HILFE! entstellende Verbrennungen 1. und 2. Grades bei Laserbehandlung - Enthaarung

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6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, klarer Fall. Es liegt ein Behandlungsfehler vor. Eine Aufklärung führt nur dazu, dass man mit den üblichen Risiken einverstanden ist, aber nicht mit fahrlässigen Behandlungsfehler bzw. Körperverletzungen. Am besten damit zum Rechtsanwalt gehen und Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen. Viel Erfolg.

Du hast das Formular bzw. eine Kopie davon? Dann nichts wie hin zur Polizei. Wenn sie keine Ärztin ist, sich aber als eine ausgibt, hat sie sich bereits strafbar gemacht. Deine Schmerzensgeldklage bekommst du dann ganz einfach durch.

Bambi27 
Beitragsersteller
 11.04.2014, 20:47

ich habe versucht das formular hier hochzuladen und bilder aber irgendwie klappt es nicht

Hallo Bambi27, ich hoffe du bist noch aktiv. Ich hab mich auch lasern lassen und sehr ähnliche Verbrennungen wie du bekommen. Leider hab ich da weiter gemacht und nicht sofort aufgehört. Die Frau hat mir versichert, dass es normal sei und die Flecken weg gehen. Bis jetzt ist immer noch alles da... Ist bei dir alles verheilt? Hast du noch Abdrücke am Bein? Und wenn nein, welches Mittel hast du benutzt damit die Flecken weggehen. LG

Bambi27 
Beitragsersteller
 12.02.2017, 16:54

Ich habe Narben davon behalten. Die im Sommer mehr zur Geltung kommen. Habe nach 3 Jahren eine Zahlung gerichtlich erwirken können. Musste 4000 Euro in Vorkasse treten weil ich keine RechtSchutz habe.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir bei Verbrennungen als hervorragendes Heilmittel ätherisches Lavendelöl empfehlen - aber bitte nicht das billige Lavandin, sondern echtes Lavendelöl aus wild gesammelten Lavendelblüten (entsprechend teuer). Dies verdünnst Du mit Hagebuttenkernöl und tupfst das auf Deine Verbrennungen. Die Heilung wird beschleunigt und auch einer unschönen Narbenbildung wird weitgehend vorgebeugt.

Für Dein rechtliches Problem sehe ich schwarz, denn jeder, der mittels Laser eine Haarentfernung durchführen läßt, kennt das Risiko. In der Regel wird das Risiko auch nicht verschwiegen. Deshalb laßt sich der Dermatologe ja auch eine Freistellung der Haftung unterschreiben. Ich denke mal, daß diese Haftungsfreistellung nur durch Fahrlässigkeit ausgehebelt werden kann. Aber weise diese Fahrlässigkeit mal nach...

http://www.blog.de/tb/a/r/schoenheitsoperationen/laserbehandlung-haarentfernung-ungefaehrlich/6184866/

Bambi27 
Beitragsersteller
 11.04.2014, 21:14

ja aber ist denn so eine unterschrift ein freifahrtschein dafür an einem menschen zu experimentieren mit verschiedenen laser stufen und ihn regelrecht zu entstellen. als ich gesagt habe, dass ich aufhören möchte weil es brennt, hat sie immer wieder gesagt: sei nicht so empfindlich es ist alles ok, das ist normal und ist innerhalb 2 stunden vorbei. sie hätte doch nach einer kleinen fläche merken müssen dass es falsch eingestellt ist. stattdessen hat sie immer wieder neu eingestellt und weitergemacht. das ist doch ihr versagen. oder sehe ich das falsch?

tachyonbaby  11.04.2014, 23:14
@Bambi27

Dann wirst Du nicht drum herum kommen, Dir sofort einen Arzt zu suchen, der Deine Verletzungen dokumentiert - selber auch noch detaillierte Fotos machen (möglichst mit eingeblendetem Datum). Dann ab zu einem entsprechenden Fachanwalt, der Dir Deine Optionen erklären kann.

Ich wünsche Dir Erfolg und vor allem, daß man dieser Dame das Handwerk legt.

tachyonbaby  12.04.2014, 20:22
@tachyonbaby

Ah, jetzt kann ich auch die Fotos sehen. Herrje! Das sieht ja richtig übel aus! Leider kann ich den Text der Erklärung auf meinem kleinen Laptop-Bildschirm nicht so richtig lesen. Ich erahne aber, was da alles drin steht.

So, wie es aussieht, hast Du der Dame tatsächlich einen Freifahrtsschein erteilt. Vor allem steht Aussage gegen Aussage.

Ob Du da tatsächlich rechtliche Schritte einleiten kannst, wird Dir nur ein entsprechender Fachanwalt sagen können. Allerdings befürchte ich: Gegen Ärzte wegen Pfusch vorzugehen ist hier in der BRvD reine Glückssache. Hier gilt noch immer die Maxime: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Und über eines mußt Du Dir noch im Klaren sein: Recht haben und Recht bekommen ist in der BRvD immer noch zweierlei, denn Politiker, Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Banker und Ärzte reichen sich im Round Table, Lions Club, Rotary oder bei den Freimaurern die brüderlichen Hände und fügen sich in der Regel gegenseitig keinen Schaden zu.

Aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Vielleicht erwischst Du ja einen Arzt, der Dir die Verbrennungen entsprechend bestätigt und ein Gutachten über eine unsachgemäße Anwendung erstellt und ebenfalls einen von den Anwaltsexemplaren, die tatsächlich noch den Traum von Gerechtigkeit träumen (ja, auch die gibt es noch!) ....

Auf jeden Fall wünsche ich Dir gute Besserung und daß die Verbrennungen möglichst ohne Narbenbildung verheilen.

Ich war jetzt beim arzt und auch beim anwalt der medizinrechtler ist. Ich klage ja in dem fall nicht gegen einen arzt, sondern eine normale person die eine schulung gemacht hat um dieses Gerät bedienen zu dürfen. Der anwalt sagt, dass eine unterschrift der einverständniserklärung nicht heisst, dass sie an mir experimentieren darf. Vorallem nicht so großflächig. Ich hatte am behandlungstag eine begleitperson die bezeugen kann, dass ich schmerzen und zweifel geäußert habe. Die dame aber immer wieder gesagt hat, sie hätte alles im griff. Halte euch auf dem laufenden.