Neue Position auf der Techem Rechnung - ohne Info - ist das Rechtens?

4 Antworten

Ich kann Dir auf alle Fälle zu 4) sagen, dass das in Ordnung ist. Und logischerweise ist der Wasserverbrauch von Kindern nicht zwangsläufig niedriger als der von Erwachsenen - es geht ja nicht nur ums Duschen, sondern auch Wäsche waschen usw.

Aufteilung der Kosten

Falls das Warmwasser auch über die Zentralheizung erwärmt wird, müssen die Brennstoffkosten und die weiteren Heizkosten in Heiz- und Warmwasserkosten aufgeteilt werden. Wie dies vonstattengeht, steht in unserem Beispiel unter „Erläuterung zur Ermittlung der Warmwasserkosten“: Es wird die Brennstoffmenge zur Erwärmung des Warmwasserst nach einer der Formeln des § 9 Abs. 2 HeizkV unter Berücksichtigung des Warmwasserverbrauchs und der mittleren Gesamttemperatur des Wassers berechnet. Diese Brennstoffmenge wird zum Gesamtverbrauch an Brennstoff ins Verhältnis gesetzt. Dieses prozentuale Verhältnis wird danach auch auf die Kosten übertragen.

http://www.bmgev.de/betriebskosten/heizkostenabrechnung.html

Heizkosten wie auch Wassererwärmungskosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Ist das nicht möglich, sind die Kosten um 15% zu reduzieren.

Die Kosten der Warmwasseraufbereitung gehört zu den Heizkosten. Das hat erst mal nichts mit dem Warmwasserverbrauch zu tun.

Hier wurde evtl. in den Vorjahren versäumt dies separat in der Abrechnung auszuweisen.

.4. wird hier Pauschal durch die Personen im Haus die Wasserkosten aufgeteilt - dieser Hinweis findet sich im Mietvertrag nicht wieder (Kleinkinder werden wie Erwachsene behandelt bei der Abrechnung)

Person ist Person. Ob nun wenige Wochen oder viele Jahre alt spielt keine Rolle. Du glaubst doch nicht ernsthaft das Kleinkinder weniger Wasser verbrauchen als Erwachsene?

Bei Unklarheiten über die Abrechnung sollte der erste Weg immer zum Vermieter bzw. der HV führen. Sich dort die Abrechnung erklären und ggf. Originalbelege vorlegen lassen.

Bestehen dann immer noch Zweifel, die Abrechnung fachlich prüfen lassen.