Auf Vergleichsangebot der Gebäudeversicherung (SV) nach großem Schaden einlassen?
Sorry sehr umfangrieich...Wir (privat) hatten Mitte letzten Jahres einen massiven Wasserschaden an unserem großen EFH nach Unwetter (Schadensumme anerkannt: 160.000 Euro). Es geht um richtig viel Geld.
Es wurde dann nach dem üblichen Procedere schließlich ca. 8 Kostenvoranschläge (Kv) örtlicher Handwerker zur Sanierung von uns eingeholt und zur Genehmigung der SV bzw. deren beauftragtem Gutachten-Büro vorgelegt. Diese Kv wurde allesamt zwar nach "unten" korrigiert aber im Wesentlichen genehmigt bzw. freigegeben. In der Zwischenzeit haben wir einen Teil der (genehmigten) Kv den Handwerken als Auftrag erteilt. Arbeiten laufen noch. Den Rest der genehmigten Kv wollten wir dann fiktiv (Zeitwert) abrechnen bzw. ausbezahlt haben (zwar älteres EFH mit hohem Zweitwertverlust), aber aus div. Gründen so ok für uns.
Es wurde dann schließlich nach langem Warten (und hohen Abschlagzahlungen an Hdnwerkern - durch uns vorgestreckt! ) jetzt eine abschließende Gesamtschaden-Aufstellung vom Gutachter gemacht und der SV und uns übermittelt.
Nun machte uns der Sachbearbeiter der SV heute den Vorschlag ("ich habe was für Sie: ein (tolles) "Vergleichsangebot"), um den "Fall" dann sofort abzurechnen (und zu den Akten zu legen). O-Ton: "Frau xx, stellen Sie am besten uns bei uns einen Antrag auf Vergleich, dann bekommen Sie gleich Geld" ).
Im Gegenzug sollten wir auf unser Recht verzichten, innerhalb der gesetzlichen Frist (2 Jahre) Rechnungen zum Schaden nachzureichen resp. diese uns vom Versicherer erstatten zu lassen (lt. Versicherungsbedingungen haben Anspruch auf "Neuwert"-Abrechnung). Mir kam die Summe erst richtig gut vor, beim genauen Durchrechnen stellte ich erstaunt fest, dass diese Summe "etwas" geringer ist als die addierte Summe von genehmigten Kostenvoranschläge und geplanter fiktiver Zeitwertabrechnung. Wie kann das sein? Selbst wenn ich mich bei meiner Berechnung vertan hätte (und die Summe den Kv und Zeitwert korrekt entspräche), hätte ich dann doch keinerlei Puffer, wenn die Handwerker die Summe der Kostenvoranschläge nach Fertigstellung überschreiten (dürfen sie ja bis ca. 10% (?), die Überschreitung würde nach Aussgae des Gutachters dann von der SV in der Regel nachgenehmigt. Allerdings, denke ich, bei der von der SV angestrebten Vergleichslösung entfällt diese Möglichkeit komplett (da auf alle Ansprüche verzichtet wird nach Auszahlung der Vergleichssumme). Fazit: Annahme des Vergleichs wäre doch finanz. Himmelfahrtskommando?? Oder lässt sich die Summe nach oben verhandeln? Mit einem Anwalt? (könen wir uns nicht leisten bei der Steitwertsumme). Ich bitte ganz dringend um euren Rat, vielen lieben Dank (wir haben jetzt schon Schulden bei den Handwerkern, ca. 8000 Euro aus Abschlagszahlungen). Elvira (wir wohnen in Baden-Württemberg, Region Stuttgart).
2 Antworten
Hallo!
Wenn die Summe unter den genehmigten KVA liegt, macht so ein Angebot natürlich keinen Sinn. Aus Erfahrung aus meiner Bau-Zeit (nicht Knast, sondern Hausbau) kann ich dir allerdings berichten, dass man am Ende immer höher aussteigt, als geplant.
Ich schätze, die Versicherung rechnet mit deutlich höheren Kosten, als die Summe der aktuellen KVA und wollen dir mit einer optisch hohen Summe locken.
Wenn du vieles unter den KVA selbst erledigen kannst oder z. T. gar nicht reparieren lassen möchtest, kannst du natürlich einen guten Schnitt machen. Allerdings kannst du später auftauchende Folgeschäden dann auch nicht nachmelden.
Ich persönlich würde lieber auf Nummer sicher gehen (Sinn & Zweck einer Versicherung!) und sauber Rechnung für Rechnung abrechnen.
Gruß
Falke
Das sehe ich auch so, allerdings frage ich mich, warum die Versicherung nicht bereit ist, den fiktiven Anteil jetzt sofort auszuzahlen. Klar, das sind Summen die ca. 80% unter dem Kv liegen, aber diese "kleinen Summen" sind bereits rund 16.000 Euro, die wir schon jetzt gut brauchen könnten. Ist das rechtens,
uns diese fiktive Abrechnung zu verweigern seitens der SV? (es ist natürlich für die SV mehr Verwaltungsaufwand) Oder habe ich da was falsch verstanden? Danke für eine Zusatzantwort!
Wozu solltet Ihr euch auf einen Vergleich einlassen. Mach das besser nicht, das kann nur Schaden.
Die Versicherung habt ihr, und sie muss zahlen.