Ehemalige Hausärztin gibt Patientenakte nicht raus?
Guten Tag,
vor ca einem Jahr hat mich meine Hausärztin rausgeschmissen, weil sie mich zwingen wollte in die Psychiatrie zu gehen. Laut ihr sind alle meine Organschäden psychosomatisch, obwohl ich bereits damals 3 Gutachten von Psychiatern vorlegen konnte, die mich als nicht psychosomatisch erkrankt diagnostizieren. Da ich also nicht gehen wollte, hat sie mich kurzerhand aus der Praxis geschmissen.
Dazu gab sie mir 25 Seiten Befunde mit und meinte, ich solle mir einen anderen Hausarzt suchen, sie wüsste auch nichts as ich habe.
Ich brauchte bereits damals regelmäßig Medikamente und vorerst war kein Hausarzt aufnahmefähig. Das war ihr aber egal.
Nun habe ich seit ca einem halben Jahr wieder eine Hausärztin, die mir auch helfen möchte, allerdings keine Akte von mir hat. Die Befunde konnte ich ihr zwar aushändigen, aber das waren ja längst nicht alle. Sie weiß jetzt also nicht, was wann, wie und wo gemacht wurde und ich als Laie kann ihr auch nicht alles beantworten.
Meine ehemalige Hausärztin meinte sie hätte alles übermittelt, es ist aber bis heute dort nichts angekommen. Nun war ich heute nochmal bei meiner ehemaligen Hausärztin und habe um eine Kopie der Akte und Einsicht gebeten. Meine Hausärztin meinte dann, dass ich kein Recht darauf habe meine Akte zu sehen, dies dürfe nur ein Staatsanwalt und die neue Hausärztin brauche die Akte nicht. Wenn ich meine Akte haben will, soll ich einen Anwalt beauftragen.
Leider habe ich kein Geld für einen Anwalt und im Moment anders zu tun ( Mein Vater liegt auf der Intensivstation und ich bin alleine zu Hause).
Stimmt es, dass wenn man den Arzt wechselt, die Akte nicht übermittelt wird? Darf ich wirklich nicht reinschauen? Laut Paragraph 630 a-g BGB sollte ich dich Einsicht nehmen dürfen. Gründe für die Verweigerung hat sie mir auch keine genannt.
Danke schonmal für eine Lesegeduld.
5 Antworten
Einsicht nehmen darfst Du in die Dokumentation der Behandlung, also Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.
Notizen und Überlegungen, welche der Arzt angestellt und notiert hat, die aber nicht zum Rahmen der oben genannten Dokumentationspflicht gehören, brauchen Dir nicht offengelegt zu werden.
... soweit der Einsichtnahme nicht ... sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.
An seinen eigenen Gedanken und Ausführungen hat der Arzt sein ganz persönliches Urheberrecht. Diese Ausführungen müssen sich auch nicht zwingend mit Anamnese, Diagnose, Befunden und Behandlungen beschäftigen.
So ist es richtig. 😁
https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html
Da steht es eindeutig, wie Du auch schon schreibst.
Setz ein Schreiben auf, wo Du Dich auf den Paragrafen beziehst und setz ihr eine Frist mit der Aufforderung, Dir die Akteneinsicht zu gewähren bzw. eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Wenn sie das verweigert, muss sie das entsprechend begründen.
Ansonsten hilft dann nur noch ein Anwalt :/.
Ergänzend noch: für Kopien kann sie eine Kostenerstattung verlangen.
Ja das weiß ich, wäre aber mein geringstes Problem glaube ich ;)
Falls du Schüler, Azubi oder ähnliches bist bekommst du Gerichtskostenbeihilfe. Du zahlst also nichts für deinen Anwalt.
Aber ich muss es ja zurückzahlen, wenn ich später Geld verdiene und ich habe eine starke Abneigung dagegen, mich zu verschulden
Also ich hab einmal einen Anwalt gebraucht und habe danach nie wieder etwas von ihm gehört.
Ok, ich kenne das so, dass es ein Darlehen ist, was man zurückzahlt. Ich frage da nochmal nach. Danke
Wenn du gewinnst, musst du es nicht zurückzahlne, da die Gegenseite die Kosten übernimmt.
Die Regel ist klar wie du genannt hast, von daher würde ich das so schreiben und sehen, wie sie reagiert. Theoretisch kannst du auch als Privatperson Klage einreichen, ein Anwalt ist sogar manchmal entbehrlich
Wende dich an die Schlichtungsstelle, das ist kostenlos.
Welche Schlichtungsstelle?
Danke
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen. Das ist zwar eigentlich nicht das Hauptaufgabengebiet, die helfen aber immer gern. Oft reicht ein kurzer, offizieller Brief und die Patienten bekommen ihre Unterlagen.
Hm, im Gesetz steht "Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren"
Da ist die Frage, was "vollständig" bedeutet?