Darf ich kurzzeutig als Untermieter mein auto innerhalb der Garage laufen lassen im Leerlauf?
Ich bin untermieter einer garage und hab mein auto laufen lassen ... Etwas später kam ein Bewohner des Hauses ich sollte das unterlassen. Wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht ( es steht nur Paragraph 5 "Ölwechsel & Autopflege" sind zu unterlassen)
Wer kriegt da recht? Kann ich gekündigt werden wenn dies nicht schriftlich hinterlegt wurde?
14 Antworten
Hi,
es ist nicht nur, wie schon gesagt wurde, verboten, KFZ "einfach so laufen zu lassen" (§ 30 StVO), sondern auch noch gefährlich und leichtsinnig innerhalb einer Garage.
Etwas später kam ein Bewohner des Hauses ich sollte das unterlassen.
Du wurdest auf den Fehler hingewiesen. Ist doch vollkommen okay, oder täusche ich mich? Besser es wird einem gleich gesagt, wenn was nicht passt, als wenn alles über den Vermieter läuft oder die Polizei/Ordnungsamt.
Wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht ( es steht nur Paragraph 5 "Ölwechsel & Autopflege" sind zu unterlassen)
Wenn es nicht ausdrücklich verboten wurde, ist es dennoch nicht automatisch erlaubt, siehe z.B. die StVO, die hier greift. Davon abgesehen kann es auch nerven, wenn ein Auto permanent in der Garage läuft ("kurzzeitig" ist ein ziemlich schwammiger Begriff).
Wer kriegt da recht?
Es muss nicht alles auf einen Rechtssteit hinauslaufen! Du wurdest von einem Mieter darauf hingewiesen, damit hat sich die Sache erstmal erledigt.
Kann ich gekündigt werden wenn dies nicht schriftlich hinterlegt wurde?
Wäre eine Interpretationssache, wenn jede Arbeit am Auto als Autopflege sieht, wäre es zumindest ein Verstoß gegen den Vertrag.
Aber warum sich das Leben so schwer machen und es nicht ganz einfach lassen? Spart Stress und Diskussionen...
LG
Die Rechtslage ist eindeutig, egal was im Vertrag steht. Ein Grund für eine Kündigung ist es nicht unbedingt.
Das birgt in jedem Fall eine Unfallgefahr und ist in jedem Fall gefährlich. Als Untermieter hast Du trotzdem die üblichen gesetzlichen Mieterrechte. Guck am besten in Deinen Untermietvertrag, ob Du zu dem Punkt eine Einschränkung findest.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde: ja, in einer Garage darfst du einen Motor straffrei anlassen.
Hallo.
Ja das ist gefährlich und leichtsinnig.
Es ist doch besser dich weist einer auf die Gefahr hin, als sofort die Polizei oder Ordnungsamt zu rufen.
Da wird wohl nichts nachkommen.
Mit Gruß Bley 1914