Eigenbedarf für Wohnung im Mehrfamilienhaus?
Mal angenommen, ich würde mir ein Mehrfamilienhaus (z.B. 4 Wohnungen) kaufen. Alle Wohnungen sind vermietet, allerdings würde ich gerne eine selbst bewohnen.
Wenn ich nun Eigenbedarf anmelde, könnte ich mir dann eine der Wohnungen aussuchen (angenommen unterschiedliche Größe) oder müsste ich dabei schauen,, was meinen Belangen genüge tut.
Könnte ich also z.B. einer 4 köpfigen Familie mit einer 4 Zimmer Wohnung kündingen, obwohl ich als Single auch die 2 Zimmer Wohnung im DG nutzen könnte?
Dies ist eine rein hypotheische Frage. Es gibt noch kein Objekt, geschweige denn genauere Pläne. Nur Vorüberlegungen.
5 Antworten
Schau mal hier rein, da steht einiges, was man beachten muss:
www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm
MfG
Johnny
hab ich schon öfters gelesen, aber nie verstanden. as heißt in Eigentumswohnung umwandeln?
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/umwandlung-und-wohnungsverkauf.html
Was ist, wenn ich selbst noch in einer Mietwohnung wohne, in der ich weiterhin wohnen könnte. Darf ich dann trotzdem Eigenbedarf geltend machen?
Ja darf man.
Wenn ich nun ein Mietshaus mit 4 Wohnungen kaufe und in eine davon selbst einziehen möchte, verstehe ich das dann richtig, dass es sich hierbei um 4 Mietwohnungen handelt und ich davon in eine Eigentumswohnung umwandeln müsste?
Als Eigentümer entscheidest du, welche Wohnung du für dich nutzen möchtest, auch wenn du allein einziehen willst. Da gibt es keine Vorschriften. Du musst lediglich die Kündigungsfristen nach langjähriger Mietzeit beachten (3 bis 9 Monate).
Ja kannst du, du musst aber eine gesetzliche Frist einhalten wielange du dann da zu wohnen hast. Achja nochwas nur du als Eigentümer persönlich musst da zumindest wohnen, Famillienangehörige sind unzulässig
(Dieses ist keine Rechtsberatung und wurde nur auf Grund meiner Erfahrungen weitergeben, ich garantiere nicht die Richtigkeit. Ausserdem weise ich darauf hin das Rechtsberatungen nur von Anwälten durchgeführt werden dürfen)
Achja nochwas nur du als Eigentümer persönlich musst da zumindest wohnen, Famillienangehörige sind unzulässig
Das ist aber sowas von falsch. Natürlich kann man für Familienangehörige Eigenbedarf geltend machen,.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
ja sie haben recht mir ist da ein Fehler unterlaufen.
Wenn dir das Haus gehört, kannst du ganz alleine bestimmen, welche Wohnung du zum Eigenbedarf nehmen willst.
Nur wenn zwei gleiche Wohnungen da sind, und eine ohnehin leer steht, kannst du dem Mieter nicht kündigen.
Ein Eigenbedarf muss begründet sein, das heißt z.b. es steht eine Schwangerschaft an und dein jetziger Raum genügt nicht mehr. Auch wenn das eigene Kind plötzlich obdachlos wäre, Ost das ein Grund für Eigenbedarf.
Dankeschön
was es damit auf sich hat:
"Wird ein Gebäude während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt, ist die Eigenbedarfskündigung für mindestens drei Jahre ausgeschlossen. Die Sperrfrist kann in einigen Städten auch zehn Jahre betragen."
hab ich schon öfters gelesen, aber nie verstanden. as heißt in Eigentumswohnung umwandeln?
Und ab wann brauch ich meine eigene Wohnung? Was ist, wenn ich selbst noch in einer Mietwohnung wohne, in der ich weiterhin wohnen könnte. Darf ich dann trotzdem Eigenbedarf geltend machen?