Kündigung einer 4 köpfigen Familie wegen Eigenbedarf?
Hallo,
folgender Fall:
Eine 4 köpfige Familie zieht 05/2015 in eine 4 Zimmer Wohnung. Der Vermieter möchte ein langfristiges Mietverhältnis (dies steht auch im Mietvertrag) in 08/2017 bekommt die Familie die Kündigung wegen Eigenbedarf, da die Tochter des Vermieters mit Ihrem Mann in die Wohnung möchte mit einem Kind (Wohnen bisher in einer 3 Zimmer Wohnung ca. 40km entfernt)
Beide Kinder sind in der Schule am Wohnort der 4 köpfigen Familie, auch beide Elternteile arbeiten in diesem Ort. Eine Ersatzwohnung ist trotz intensiver Bemühungen (Anzeige in der Zeitung, auf Facebook) und natürlich durchstöbern von Tageszeitungen und Internetplattformen nicht zu finden (1 Monat bisher gesucht)
Ist solch eine Eigenbedarfskündigung überhaupt Rechtens? Sollte sich die Familie einen Anwalt nehmen? Besteht eine Chance wohnen zu bleiben? Zumindest noch länger bis sich was findet? (Kündigungsfrist ist 3 Monate, wovon einer schon um ist) Der Kündigung wurde schriftlich wiedersprochen, jedoch ohne Reaktion des Vermieters. Was passiert wenn die Familie keine Wohnung findet? Sitzt man dann mit Kindern auf der Straße und ist Obdachlos?
Vielen Dank.
Grüße
7 Antworten
Warum sollte die EBK nicht rechtens sein? Wer eine Wohnung mietet muss damit rechnen, dass er möglicherweise mal eine Eigenbedarfskündigung bekommt. Ein Härtefall ist bei euch nicht gegeben. Zwei Kinder schützen nicht vor Eigenbedarf. Eine EBK wäre dann nicht rechtmäßig, wenn bereits bei Vertragsabschluss absehbar war, dass der Vermieter in absehbarer Zeit Eigenbedarf anmelden wird. Das dürfte vor 2 Jahren kaum der Fall gewesen sein. Wobei "langfristig" ein dehnbarer Begriff ist. Für den einen liegt langfristig bereits bei 5 Jahren, bei einem anderen sinds erst 10. Ebenso hätte es ja auch passieren könnten, dass ihr nach einem Jahr Mietverhältnis Zwillinge erwartet und eine größere Wohnung benötigt. Das wars dann auch mit dem langfristig. Die EBK ist also vollkommen in Ordnung.
Der Vermieter möchte ein langfristiges Mietverhältnis (dies steht auch im Mietvertrag)
Was steht denn da noch?
Vielleicht sowas in der Art?
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Der Vermieter verzichtet für einen Zeitraum von 3 Jahren und 9 Monaten ab Vertragsabschluss auf das Recht zur ordentlichen Kündigung (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB). Die Kündigung kann somit frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums ausgesprochen werden.
Sollte sich die Familie einen Anwalt nehmen?
Sie sollte die Kündigung und den Mietvertrag fachanwaltlich prüfen lassen.
Wir haben es prüfen lassen. Anwalt konnte 1 Monat mehr rausholen. also zum 01.01.2018 müssen wir raus. Wohin? Keine Ahnung... Wir suchen schon in einem Umkreis von 50km von unseren Arbeitsstellen. Aber es gibt hier keine 4 zwhg... 3 zimmer haben wir gefunden, sogar größere 2 zwhg angeschaut, aber nur absagen bisher... was uns auch nicht wundert... wer will schon 4 Leute in einer 2 zwhg.... Wir haben echt Angst davor auf der Straße zu stehen... oder ins Obdachlosenheim mit den Kindern zu müssen. Unvorstellbar das Ganze und seelisch unheimlich belastend.. man arbeitet, verdient gutes Geld, hat tolle Kinder und landet schlussendlich auf der Straße...
http://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag
Hier steht ein bisschen was zu Härtefällen, aber Grundlegend ist der Vermieter im Recht, es seid denn im Mietvertrag steht was anderes.
Eigenbedarf ist im geschilderten Fall als Kündigunggrund vollkommen in Ordnung, er bestimmt sich keinesfalls nach Köpfen sondern dem Grunde nach, der hier vorliegt.
Da stehen Sie vor gleich mehreren Problemen, die es für Sie zu lösen gilt.
Ihre Enttäuschung kann man nachvollziehen und Ihnen Glück bei der Wohnungssuche vor Ort wünschen, deren positives Ergebnis dann die Dinge wieder zurecht rückt..
Ist das Streben nach einem langfristigen Mietverhältnis seitens des Vermieters bei Mietvertragsabschluss konkret im Mietvertrag dokumentiert? Zum Beispiel durch einen Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit und für beide Mietparteien?
Nein, es steht nur das drinne wie beschrieben. Anwalt meinte jetzt auch keine Chance. zum 01.01.2018 sitzen wir auf der Straße wenn wir nichts finden
Das man wegen Eigenbedarf kündigen kann, ist uns ja schon klar. Es geht mehr darum, das wir die Wohnung nicht genommen hätten 2015, wenn der Vermieter gesagt hätte es ist nur für 2 Jahre, damals hatten wir die Wahl zwischen 3 Wohnungen. Da fühlt man sich gelinkt?!? Genauso besteht weiterhin die Frage, was tun wenn man nichts findet? Jobs kündigen? Kinder aus Vereinen (FFW und DLRG) rausnehmen, ihnen ihre Freunde nehmen und nach Ostdeutschland ziehen wo es noch freie Wohnungen gibt und Harz4 beantragen weil man da keinen Job hat? Oder Obdachlos mit Kindern unter der Brück schlafen?