In der Schweiz wohnen in Deutschland VERMIETER sein?

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Wenn Ihr in Deutschland keinen Wohnsitz oder Gewöhnlichen Aufenthalt mehr habt - und das ist nach der Wohnsitzverlegung in die Schweiz so - seid Ihr in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig mit den inländischen Einkünften.

Nah dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der Schweiz werden Einkünfte aus der Nutzung unbeweglichen Vermögens im Belegenheitsstaat versteuert, also in Deutschland. Das ist übrigens eine Regelung, die meines Wissens in allen Abkommen zu finden ist.

Für die Steuererklärungen im Zusammenhang mit der beschränkten Einkommensteuerpflicht solltet Ihr Euch einen Steuerberater suchen. Ohne Fachkenntnis kann da viel falsch gemacht werden, und ein Lohnsteuer- Hilfeverein wäre da wohl auch nicht sehr hilfreich.

Helmuthk  13.04.2013, 12:11

Danke für den Stern Helmuthk

Je nachdem, wie hochndie Mieteinnahmen sind, könntet Ihr dann "erweitert beschränkt steuerpflichtig" sein.

Dazu mal googeln.

Aus meiner Erinnerung heraus unterliegen die Mieteinnahmen dann auch der deutschen Einkommenssteuer.

Dann muss man sich das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland anschauen.

Ich schätze, Ihr kommt um ein Gespräch beim Steuerberater nicht herum.

Einkünfte aus Vermietung zählen zu den Einkünften. Wenn Dein Vater in Deutschland steuerpflichtig ist, muss er das angeben und ggf. versteuern. Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort in der Schweiz - Wohnung Arbeit dort sowie eine Abwesenheit von D für mehr als 183 Tage reichen aus, ist er auch nicht mehr hier steuerpflichtig.

Näheres steht im EKSG und in der Abgabenordnung (AO)

freundliche Grüße

Martin