuch) und Ihr bewohnt die Wohnung. Da die Eigentümer nicht in der Wohnung wohnten, wird bei Verkauf vor Ablauf der 10-Jahres-Frist Spekulationssteuer für die Eltern/Eigentümer fällig. Die Steuer wird nach deren Steuersatz berechnet.

Eden1011 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 14:00

Kann mir jemand grob erklären wie ich es berechnen kann? Also nur zum überschlagen?

ingvogt  28.01.2019, 18:29
@Eden1011

Beispiel: Einkommen ohne den Gewinn: € 30.000 (Steuerklasse 1) macht ca. € 4.000 Einkommensteuer im Jahr. Erhöht sich das Einkommen auf € 130.000, dann erhöht sich die EInkommensteuer auf ca. 41.000 in dem Jahr des Verkaufs der Immobilie mit steuerpflichtigem Gewinn. Also: € 100.000 Gewinn macht rund € 37.000 Steuern. Grob. Überschlägig. Ohne Soli. Der kommt auch noch drauf.

Eden1011 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 20:04
Vampire321  28.01.2019, 13:09

Genauso ist es

Vampire321  28.01.2019, 13:14
@Vampire321

P.s.:

wenn der Verkäufer einen Gewinn macht, muss dieser versteuert werden, wenn der Kauf noch keine 10 Jahre her ist

stell Dir einfach vor, ihr -bzw die Schwiegereltern- würden keinen Gewinn machen, DAS wäre doch wohl schlimmer, oder ?

alternativ könntet ihr die Wohnung auch vermieten