Kündigung wegen Eigenbedarf, 4ZimmerWohnung für Alleinstehenden?
Mein Vermieter hat uns angekündigt, dass er uns wahrscheinlich wegen Eigenbedarf kündigen muss.
Wir wohnen in einem 3Familienhaus, wir im Erdgeschoss und der Sohn des Vermieters im Dachgeschoß.
Da der Sohn angeblich Meniskusprobleme hat und diese auch nach einer Op nicht besser geworden sind, soll er vom Dachgeschoß in unsere Erdgeschoßwohnung ziehen, damit er nicht mehr so viele Stufen steigen muss.
Mein Vermieter hat mich auch gleich daraufhingewiesen, dass die Dachgeschosswohnung leider für eine Familie nicht geeignet ist, da sie nur ein Schlafzimmer hat.
Würde sich im Falles des Falles ein Widerspruch lohnen, schließlich möchte er für seinen allstehenden Sohn unsere 4-Zimmer-Wohnung. Ist das überhaupt gerechtfertigt?
Reicht die Begründung mit den Gelenkproblemen ?
13 Antworten
Ich denke, das genügt. Wird spannend, wenn der Sohn sich schmerzgeplagt die Treppen raufquält und ihr Euch begegnet. Und der Vermieter wird Euch hassen - das kann sehr belastend sein. Bevor Du die Energie in einen Widerspruch steckst (und bisher wurdest Du kulanter Weise nur auf die Kündigung vorbereitet), mach Dich auf Wohnungssuche. Und frag beim Mieterschutzbund nach, wenn Du juristische Unterstützung brauchst. Das aber gleich, weil man i.d.R. 3 Monate Mitglied sein sollte, bevor der Rechtsschutz greift.
Ein treppenlift wäre die Lösung
Es reicht wenn der Vermieter sagt er wolle das selbst nutzen. Die Info mit seinem Sohn ist da unerheblich oder schmückendes Beiwerk. So sehr ins Detail muss er nicht gehen.
Frage ihn wieviel Zeit euch noch bleibt und fangt schon mal an zu suchen nach einer anderen Wohnung,.
Es ist seien Wohnung und er braucht diese. Auch wenn es eine Villa ist, es gehört ihn
Jein
es muss eine Notwendigkeit gegeben sein
der Sohn bewohnt bereits eine eigene Wohnung, ein treppenlift würde sein Meniskus Problem lösen
da sehe ich berechtigte Zweifel an der notwendigkeit einer Kündigung auf Eigenbedarf
Das Thema Eigenbedarfskündigung ist sehr komplex und immer sehr vom individuellen Einzelfall abhängig- wobei es auch bei gleichen Sachverhalten teilweise schon unterschiedliche Gerichtsentscheidungen gab. Die Gelenkprobleme wären grundsätzlich schon eine Rechtfertigung, da dürfte aber wohl auch die Prognose über einen möglichen Heilungsprozess oder auch grundsätzlich das genaue Beschwerdebild in einem Rechtsstreit eine Rolle spielen. In der Tendenz hat es ein Vermieter im Zweifelsfall aber immer einfacher wie der Mieter sich rechtlich durchzusetzen und ihr riskiert ggf. auf den Kosten für einen Rechtstreit sitzen zu bleiben.
Ich verstehe diese Diskussionen immer nicht. Sei doch mal froh, dass der Vermieter dich aus all den Bewerbern rausgesucht hat. Jetzt hast du da längere Zeit gelebt, ihr hatte ein gutes Verhältnis und jetzt möchte er eben SEIN Eigentum aus gesundheitlichen Gründen für seinen Sohn vermieten. Wer würde das nicht tun?
Versetz dich mal in seine Lage. Stell dir vor du hast ein Haus, da leben 3 Familien. Tolle Mieter gehabt und dann stänkern die rum, weil man es halt leider so machen muss...
Ganz abgesehen davon wirst du keinen Spaß mehr haben, darin zu wohnen, wenn du wirklich dagegen vorgehen möchtest.
Und nebensächlicher dieser Antwort: es gibt immer Möglichkeiten Mieter raus zubekommen. Da spreche ich aus Erfahrung.