eigensinnige alte Dame verwahrlost zunehmend - wo kriege ich Hilfe her.

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Lebenslanges Wohnrecht, heißt doch nicht, das ihr die Tante lebenslang pflegen müsst. Lebenslanges Wohnrecht, heißt lediglich, das sie dort, ihr Leben lang wohnen darf, aber auch eine vereinbarte Miete zahlen muss. Selbst, wenn ihr euch moralisch dazu verpflichtet fühlt, der alten Dame zu helfen, heißt das doch noch lange nicht, das man sich alles bieten lassen muss.

Ratschläge, sind hier schwer zu geben, weil es tief ins Mitmenschliche einscheidet, oder einschneiden kann. Wenn die Tante, allerdings, lebenslanges Wohnrecht hat, hat sie auch eine Verpflichtung, die Wohnung in Ordnung zu halten. (letztendlich ist der Mietvertrag entscheidend). Fäkaliengerüche, gehen aber gar nicht. Mit sowas, kann man den Mietwert der Wohnung, gegen Null abrutschen lassen.

Falls es in euren Überlegungen passt, würde ich die Dame auffordern, die Mietsache, wieder in Ordnung zu bringen. Notfalls, könnte man die Dame verklagen. Dann wird auch entschieden, ob die Dame noch mündig ist. Das sind aber alles Überlegungen, die man sich gut, vorher überlegen muss, wegen den einschneidenden Folgen, die sowas haben kann.

Auf der anderen Seite, ist natürlich ein Zustand erreicht, der für alle, unzumutbar wird. Falsche Rücksichtkeiten, helfen keinem. Ich würde mal versuchen, die Versorgung der Dame zu reduzieren, und auf das Nötigste zu beschränken. Vielleicht, wird sie dann umgänglicher?

Grüße, Rudi Gems

Muehlengeist 
Beitragsersteller
 12.11.2011, 15:24

Lebenslanges Wohnrecht heißt in unserem Fall: nur Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Grundsteuer aber keine sonstige Miete.

Rudigems  12.11.2011, 15:45
@Muehlengeist

Ich habe die Sache, noch nicht verstanden. Gibt es einen Mietvertrag? Und wenn die Dame, keine Wäsche zum Waschen hat, muss sie doch die Kleidung, schon seit Wochen nicht gewechselt haben? Dann muss sie doch stinken, wie ein Iltis? Wie ist das denn mit dem Toilettengang? Wenn es nach Fäkalien stinkt, müssen doch auch Fäkalien in der Wohnung zu finden sein? Wie ist das denn mit den Leuten "Essen auf Rädern"? Merken die denn nichts? Sind die nicht verpflichtet, solche Zustände zu melden?

Grüße, Rudi Gems

Muehlengeist 
Beitragsersteller
 04.02.2012, 09:48
@Rudigems

Essen auf Rädern: die stellen das Essen vor der Haustür ab.

das hört sich wirklich so an als wolle sie einfach nicht aus der wohnung ausziehen weil sie dort schon immer lebt,einerseit verständlich. sie denkt wahrscheinlich ihr wollt sie nur abschieben,ich verstehe jedoch auch deine situation. wenn es schon so weit ist das es riecht wenn man rein kommt, und sie sich allein kaum noch pflegen kann muss hilfe für die alte dame her. such doch mal einen anwalt nicht um sie rauszuklagen sondern um dir tips zu holen wo du hilfe bekommen kannst,sonst fällt mir leider auch nichts ein. alles gute

Ist zwar wirklich die letzte Lösung, aber wenn es echt so schlimm ist, würde ich mir überlegen, sie entmündigen zu lassen und sie dann in ein Altersheim zu geben.

Wenn du das nicht willst, gibt es auch Betreuungen die ins Haus kommen. Da würde ich auch einfach über ihren Kopf entscheiden, denn anscheinend ist sie nicht mehr in der Lage dazu, vernünftige Entscheidungen zu treffen.

Die Krankenkasse ist natürlich froh, wenn du alles machst, das ist für sie billiger. Der Hausärztin würde ich den Vorschlag machen, sich doch mal von der Situation persönlich zu überzeugen. Wenn du nochmal mit ihr sprichst und es hauptsächlich so argumentierst, dass du dir Sorgen um deine Tante machst läßt sie sich vielleicht umstimmen. Wenn du allerdings zu viel darauf pochst, dass du es nicht mehr schaffst und ihr das Haus nicht nützen könnt etc. wird sie vielleicht annehmen, ihr wollt die Tante nur loswerden. Und dann will sie euch wohl nicht helfen.

Es kann keiner von dir verlangen, dich für die Pflege deiner Tante aufzuopfern. Wenn du einen anderen Hausarzt hast, sprich mal mit ihm über die Möglichkeiten die es gebe. Die kennen sich da normalerweise gut aus, vor allem in Punkto Betreuungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in deiner Region. Lg

Muehlengeist 
Beitragsersteller
 12.11.2011, 14:24

Das wir nicht mit drin wohnen, soll lediglich verdeutlichen das wir etwasentfernt wohnen, wir haben selber ein Haus, und ich habe es damals geerbt nach dem mein vater gestorben war und meine Muter es nicht mehr alleine konnte.

Lily76  12.11.2011, 14:41
@Muehlengeist

Ich hab dich schon richtig verstanden. Sonst hätt ich dir auch keinen Tip gegeben. Ich hab nur gemeint, dass Hausärzte viel sehen und sie es falsch verstehen könnte, denn theoretisch könntet ihr das Haus ja verkaufen oder vermieten wenn es frei wäre und sie dir deshalb nicht helfen will, da sie denken könnte, es ginge nur darum. Daher meinte ich, dass du den gesundheitlichen (geistig und körperlich) Zustand deiner Tante und deine Sorge um ihr Wohl betonen solltest, damit dich auch die Ärztin richtig versteht.

Das habe ich im Internet gefunden: "Grundsätzlich darf jeder so leben wie er will, aber.... Wann ist der Wille des Betroffenen noch frei und wann nicht mehr? Ohne richterliche Genehmigung dürfen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen nicht eingeschränkt werden. Auch das Gericht hat zu beachten, dass gegen den freien Willen des Betroffenen ein Betreuer nicht bestellt werden darf. Der Wille des Betroffenen ist nicht mehr frei, wenn dieser durch krankhafte Vorstellungen im Wesentlichen beeinträchtigt ist." Quelle: www.kreisseniorenrat-konstanz.de/.../Referat_von_Herrn_Dr._Hess

Ich würde mich an eine Beratungsstelle wenden und Deine Situation schildern, in Deiner Nähe gibt es bestimmt eine, bei der Gemeinde oder Caritas oder Diakonie oder AWO oder oder

gesundheitsamt informieren die entscheiden dann weiter über entmündigung