lebenslanges wohnrecht gartenpflege?!

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Hallo Amelie,

Wohnrechte sind nach dem BGB ein Unterfall der Dienstbarkeiten. Dienstbarkeiten verpflichten - im Gegensatz zu sogenannten "Reallasten" - nie zu einem aktiven Handeln, immer nur zu einem Dulden (hier: des Bewohnens durch den Opa, ähnlich auch: Wegerechte u.ä.) oder einem Unterlassen (etwa bei einer Bauabstandsflächenübernahme, einem Bauverbot oder einem Wettbewerbsverbot).

Solange die Ausübung des Wohnrechts nicht gefährdet ist (etwa weil sich der Opa nur mit der Machete Zutritt verschaffen kann) könnt ihr das Gras ruhig wuchern lassen.

Ich hoffe, ich bin - mit Dolga gesprochen - idiotisch genug, dass ich ein bisschen helfen konnte...

Schönes Wochenende noch :-)

amelie09 
Beitragsersteller
 15.07.2011, 22:56

danke für deine antwort,hast uns gut weitergeholfen! schönes wochenende!

Wenn Dein Opa Deiner Mama sein Haus und das Grundstück überschrieben, also vererbt hat und er selber nur noch Wohnrecht auf Lebenszeit hat, dann kann er gar nichts machen. Haus und Grund gehören Deiner Mutter und sie kann den Rasen mähen, wann sie es für richtig hält.

amelie09 
Beitragsersteller
 14.07.2011, 23:20

danke dir. also kann sie theoretisch auch wachsen lassen :-)

costacalida  14.07.2011, 23:46
@amelie09

Ja, kann sie, oder eine Ziege als Rasenmäher anschaffen !

amelie09 
Beitragsersteller
 15.07.2011, 22:59
@costacalida

schöne idee.opa wird sich freuen :D

Das kommt darauf an, was rechtswirksam vereinbart wurde. Eine generelle Regel gibt es nicht.

amelie09 
Beitragsersteller
 14.07.2011, 23:15

ich bin mir fast sicher das was die gartenpflege betrifft nix vereinbart wurde. danke!