Eigentumswohnung, Fernsehempfang, Telefon, Internet?

8 Antworten

Telefon und Internet können keine reine Privatsache sein, denn die Anlage dafür muß ja im gemeinschaftlichen Eigentum montiert werden und von da aus in alle Wohnungen verlegt werden.

Zudem kann ich nicht nachvollziehen, wieso nicht die nach der Montage kostenfreie Sat-Anlage motiert wurde. Hat die WEG zuviel Geld und wer bitte bezahlt bei etwaigem Leerstand? Der Eigentümer etwa und warum?

Zu diesem Fall: Der Verwalter hat wenig Spielraum, denn wenn im Bereich der WEG etwas zerböselt, ist er ja zuständig. Stellt sich heraus, es ist nichts zerböselt und dafür werden unglaubliche 500 EURonen fällig, sollte die Firma keine Aufträge mehr bekommen. Diese Kosten und Lasten trägt der betroffene Eigentümer, lautet dann bestimmt der Beschluß.

Meine Meinung:

Zunächst ist zu klären, was die Hausverwaltung darf und was nicht.

Durfte sie den Auftrag erteilen, dann gibt es nichts bei ihr zu beanstanden.

Es ist egal, ob alle oder nur einer den Kabelanschluss für Internet und Telefon nutzt oder nicht.

1. Er hat eine Störung im Kabel. Somit ist er berechtigt, die Beseitigung der Störung zu verlangen.

Liegt die Ursache im Haus müsst ihr i. d. R. bezahlen, liegt sie draußen, nicht.

2.  Ich würde bei der Verwaltung nachfragen was und wo wurde repariert und wieso die Rechnung so hoch ausgefallen ist. Wenn nämlich ein besonderes Bauteil ausgewechselt wurde, was nur für den Empfang

seines

Net und des Tel. erforderlich ist, dann ist die Vertragslage genau zu prüfen.  In dem Fall sind diejenigen, die allein dieses Bauteil benötigen, die Zahlungspflichtigen.

Ihr müsst das mit der Verwaltung klären, denn die müssen ja die Verträge auch vorliegen haben.

Ich gehen davon aus, dass die Verwaltung den Weg des geringsten Widerstandes gehen will. Alle unter einen Hut zu bekommen ist natürlich schwerer. Die wehren sich i. d. R. nicht. Mit einem Einzelnen muss man sich dann u. U. rumschlagen.

Aber vorsicht! Mit der Verwaltung sollte bei solchen Streitfragen nur schriftlich verkehrt werden. Ihr müsst alles be- und nachweisen können. MfG

 

Das hat ja nichts mit dem Vertrag über das Fernsehen zu tun.

Es geht darum, dass an der Haustechnik etwas kaputt war. Dies hat die Verwaltung reperieren lassen. Ob das nun rechtens war, vermag ich nicht zu sagen.

Wenn das Versorgungskabel Eigentum der WEG ist, hat der Verwalter richtig gehandelt. Er hat einen Hinweis auf einen möglichen Schaden an einer gemeinschaftlichen Versorgungsleitung verfolgt. Es wurde ein Schaden gefunden und behoben.

Ob durch den Schaden an der Leitung nur ein einziger Eigentümer beeinträchtigt war, ist unerheblich.


Wenn es sich bei dem Kabel eindeutig NICHT um Gemeinschaftseigentum handelt, war der Verwalter zwar auch verpflichtet, der Sache nachzugehen, weil es sich um eine Versorgungsleitung handelt.

Ob die Reparatur aber Gemeinschaftssache war und die Kosten dafür auf die WEG umzulegen sind, hängt von den genauen Umständen ab.


asdundab  12.07.2016, 19:02

Wer sagt allerdings, dass der Vermieter eine Versorgungsleitung für Internet über Kabel bereitstellen muss, und diese nicht funktionsunfähig machen bzw. belassen kann.

Viele Hausverwaltungen lassen sich schriftlich in ihrem Verwaltervertrag einen Handlungsspielraum geben. Die Hausverwaltung kann dann beispielsweise Reparaturen bis zu einem Betrag X selbständig in Auftrag geben, ohne hier Rücksprache mit der Eigentümerversammlung / dem Beirat halten zu müssen. Gibt es hier eine entsprechende Klausel im Verwaltervertrag?

Eclipse001 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 17:46

Das mit dem Vertrag und  Betrag X ist mir schon klar. Es geht darum, dass wir keinen Vertrag für Tel. und Netz mit Kabel haben aber dafür ( meiner Meinung nach  ungerechtfertigt ) zur Kasse gebeten wurden. Und ob die Verwaltung da rechtens gehandelt hat und wir den Betrag zurückfordern können.

alarm67  02.07.2016, 18:14
@Eclipse001

Entweder verstehst Du nicht, was die anderen Dir geantwortet haben oder Du willst es nicht verstehen und bist so ein typischer Nachbar/Mitbewohner, den eigentlich keiner haben will! Es betrifft den Hausanschluss insgesamt, egal ob der eine nur TV, der andere TV, Net und Tel empfängt!!!