Vermieter verlangt Renovierungskosten nach 6 Monaten
Hallo,
zunächst einmal, ich weiß das Rechtsberatungen verboten sind, das verlange ich auch nicht.
Folgendes Problem.
Ich habe meine Wohnung zum 31.10.13 gekündigt, bin fristgerecht ausgezogen. Als ich im März dann mal nach meiner Kaution + Nebenkostenabrechnung gefragt hatte, sagte mir der Vermieter ich müsse die Wohnung renovieren (im Mietvertrag steht nichts davon), darauf hin habe ich ihn darauf hingewiesen und natürlich gesagt mach ich nicht.
Dann war erst einmal Ruhe, im April kam dann ein Kostenvoranschlag, worauf ich nocheinmal sagte das ich die Renovierungskosten nicht tragen werde.
Am 26.5 habe ich nun die Rechnung bekommen (ausgestellt auf den 6.5.14) über knapp 1000€.
Nun meine Frage, ich habe mich nun schon mehrfach informiert, der Vermieter hat nur das recht evtl. Ansprüche innerhalb von 6 Monate geltend zu machen, das würde ja bedeuten, dass bei mir seine Frist am 30.04.14 "abgelaufen" ist..
Sehe ich das nun richtig, dass ich nicht verpflichtet bin die kosten zu tragen? Die Rechnung wurde ja nach dem 6 Monaten ausgestellt, ebenso wie die Renovierung ausgeführt.
Danke schon mal :)
6 Antworten
Nun meine Frage, ich habe mich nun schon mehrfach informiert, der Vermieter hat nur das recht evtl. Ansprüche innerhalb von 6 Monate geltend zu machen, das würde ja bedeuten, dass bei mir seine Frist am 30.04.14 "abgelaufen" ist..
Die Frist ist abgelaufen.
Selbst wenn Sie nicht abgelaufen wäre, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.
Warum?
Weil er hätte Ihnen die Mängel melden müssen und eine Frist zur Behebung der Mängel setzen müssen.
Angeblich war die Wohnung renoviert, allerdings waren die Wände fleckig.. Im Mietvertrag steht besenrein,
Besenrein Keine Renovierungsarbeiten
(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund – entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen. Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.
Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
MfG
Johnny
Du liegst richtig. Hier greift die 6monatige Verjährung. Du musst nix zahlen.
Hallo Lilan85 Bei der Schlüsselübergabe ,beim Auszug muß der Vermieter ,die Mängel beanstanden ,wenn Du Sie dann nicht beseitigst innerhalb einer gesetzten Frist ,kann er das von einem Handwerker auf Deine Kosten machen lassen .Seit ende letzten Jahres kann der Vermieter auch ohne das es im Mietvertrag geschrieben ist von Dir verlangen dunkel gestrichene Wände wieder in den Urzustand ,weiß zu bringen. Aber alles andere ,was im Mietvertrag steht ist bindend..Hast Du denn kein Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben lassen, das ist heute wichtig ?Das ist heute wichtig ,ansonsten mußt Du die Malerarbeiten zahlen.
Du bedankst dich für eine falsche Antwort!?
Du warst vermutlich nicht mal verpflichtet bei Mietende zu renovieren. Falls doch hätte Dir der VM zunächst Gelegenheit geben müssen das selbst zu machen bzw. machen zu lassen.
Mit dem 1.5.2014 sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Vermieter verfristet.
Sollte die Kaution, falls hinterlegt, noch nicht ausgezahlt sein forder diese per Mahnbescheid zurück.
Danke für deine Antwort :)
Das ich nicht verpflichtet war hatte mir mein Anwalt zunächst auch gesagt, später kam dann, dass ab 1.11 irgendein neues Gesetz in kraft getreten ist, sodass Vermieter das doch irgendwie verlangen können, einige Wände waren recht dunkel gestrichen, hing wohl auch damit zusammen.
Nur um nochmal sicher zugehen, er hat jetzt keine Ansprüche mehr, auch wenn er den Kostenvoranschlag schon vor dem 1.5 geschickt hat?
dass ab 1.11 irgendein neues Gesetz in kraft getreten ist, sodass Vermieter das doch irgendwie verlangen können, einige Wände waren recht dunkel gestrichen, hing wohl auch damit zusammen.
Ein Gesetz nicht, ein BGH-Urteil. Aber richtig, bunte Wände und Decken muß der VM nicht dulden.
Aber der VM hätte Dir Gelegenheit geben müssen das selbst in Ordnung zu bringen bzw. bringen zu lassen.
Und das unverzüglich nach Mietende. Als verdeckte Mängel, also solche die bei der Wohnungsübergabe nicht auffallen, kann man bunte Wände ja wohl nicht bezeichnen.
dass ab 1.11. irgendein neues Gesetz in kraft getreten ist
Schön und gut, aber bist du nicht VORHER ausgezogen, zum 31.10.? Dann dürfte dich diese neue Regelung doch gar nicht mehr erfassen....
