Probleme Kabelfernsehen / wer zahlt? Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung
Folgender Sachverhalt:Es geht um ein 20 Parteien Haus.Ich bin der Eigentümer einer Wohnung die ich vermiete.Im Mietvertrag ist unter Betriebskosten Antenne/Kabelfernsehen enthalten.Mein Mieter klagt seit 2 Monaten über Probleme Empfang Kabel-TV, ohne etwas an seiner TV-Anlage geändert zu haben.Die Hausverwaltung hat auf meine Anweisung hin Kabeldeutschland zur Prüfung beauftragt.Kostenpunkt ca. 100€Aussagen meines Mieters: Der Techniker hat festgestellt, dass die alte Dose nicht defekt sei.Das Signal sei aufgrund Verstärkung, da angeblich eine weitere Dachgeschosswohnung nachträglich angeschlossen wurde, für meinen Mieter zu stark.Als Kompensationsmassnahme hat der Techniker eine andere Dose (mit anderem Widerstand) verbaut und sagte, daß die gesamten Leitungen sind im Hause zu überarbeiten und nicht mehr stand der Technik. Mehr könne er nicht machen.Es trat eine Verbesserung ein, aber Mängelfrei arbeitet der Anschluss meines Mieters weiterhin nicht.Ich weiss aus Gesprächen mit anderen Mietern, dass es noch min. 2 weitere Wohnungen gibt, die Probleme haben.Kabeldeutschland hat der Hausverwaltung berichtet: Dose war defekt, wurde repariert und Fehler behoben.Diese Aussage deckt sich nicht mit der des Technikers.Mein Mieter hat weiterhin Probleme, jedoch nicht so stark.Die Hausverwaltung will nun von mir die 100€ für die Überprüfung haben.Muss ich für die 100€ aufkommen?Obwohl das Problem vermutlich in der Hausanlage sitzt?Die Hausverwaltung schreibt, dass in der nächsten Eigentümerversammlung geprüft wird, ob eine Sanierung der Leitungen stattfinden soll.Was ist wenn dies verneint wird?Kann mein Mieter den Kostenanteil Kabelfernsehen reduzieren, da er für eine Leistung bezahlt die nicht erbracht wird?Kann ich einen unparteiischen Gutachter bestellen und das der Hausverwaltung bzw. Kabeldeutschland aufgrund ihrer ungenügenden Aussage in Rechnung stellen, sofern sich herausstellt, dass sich die Signalgüte ausserhalb der Toleranzen befindet? Über eine sachlich fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen. MFGTB
3 Antworten
Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Möglichkeit des Fernsehempfanges bereit zu stellen, sofern dies nicht im Mietvertrag geregelt ist.
Da der Kabelanschluß aber ein Bestandteil der Mietnebenkosten ist, ist der Vermieter verpflichtet, einen ausreichenden Fernsehempfang zu gewährleisten.
Verantwortlichkeiten Kabelanschluß:
bis zum Verteilerpunkt im Keller ist der Kabelanbieter verantwortlich
vom Verteilerpunkt bis zur Dose in den Wohnungen ist der Vermieter verantwortlich
von der Dose zum Fernseher ist der Mieter verantwortlich
Entsprechendes müsste auch im Vertrag mit dem Kabelanbieter stehen.
Meist liegen die Probleme an der Hausverkabelung oder an der Dose in der Wohnung.
Der Mieter muß nicht für Reparaturkosten, die bis zur Dose in seiner Wohnung anfallen, aufkommen.
Sofern also das Problem nicht an der Signalbereitstellung des Kabelanbieters liegt, muß der Vermieter für Abhilfe sorgen und auch für die Kosten aufkommen.
wir wissen doch alle, dass es mittlerweile nur noch digitales Fernsehn-Kabel gibt. Und vor ca. 3 jahren wurden in vielen Eigentümergemeinschaften die Kabel diesentsprechend ersetzt. herzlichen Glückwunsch wenn das von euch ignoriert wurde und nicht schon lange auf der Versammlung besprochen wurde. Von den Anbietern ist man immer wieder informiert wurden, dass hier handlungsbedarf ist. Zu den entstandenen Kosten:
Wieso sollte hausverwaltung das zahlen sollen/müssen. Klasse Gedanke. Dem Verwalter ist nur eine Kostenübernahme aufzudrücken wenn er einen dementsprechenden Beschluss nicht umgesetzt hat. Wenn bisher nix veranlasst wurde, sind das Kosten der Gemeinschaft und werden von allen bezahlt. Die Kablefirma ist raus, weil sie wohl argumentieren wird, dass lange genug Zeit war die Technik aufzurüsten udn daher ein Haftungsausschluss eingeteten ist. Sofern bleibt nur alle oder zumindest die Mehrheit der Eigentümer von der Notwendigkeit der Aktualisierung des kabelnetzes im Haus zu überzeugen damit das Fernsehn wieder funktioniert - für alle.
Wenn der Anschluss nicht funktioniert, ist das Sache von Kabel Deutschland.
ganz so einfach isset eben nicht. Der Techniker hat doch gesagt die Technik wäre veraltet. Ich vermute, das hat noch mit analog zu tun....