Eigentümergemeinschaft - Dachsanierung
guten morgen,
wir sind seit geraumer zeit stolze besitzer einer eingentumswohnung. während der sanierungsphase mussten wir feststellen, das flachdach (älter 30 jahre, asbest behaftete attika, folie steht unter gewaltiger spannung usw.) sehr sanierungsfällig
da wir vor der jahreshauptversammlung stehen, benötigen wir gute argumente die für eine sanierung sprechen, gegenüber den anderen eigentümer und der hausverwaltung. angebote haben wir eingeholt, von billig, mittel bis teuer, wir stehen auch mit einem sachverständigen in verhandlung.
frage: wie wird mit eigentümern verfahren, die gegen eine sanierung stimmen? wie wird mit eigentümern verfahren, die keinen finanziellen beitrag leisten können? kann man die hausverwaltung in die haftung bringen, wegen grobfahrlässigen handeln?
mittlerweile haben wir auch erfahren, das ein sachverständiger schon vor sechs jahren auf die notwendigkeit verwiesen hatte. leider wurde in den letzten jahren nur flickschusterrei betrieben.
freue mich über hilfreiche infos
ep
6 Antworten
“wie wird mit eigentümern verfahren, die keinen finanziellen beitrag leisten können<
Für solche Sanierungen muss es Rücklagen geben ( die werden monatlich an ein Konto der Eigentümergemienschaft abgeführt.) .. die Höhe der Rücklagen habt ihr sicher beim Kauf der Wohnung erfragt bzw habt Einsicht in die Protokolle der Jahreshauptversammlungen genommen.. also das sollte das mindeste sein beim Kauf einer Wohnung.
Da ist nach WEG Mehrheitsbeschluss bindend.
Die Mehrheit siegt. Ob allerdings eine Sanierung Besserung bringt? Kenne 2 Fälle aus dem Bekanntenkreis, trotz mehrmaligen Sanierungen konnte der Schaden nie behoben werden; bis ins EG waren Schimmelschäden, die nie beseitigt werden konnten.
Es wird demokratisch abgestimmt. Was die Mehrheit will wird gemacht.
Rechtlich bindend. Es gibt Fälle, wo das zum Rausekeln von Mitbewohnernbenutzt worden, die weniger Geld haben
wie wird mit eigentümern verfahren, die gegen eine sanierung stimmen?
Der Mehrheitsbeschluß bindet alle WEG-Eigentümer. Wenn sich ein Mehrheitsbeschluß nicht erreichen läßt wird es natürlich schwierig. Da müßte man zunächst das Gericht bemühen und das wird nur bei dringenden Reparaturen Erfolg haben.
wie wird mit eigentümern verfahren, die keinen finanziellen beitrag leisten können?
Wie allgemein: Wer kein Geld zahlt, kann verklagt werden. Notfalls wird eben in das Eigentum an der ETW zwangsvollstreckt.
kann man die hausverwaltung in die haftung bringen, wegen grobfahrlässigen handeln?
Das verstehe ich nun wirklich nicht: Was sollte der Ansatzpunkt sein? Über grundlegende Sanierung entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Die beschließt auch die dafür erforderlichen Sonderumlagen. Wenn Du die Hoffnung hast, dass die Hausverwaltung Reparaturen bezahlen müßte, wirst Du eine herbe Enttäuschung erleben.
Offengestanden ist das von Dir vorgetragene Problem so komplex, dass man so eine definitive Antwort nicht geben kann. Zum einen nämlich müßte man die Faktenlage in allen Details kennen. So führst Du auf, dass das Dach älter als 30 Jahre sei. Gewiß, für ein Flachdach recht viel, aber an sich noch nicht übermäßig viel. Oft werden Dächer erst nach 50 Jahren erneuert und bis dahin nur punktuell ausgebessert. Was ist denn an dem Dach so schadhaft, dass nun unbedingt jetzt generalsaniert werden muß? Diese Frage wird man Dir in der Eigentümerversammlung stellen und ich rate Dir, Dich genauestens in Deine Unterlagen einzuarbeiten und diese geradezu auswendig zu lernen. Nur so kannst Du die Miteigentümer überzeugen.
Desweiteren solltest Du versuchen, die Finanzierung in groben Züge zu planen. Sofern dazu kein Hinweis in Deinen Unterlagen sein sollte, dann schau ins Internet oder frag Dachdecker. Die Miteigentümer wollen wissen was auf sie zukommt und keinen Preis genannt zu bekommen, macht denen Angst. Überprüfe auch mal, wie hoch die Rücklagen der WEG sind.