Ehemalige Hausärztin gibt Patientenakte nicht raus?

5 Antworten

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Einsicht nehmen darfst Du in die Dokumentation der Behandlung, also Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.

Notizen und Überlegungen, welche der Arzt angestellt und notiert hat, die aber nicht zum Rahmen der oben genannten Dokumentationspflicht gehören, brauchen Dir nicht offengelegt zu werden.

Stellwerk  02.03.2020, 16:00

Hm, im Gesetz steht "Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren"

Da ist die Frage, was "vollständig" bedeutet?

GanMar  02.03.2020, 17:02
@Stellwerk

... soweit der Einsichtnahme nicht ... sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.

An seinen eigenen Gedanken und Ausführungen hat der Arzt sein ganz persönliches Urheberrecht. Diese Ausführungen müssen sich auch nicht zwingend mit Anamnese, Diagnose, Befunden und Behandlungen beschäftigen.

Maxxismo  02.03.2020, 21:28
@GanMar

So ist es richtig. 😁

https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html

Da steht es eindeutig, wie Du auch schon schreibst.

Setz ein Schreiben auf, wo Du Dich auf den Paragrafen beziehst und setz ihr eine Frist mit der Aufforderung, Dir die Akteneinsicht zu gewähren bzw. eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Wenn sie das verweigert, muss sie das entsprechend begründen.

Ansonsten hilft dann nur noch ein Anwalt :/.

Futterschuessel  02.03.2020, 13:48

Ergänzend noch: für Kopien kann sie eine Kostenerstattung verlangen.

Shaokid 
Beitragsersteller
 02.03.2020, 13:50
@Futterschuessel

Ja das weiß ich, wäre aber mein geringstes Problem glaube ich ;)

Falls du Schüler, Azubi oder ähnliches bist bekommst du Gerichtskostenbeihilfe. Du zahlst also nichts für deinen Anwalt.

Shaokid 
Beitragsersteller
 02.03.2020, 13:52

Aber ich muss es ja zurückzahlen, wenn ich später Geld verdiene und ich habe eine starke Abneigung dagegen, mich zu verschulden

kecker  02.03.2020, 13:53
@Shaokid

Also ich hab einmal einen Anwalt gebraucht und habe danach nie wieder etwas von ihm gehört.

Shaokid 
Beitragsersteller
 02.03.2020, 13:54
@kecker

Ok, ich kenne das so, dass es ein Darlehen ist, was man zurückzahlt. Ich frage da nochmal nach. Danke

Leopold981  02.03.2020, 13:57
@Shaokid

Wenn du gewinnst, musst du es nicht zurückzahlne, da die Gegenseite die Kosten übernimmt.

Die Regel ist klar wie du genannt hast, von daher würde ich das so schreiben und sehen, wie sie reagiert. Theoretisch kannst du auch als Privatperson Klage einreichen, ein Anwalt ist sogar manchmal entbehrlich

Wende dich an die Schlichtungsstelle, das ist kostenlos.

Shaokid 
Beitragsersteller
 02.03.2020, 13:50

Welche Schlichtungsstelle?

Shaokid 
Beitragsersteller
 02.03.2020, 13:53
Geocacher76  02.03.2020, 13:55
@Shaokid

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen. Das ist zwar eigentlich nicht das Hauptaufgabengebiet, die helfen aber immer gern. Oft reicht ein kurzer, offizieller Brief und die Patienten bekommen ihre Unterlagen.