Vermieter verlangt Geld nach Auszug, verstopfte Rohre?
Hallo, mein ehemaliger Vermieter hat mir 2 Monate nach Auszug die Rechnung eines Rohrreinigers geschickt, die ich bezahlen solle. Ausgezogen bin ich zum 1. April, der Rohrreiniger war am 30.06 da. In der Beschreibung steht, dass es Schäden sind, die über längeren Zeitraum entstanden sind. Darf er rechtlich gesehen dafür nun Geld von mir verlangen?Viele Grüße
5 Antworten
Das allmähliche Zusetzen eines Abflussrohres und die irgendwann fällige professionelle Reinigung sind Vermietersache. U. a. dafür zahlt man Miete.
Wird aber im Nachhinein festgestellt, dass die Verstopfung durch einen Gegenstand hervor gerufen wurde, der nachweislich von Dir stammt, auch wenn die Verstopfung selbst erst zwei oder bis zu 6 Monate nach Auszug eintritt, und dieser Gegenstand einfach nicht in den Abfluss gehört, bist du verantwortlich und wirst zurecht zur Kasse gebeten.
Bei einer Wohnungsübergabe/-übernahme ist eine der wichtigsten Maßnahmen immer, zu schauen, ob das Wasser in allen Abflüssen gut abfließt. Tut es das nicht wird das vermerkt.
Dennoch könnte es sein, dass so ein Problem erst später in Erscheinung tritt. Das Problem ist aber dann stets, wie man als Vermieter nachweisen kann, wem die Ursache zu zu rechnen ist.
Man versucht es natürlich erst einmal und hat vielleicht sogar noch die Kaution. Läßt sich der Mieter darauf ein, ok. Wenn nicht, kann man die Forderung immer noch zurück nehmen. So wird es bei Dir auch sein.
Dennoch, dringender Rat: Schließ eine Privathaftpflichtversicherung ab, die auch Mietsachschäden einschließt. Diese wird dann einen solchen Schaden erstatten oder aber auf ihre eigenen Kosten ggf. auch einen Rechtsstreit zur Abwehr führen. Ohne eine solche Versicherung sollte man nicht von zu Hause weg ziehen, es sei denn, die Eltern haben Dich mit eingeschlossen, so lange du studierst. Frag sie doch mal.
Danke für dei Auszeichnung.
Der Schaden ist zwar im ersten Stock aufgetreten (ggf. Rückstau), die Ursache, also die Verstopfung selber, aber wohl unterhalb. Aber bwhoch2 hat es schon sehr gut erklärt und ich denke, es wird für den Vermieter sehr schwer, die Verstopfung dir zuzuschreiben, es sei denn, dass der Gegenstand eindeutig dir zuzuordnen ist. Deinen Studentenausweis hast du noch?
Klaro, wozu brauche ich den hier? :D
Wenn Du dafür verantwortlich bist, weil Du z.B. Sachen über das Klo entsorgtest welche dort nicht hingehören, dann ja.
Was ist denn wenn ich sage, dass ich nicht dafür verantwortlich bin? Denn das bin ich nicht. Deine Antwort ist nicht so gut^^
Deine Antwort ist nicht so gut
...wenn Du meinst, dann ist dies so.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Vermieter unter den in der Antwort gegebenen Umständen dir die Reparatur / Reinigung in Rechnung stellen.
Nach einem viertel Jahr kann man dir keine Schäden "anhängen". Es kann niemand mehr nachweisen, dass du der Verursacher warst. Wise die Rechnung deshalb zurück mit dem Grund, dass du dein Verschulden bestreitest. Es müsste seitens des Vermieters der Beweis angetreten werden, was hier wohl nicht möglich sein dürfte.
Hast du auch eine rechtliche Grundlage für mich? Oder ist das "Volkswissen"?
Das ist Zivilrechtspraxis. Es gibt da diverse Urteile. Allerdings nicht für Alles Gesetze. Allgemein kann Schadenersatz nur gefordert werden, wenn der einer Person (hier einem Mieter) auch nachweisbar zugeordnet werden kann.
Gib mal bei Google 'Schadenersatz' ein oder als Stichwort im BGB nachschlagen.. Da findest du Alles Notwendige.
Über längeren Zeitraum enstanden hat ja noch lange nix mit fahrlässigem, bzw. Vorsätzlichen Beschädigen zu tun. Ich würde jedenfalls nicht anstandslos zahlen. Im Zweifel hilft der Anwalt. Im Normalfall ist m.e. das Rohr Sache des Vermieters.
Du kannst schauen ob das deine Privathaftpflicht übernimmt.
Manche übernehmen schäden an Mietsachen.
Hab keine. Ich bin ja schon ausgezogen, der Vermieter ist bei uns Studenten bekannt dafür, Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wenn du keine hast dann geht das natürlich nicht.
Das ausziehen ist übrigens kein Problem. Hab auch mal einen schaden gemeldet der erst nach Auszug festgestellt wurde.
Vielen lieben Dank! Der Gegenstand kann unmöglich von mir stammen, da der Schaden in einem Stockwerk über mir entstanden ist (das Haus ist von Studenten bewohnt, mit mehreren Mietern, ich wohnte im EG, Schaden ist im 1. OG, zudem denke ich, dass ich das nicht gemacht habe, da ich Siebe usw. nutze).
Dann werde ich ihnen mal zurückschreiben. Vielen Dank.