Spekulationssteuer nach Trennung mit Kind?

2 Antworten

Wenn das Haus in 2017 verkauft wurde, ist das steuerfrei. Wurde es 2018 verkauft, ist dein Gewinn steuerpflichtig. Sieh einmal hier:

Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte

(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

1.

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Anni22688 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 01:18

Das Finanzamt wird mich dann anschreiben?

da es keine Spekulationssteuer gibt: Nein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Anni22688 
Beitragsersteller
 13.07.2018, 22:29

spekulationssteuer § 23 estg

aber finde ich überall im Internet :)

wurzlsepp668  13.07.2018, 22:30
@Anni22688

es gibt keine Spekulationssteuer. Punkt.

oder du zeigst mir das Spekulationssteuergesetz

Anni22688 
Beitragsersteller
 13.07.2018, 22:34
@wurzlsepp668

Ich kenne mich überhaupt nicht aus. Das heißt der Gewinn wird nicht versteuert? Ich habe im Internet nur dieses Spekulationssteuer Ding gefunden

Anni22688 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 01:25
@wurzlsepp668

Was machst du genau, kannst du mir helfen? :)