Eigentümer sind sich nicht einig!
Hallo zusammen, wir haben vor kurzem unsere Eigentumswohnung erworben. In unserer Anlage sind insgesamt zehn Parteien vertreten. Von den zehn Eigentümern wohnen jedoch nur vier Parteien im Haus. Bei der nächsten Eigentümerversammlung steht jetzt die Entscheidung darüber an ob die Fassade des Hauses vollständig saniert wird oder nicht. Die Sanierung ist unumgänglich. Leider werden wir auf der Eigentümerversammlung keine Mehrheit für die anstehende Sanierung bekommen, da der Großteil der Besitzer nicht im Haus wohnt. Laut Hausverwaltung ist die Sanierung unumgänglich da die Schäden am Gebäude sonst von Jahr zu Jahr größer werden.Nun meine Frage: Wenn die Sanierung um ein oder auch um mehrere Jahre verschoben wird weil wir keine Mehrheit bei den Eigentümern erwirken können werden sich wohl auch die Kosten der Sanierung erhöhen. Gibt es nun juristisch eine Möglichkeit die entstehenden Mehrkosten die sich aufgrund der Verschiebung der Sanierung ergeben werden allein den Eigentümerparteien aufzubürden die sich jetzt der Sanierung verweigern ? Es kann doch schließlich nicht sein das wir als Eigentümer in den nächsten Jahren immer mehr für die Sanierung des Gebäudes bezahlen müssen nur weil zum jetzigen Zeitpunkt keine Mehrheit zustande kommt ?
6 Antworten
Da solltest du mal einen Anwalt ansprechen, ob es Möglichkeiten gibt, auch gegen den Willen der anderen Eigentümer, dem Verfall der Immobilie entgegenzuwirken.
Dringend erforderliche Sanierungen zu verschleppen, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung - Ihr müßtet letztlich die anderen Eigentümer darauf verklagen, wenn die notwendigen Beschlüsse nicht zustande kommen.
Nein, Sie können niemandem etwas "aufbürden! Kommt keine Mehrheit zustande und das Eigentum droht deshalb zu verfallen, dann müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und sich nach der Vorlage eines Gutachtens, welches Ihre Sorge begründet,ein entsprechendes Urteil gegen die unwilligen Miteigentümer erstreiten. Die Kosten trägt die unterlegene Partei.
Ruft die anderen Eigentümer an und holt euch schriftlich ihre Abstimmung ein - dann giltet diese schriftliche Wahl für die Präsenz an der Versammlung und verkörpert dessen Meinung.
Andernfalls bleibt euch nichts anderes übrig, als einen Vertrag aufzusetzen, der die Kosten regelt, den JEDER unterschreiben muss :-)
son Driss hab ich ja noch nie gelesen.
Naja, vielleicht könnte ja der § 3 der LBO etwas für euch tun. Gilt aber nur im Saarland. Du mußt in deinem Bundesland schauen in der Landesbauordnung unter "Sicherheit und Ordnung"; möglicherweise ist es da ein anderer Paragraph.