Eigenbedarf - Mieter gehen nicht raus.
Tag Zusammen, ich wollte mal nachfragen wie das von Rechten ist, wenn eine Wohnung (Wegen Eigenbedarf) gekündigt wurde mit der Frist zum 30.06.2015 und angenommen die Mieter nicht fristgemäß ausziehen? Was wäre der nächste Schritt und muss der Termin von den Mietern eingehalten werden?
Das Problem ist nämlich dass ich schon meine Wohnung gekündigt habe und wenn jetzt die Mieter aus der Eigenbedarfs-Wohnung nicht ausziehen, kann ich rechtlich dagegen etwas machen?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
da bleibt nur eine Räumungsklage. Das wird teuer. Der Mieter kann ne Menge Ausreden erfinden und erst mal bleiben, das kann dauern. Aber am Ende muss er raus.
Tag Zusammen, ich wollte mal nachfragen wie das von Rechten ist, wenn eine Wohnung (Wegen Eigenbedarf) gekündigt wurde mit der Frist zum 30.06.2015 und angenommen die Mieter nicht fristgemäß ausziehen? Was wäre der nächste Schritt und muss der Termin von den Mietern eingehalten werden?
Der nächste günstigere Schritt wäre das man redet und eine Einigung findet.
Kommt es zu keiner Einigung bzw. macht der Mieter keine Anstalten auszuziehen muss man Räumungsklage einleiten.
Hier steht, wie das abläuft:
http://www.mietrecht.org/kuendigung/raeumungsklage-dauer-kosten-und-ablauf-mit-beispielen/
MfG
Johnny
Mieter können sich immer auch gegen eine solche Kündigung sträuben. Deine eigene Wohnungsaufgabe ist sehr riskant, falls du solche Mieter hast.
Ein Zitat, das, meinem bisherigen Wissen nach, stimmt:
"Zieht der Mieter nicht aus, müsste der Vermieter dann auf Räumung klagen - und das kann dauern."
Mir wurde selber einmal wegen Eigenbedarf gekündigt und ich zog auch problemlos aus, allerdings im Rahmen eines Mietaufhebungsvertrages mit ein paar tausend Euro Unterstützung zur Wohnungssuche und Umzugshilfe, da die eigentliche Kündigung unwirksam war.
Du kannst vor Gericht gehen. Das dauert aber meistens Jahre, bis ein Urteil gesprochen wird.
Wenn der Mieter der Kündigung widerspricht und eine andere Wohnung Frei ist, bekommst Du ihn nicht so einfach raus. Du kannst ja die andere Wohnung nutzen.
Oh. Ich habe mich im 2. Absatz verlesen.
Für den Widerspruch ist es zu spät. Wir kommst Du darauf das der Vermieter mehrere Wohnungen hat?