Der Vermieter hatte uns direkt nach dem Auszug gesagt das wir das streichen sollen, hatte uns sogar noch Tipps zur Farbe gegeben, da hatten wir ihm aber gesagt das wir es nicht machen, da uns dort vom Anwalt eben gesagt wurde, dass wir dazu nicht verpflichtet sind.
Danach kam eben erst einmal nichts, dann hat uns der Anwalt eben vom diesem neuen Urteil mitgeteilt, daraufhin hatten wir noch einmal nachgefragt ob wir die Wohnung nun doch streichen dürften (das muss denke ich im Januar gewesen sein). Da hatte er nur gesagt das die Wohnung bereits neu bezogen ist und es nicht mehr möglich wäre, er das aber bald streichen lassen würde und uns dann wie gesagt den Kostenvoranschlag schicke... Alles ein bisschen durcheinander und verzwickt..
Hallo Lilan85 Viele Vermieter versuchen die Kaution gerne zu behalten und versuchen alles mögliche, dies durch irgendwelche Mittel die Ihnen das sog .Gesetz erlaubt Mietrückstände und usw. dazu zu benutzen. Wenn in Deinem Mietvertrag weiße Wände vorgeschrieben sind auch wenn Du beim Einzug die Schönheitsrep.ausgeführt hast ,mußt Du beim Auszug dies einhalten. Sollte dies nicht im Vertrag stehen ,hätte er dies unmittelbar und sofort bei Schlüsselübergabe beanstanden müssen. Und nicht nach einem halben Jahr . Wenn diese Aspekte alle für Dich sprechen ,hilft Dir nur noch der Anwalt ,sonst kannst Du Deine gezahlte Kaution in den Wind schreiben und die Abrechnung.. Also lies Deinen ex Mietvertrag und handle erst dann.
Wie war denn das, als du damals eingezogen bist, war da die Wohnung schon frisch renoviert, oder mußtest du das selber machen? In der Regel ist das so, dass man die Wohnung bei Auszug nur renovieren muss, wenn sie bei Einzug auch renoviert war. Meistens ist es andersrum, dass der Mieter beim Einzug die Wohnung renoviert und bei Auszug lediglich "besenrein" übergibt. Auch sollte über diese Renovierungsregelung etwas im Mietvertrag stehen. Wenn nicht, schätze ich mal, dass der Vermieter auf seinen Kosten sitzen bleiben wird, wenn du vor Gericht gehst....
Angeblich war die Wohnung renoviert, allerdings waren die Wände fleckig.. Im Mietvertrag steht besenrein, aber wie schon oben erwähnt gibt es da jetzt irgendein Urteil, sodass man scheinbar doch streichen muss.
Nichtsdestotrotz kann doch für euch nicht ein Gesetz geltend gemacht werden. dass erst NACH eurem Auszug in Kraft getreten ist...??? Genau auf dieses Datum würde ich den Anwalt nochmal ansprechen... . 1000€ sind ja nicht eben wenig. Manch einer verdient das nicht mal im Monat...
Richtig. Ich werde da nocheinmal nachhaken, aber da zwei Anwälte der Meinung sind, wir müssten das Zahlen glaube ich nicht das sich da was ändern wird. Ich hoffe wirklich auf die 6 Monate Verjährungsfrist, sodass der Vermieter letztendlich auf den kosten sitzen bleibt.
Ich drücke dir jedenfalls alle verfügbaren Daumen, denn ganz koscher kommt mir das ja nicht vor. Im Mietvertrag steht "besenrein verlassen", das Urteil wurde erst NACH eurem Auszug gefällt, und die Renovierung fand erst nach der 6-Monats-Frist statt... . Ist doch alles ein bisschen viel des Guten.... . Solltet ihr das wider Erwarten doch zahlen müssen, würde ich auf Ratenzahlung pochen, aber ich hoffe, dass ihr drumrum kommt! Viel Glück!
Herzlichen Dank :) Ich hoffe das wir nicht zahlen müssen, fände ich persönlich nur gerecht. Allein das man die Wohnung erst solang später renoviert finde ich schon sehr komisch, wo angeblich schon letztes Jahr jemand eingezogen ist...
Die Kaution hat der Vermieter auch noch, sowie die überschüssigen Nebenkosten, mal sehen was da noch auf uns zu kommt. Werde wenn die ganze Sache geklärt ist mal berichten.
Au ja, das interessiert mich auch :o) . Na, und wenn er noch Geld von euch hat, dann müßt ihr vielleicht gar nichts mehr drauflegen. Aber ich hoffe doch, dass ihr nichts bezahlen müsst, und euer ausstehendes Geld wieder bekommt.
Welches Gesetz?
Danke für dein Antwort :)
Das er im recht ist und die Wohnung renovieren dürfte ist mir mittlerweile klar, eigentlich hatte ich mich damit auch schon abgefunden, aber die Verjährungsfrist,auf die mein Anwalt mich hingewiesen hat, hat mich wieder zum denken gebracht, weil er die Malerarbeiten erst im 7. Monat nach meinem Auszug hat machen lassen und die Verjährungsfrist eigentlich nach 6. Monaten greift.