Hausmeister lässt Eigentümer-Beirat nicht in den Technikkeller
In einer WEG Wohnanlage existiert ein Beirat, die Beiratsmitglieder haben von der Hausmeisterfirma gefordert, dass diese einen Schlüssel für den Technikkeller den Beiratsmitgliedern aushändigt da diese ihre Kontrollfunktion ausüben wollen.
Die Hausmeisterfirma weigert sich, einen Schlüssel herauszugegben, nicht einmal einem kurzzeitigen Aufsperren zur Besichtigung durch den Beirat lässt sie zu. Der Mitarbeiter der Hausmeisterfirma argumentiert, der Beirat soll sich an die Hausverwaltung wenden und dort einen Schlüssel beantragen. Der Beirat fragt in der Hausverwaltung nach, diese haben keine Schlüssel im Büro, die hat nur der Hausmeister alleine.
In der Teilungserklärung steht sogar, dass die Eigentümer das ausschließliche und alleinige Sondernutzungsrecht am Technikkeller und darin befindlichen Heizungsanlage haben. Kann man dieser Hausmeisterfirma rechtlich als Beirat Druck machen wenn die Firma nicht zeitnah den Technikkeller öffnet? Der Beirat vermutet dass die Hausmeisterfirma im Technikkeller irgendwas zu verbergen hat, was die Eigentümergemeinschaft und der Beirat nicht erfahren darf...
3 Antworten
Fasst auf der nächsten Eigentümerversammlung einen entsprechenden Beschluss - ein Schlüssel ist dem Beirat auszuhändigen. Als Eigentümer seid Ihr diesem Hausmeister-Unternehmen weisungsberechtigt. Hiernach hat sich dieses Unternehmen zu richten.
Das hat die Hausverwaltung auch so mitgeteilt, dass sie erst nach einem entsprechenden Beschluss in der Eigentümerversammlung bereit ist, dem Beirat einen Schlüssel auszuhändigen. Jedoch ist die nächste Eigentümerversammlung erst wieder in 8 Monaten. In der Zwischenzeit verweist die Hausverwaltung auf den Hausmeister, der dann aufsperren soll. Es erscheint so, als ob Hausmeisterfima und Hausverwaltung gemeinsam etwas bezüglich dieses Technikkellers mauscheln, es riecht nach Geheimnistuerei, indem sich jeder weigert hier Einblicke zu gewähren.
§24 Abs. 2 WEG
Die Versammlung der Wohnungseigentümer muß von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im übrigen dann einberufen werden, wenn dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird.
Also geh' Unterschriften sammeln
Als Eigentümer hat der Beirat (WEG) auf alle Fälle das Recht dort hineinzuschauen.
Ja steht ja auch so in der Teilungserklärung, dass jeder Eigentümer das Sondernutzungsrecht hat. Nur wird das auf Anfrage durch die Hausmeisterfirma unterbunden, es werden Ausreden angewandt, man muss zu einem anderen Ansprechpartner, obwohl der Hausmeister den Schlüssel immer dabei hat. Er weigert sich sogar dort aufzusperren wenn er im haus ist. Er verweist darauf einen Antrag bei der hausverwaltung zu stellen. Irgendwas führt die Hausmeisterfirma im Schilde, weil sie in dieser Sache äußerst komisch verhält... Nur was kann man in dieser Situation machen?? Hausverwaltung verhält sich auch nicht kooperativ und verweist darauf, die Schlüsselausgabe an den Beirat für den Technikkeller als Tagesordnung in der nächsten Eigentümerversammlung zu behandeln, die erst in 8 Monaten wieder stattfinden wird.