Angefertigte Schuheinlagen erst 7 Monate später zu geschickt.Muss man die noch annehmen und bezahlen?
Jemand hat Schuh-Einlagen auf ärztliches Rezept im Juni 2018 anfertigen lassen. Das Sanitätshaus, welches wohl für die Arztpraxis arbeitet, hatte bei der Anfertigung lediglich angegeben, dass man sich meldet und abgeholt werden können, wenn diese Sohlen fertig sind. Ein Abholschein oder Änliches gäbe es nicht. Es wurde lediglich vereinbart, dass man sich telefonisch melden würde.
Nun sind diese einfach mal so im Februar 2019 tatsächlich beim Patienten angekommen- ohne jegliche Ankündigung.
Die Sohlen können nun nicht mehr verwendet werden, da inzwischen der Patient neues Schuhwerk erworben hatte. Nun kommt eine Mahnung nach der anderen, obwohl in einem Telefonat besprochen wurde, dass diese Sohlen nicht mehr verwendet werden können und der Patient diese wieder zurück geben kann.
Wie ist nun die rechtliche Lage? Inzwischen hat sich die Creditreform mit der Forderung gemeldet. Der Patient hat die Sohlen unbenutzt noch in seinem Besitz, möchte diese aber ganz sicher nicht behalten und auch nicht bezahlen.
Was kann er tun, um aus diesen Schlamassel raus zu kommen????
5 Antworten
Der Patient hat die Sohlen unbenutzt noch in seinem Besitz,
Offensichtlich hat er sie ja dann abgeholt. Insofern ist jede Überlegung und Diskussion müßig.
Er hat das bestellte Produkt abgeholt, dann muss er es auch zahlen
Die Sohlen können nun nicht mehr verwendet werden, da inzwischen der Patient neues Schuhwerk erworben hatte.
IdR werden Einlagen an die Füße angepasst und nicht an die Schuhe und können auch in die neuen Schuhe gelegt werden
Wenn sich der Patient nicht darum gekümmert hat in der langen Zeit, dann scheint es ihm wohl auch nicht wichtig gewesen zu sein, wann die Einlagen kommen. Damit stand das Sanitätshaus auch nicht im Verzug. So gesehen ist es logisch, dass die geleistete Arbeit bezahlt werden muss.
Ob der Kunden nun neue Schuhe hat, interessiert den Lieferanten nicht. Höchstens in der Form, dass man darüber reden könnte, die Einlagen an die neuen Schuhe anzupassen.
Was kann er tun, um aus diesen Schlamassel raus zu kommen????
Er wird die Einlagen bezahlen müssen. Und das zeitnah, bevor die Sache an einen Anwalt geht und noch mehr Kosten verursacht.
Die Einlagen wurden vom Patienten in Auftrag gegeben. Das Sanitätshaus darf davon ausgehen, dass diese Einlagen benötigt werden und dementsprechend vom Patienten abgeholt und natürlich auch bezahlt werden. So ist es üblich.
Selbstverständlich darf dieses Leistung, die speziell für jemanden angefertigt wurde, in Rechnung gestellt werden. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!
und der Patient ist nicht selbst mal auf die irrwitzige Idee gekommen sich selbst beim Sanihaus zu melden als die Einlagen immer noch nicht zeitnah abholbar waren.
sorry, aber da haben entweder alle Seiten gepennt oder es ist eine erfundene Geschichte....
Kommt auf den Vertrag an denke ich. Ich würde mir das auf keinen Fall gefallen lassen und damit argumentieren, dass so ein Fuß nun einmal wächst und die Sohlen dementsprechend nicht mehr passen.