Eigenbedarf bei gekaufter Wohnung anmelden?
Hallo, wir möchten eine vermietete Wohnung kaufen und Eigenbedarf anmelden. Kann man schon im Kaufvertrag das irgendwo festhalten? Mit dem Notar? Oder gibt es eine andere Möglichkeit vor dem Kauf schon zu klären, dass einem der Eigenbedarf gewährt wird? Hat hier jemand Erfahrungen? Klappt das mit dem Eigenbedarf anmelden in der Regel oder ist das sehr schwierig? Worauf muss man achten?
13 Antworten
Hallo, wir möchten eine vermietete Wohnung kaufen und Eigenbedarf anmelden. Kann man schon im Kaufvertrag das irgendwo festhalten? Mit dem Notar?
Der bisherige Eigentümer hat damit nichts zu schaffen.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit vor dem Kauf schon zu klären, dass einem der Eigenbedarf gewährt wird?
Nach Eigentumsübergang ( in der Regel durch Grundbucheintragung )kann man Eigenbedarf anmelden.
Klappt das mit dem Eigenbedarf anmelden in der Regel oder ist das sehr schwierig? Worauf muss man achten?
Ob das klappt hängt vom Einzelfall ab, z.B. ob der Eigenbedarf berechtigt ist, der Eigenbedarf formgerecht gestellt wurde oder der Mieter nicht dagegen vorgeht, z.B. wegen besonderer Härte usw.
Hier ein Link:
www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm
MfG Johnny
Erst wenn ihr im Grundbuch eingetragen seid, könnt ihr mit Eigenbedarf kündigen.
Gegen einen wirklichen Eigenbedarf kann der jetzige Mieter letztlich nichts tun. Es kann aber auch schon mal bis zu zwei Jahren dauern, die Wohnung wirklich frei zu bekommen.
Vor dem Kauf gibt es keine Moeglichkeit, Eigenbedarf anzumelden. Danach musst du ein "berechtigtes Interesse" nachweisen, um dem Mieter wirksam zu kuendigen. Dieser kann unter gewissen Umstaenden(Behinderung, Alter, Krankheit, etc.) widersprechen, so dass sich die Angelegenheit hinziehen kann.
Vor dem Notartermin solltet ihr unbedingt abklären, wann die Wohnung per Teilungserklärung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde!
Denn falls vom Eigentümer diese Umwandlung während der Mietzeit des jetzigen Mieters vorgenommen wurde wäre eventuell noch eine Kündigungssperrfrist von 3 bis 10 Jahren (unterschiedlich nach Bundesland) von Euch zu beachten.
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-sperrfrist/
Generell bricht Kauf nicht Miete, d.h. ihr übernehmt als neuer Eigentümer den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Somit kann auch nicht bereits beim Notartermin geklärt werden, daß ihr Eigenbedarf geltend machen werdet.
Als Vermieter/Eigentümer benötigt man für eine ordentliche Kündigung einen berechtigten Grund. Ein Verkauf wäre kein solch berechtigter Kündigungsgrund, wohl aber der Eigenbedarf. Der Eigenbedarf muß dem Mieter in einem Kündigungsschreiben schriftlich nachgewiesen und auch begründet werden.
Die Eigenbedarfskündigung kann von Euch erst nach Grundbucheintrag vorgenommen werden.
Danke für die Info. Die Umwandlung in eine Eigentumswohnung fand schon vor 10 Jahren statt. Damit wären die 3 Jahre verstrichen und wir könnten Eigenbedarf anmelden? Oder starten die 3 Jahre ab dem Verkauf der Wohnung?
Hallo, wir möchten eine vermietete Wohnung kaufen und Eigenbedarf anmelden.
Das solltet ihr lassen, ohne die genauen Eigentumsverhältnisse zu kennen: Wird eine vermietete Wohnung umgewandelt und Wohnungseigentum begründet, haben Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung als Eigentumswohnung erstmals an einen Dritten veräußert werden soll :-O
Ist sie bereits einmal verkauft eorden, darf der Vermieter frühestens nach drei Jahren seit der Veräußerung wegen Eigenbedarfs kündigen (§ 577 a I BGB); diese Pflicht übernehmt ihr als Erwerber :-O.
Spätestens, wenn die ersten Besichtiger begehrlich auf der Matte stehen, dürften sich alle Mieter/innen fragen, warum und erkennen, dass mangels Kündigung Eigentumsinteresse besteht und ob sie nicht selbst kaufen sollten. Oder eben bis zu 3 Jahre lang uneigeschränktes Mietrecht hätten.
Zumal der Verkäufer oder der Kaufinteressent sie über Ihr Vorkaufsrecht und den Inhalt des Kaufvertrags zwingend zu unterrichten hat, § 577 II BGB :-O
Da können sie hoch pokern und eine satte Abfindung forfern, um ihr Vorkaufsrecht aufzugeben bzw. ihrem Auszug durch Aufhebungsvertrag zustimmen :-)
G imager761