Hausmeister lässt Eigentümer-Beirat nicht in den Technikkeller

3 Antworten

Fasst auf der nächsten Eigentümerversammlung einen entsprechenden Beschluss - ein Schlüssel ist dem Beirat auszuhändigen. Als Eigentümer seid Ihr diesem Hausmeister-Unternehmen weisungsberechtigt. Hiernach hat sich dieses Unternehmen zu richten.

Bimstein 
Beitragsersteller
 20.10.2013, 15:26

Das hat die Hausverwaltung auch so mitgeteilt, dass sie erst nach einem entsprechenden Beschluss in der Eigentümerversammlung bereit ist, dem Beirat einen Schlüssel auszuhändigen. Jedoch ist die nächste Eigentümerversammlung erst wieder in 8 Monaten. In der Zwischenzeit verweist die Hausverwaltung auf den Hausmeister, der dann aufsperren soll. Es erscheint so, als ob Hausmeisterfima und Hausverwaltung gemeinsam etwas bezüglich dieses Technikkellers mauscheln, es riecht nach Geheimnistuerei, indem sich jeder weigert hier Einblicke zu gewähren.

§24 Abs. 2 WEG

Die Versammlung der Wohnungseigentümer muß von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im übrigen dann einberufen werden, wenn dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird.

Also geh' Unterschriften sammeln

Als Eigentümer hat der Beirat (WEG) auf alle Fälle das Recht dort hineinzuschauen.

Bimstein 
Beitragsersteller
 20.10.2013, 15:20

Ja steht ja auch so in der Teilungserklärung, dass jeder Eigentümer das Sondernutzungsrecht hat. Nur wird das auf Anfrage durch die Hausmeisterfirma unterbunden, es werden Ausreden angewandt, man muss zu einem anderen Ansprechpartner, obwohl der Hausmeister den Schlüssel immer dabei hat. Er weigert sich sogar dort aufzusperren wenn er im haus ist. Er verweist darauf einen Antrag bei der hausverwaltung zu stellen. Irgendwas führt die Hausmeisterfirma im Schilde, weil sie in dieser Sache äußerst komisch verhält... Nur was kann man in dieser Situation machen?? Hausverwaltung verhält sich auch nicht kooperativ und verweist darauf, die Schlüsselausgabe an den Beirat für den Technikkeller als Tagesordnung in der nächsten Eigentümerversammlung zu behandeln, die erst in 8 Monaten wieder stattfinden wird.