Beim Zahnarzt erstmal Fragebogen ausfüllen mit meinem Arbeitgeber und dessen Anschrift - muss ich das?
Hi liebe Community,
gestern wollte ich bei einem neuen Zahnarzt einfach nur einen Termin für die jährliche Zahnsteinentfernung plus Kontrolluntersuchung (sogar auf Letzteres könnte ich verzichten, mir geht es eigentlich nur um die Zahnsteinentfernung), und man gab mir als Erstes ein umfangreiches Formblatt; unter anderem wurde Name und Anschrift meines Arbeitgebers verlangt. - Ich bin normale Kassenpatientin bei der BARMER, und dies wurde auch akzeptiert.
Desweiteren, kündigte man mir sofort eine Röntgenuntersuchung an, die angeblich bei jedem Patienten alle zwei Jahre durchgeführt werden muss.
Beides kommt mir etwas unstatthaft vor, und ich habe solches auch noch nie erlebt. - Wie ist es richtig?
Vielen Dank für kompetente Antworten : )
9 Antworten
Die Angabe des ArbG brauchst Du nicht machen - und die Röntgenuntersuchung ohne medizinische Notwendigkeit - sozusagen provisorisch - ist nicht statthaft...
Gehe zu einem anderen Arzt...
Das ist alles Quatsch, such dir einen anderen Zahnarzt. Wo du arbeitest geht den Arzt nun wirklich nix an und wann du röntgen läßt, ist auch deine Sache.
Der Zahnarzt will deine Daten komplett im System haben. Fragen zu deinem Arbeitgeber musst du ja nicht beantworten.
Aber wenn du dich weigerst, diesen Fragebogen auszufüllen, musst du dir eben einen anderen Zahnarzt suchen.
Die Frage nach dem Arbeitgeber kann eigentlich nur dazu dienen, wie du erreichbar bist, wenn sich Terminverschiebungen ergeben.
Ganze ehrlich: ich würde das nicht ausfüllen. Oder schreib rein, du bist Hausfrau/-mann.
Das hat für die Behandlung nicht die geringste Relevanz, wo du arbeitest.
Und Röntgen ohne medizinischen Grund würde ich auch ablehnen. Ich hatte auch mal so eine übereifrige Zahnärztin, die nur mal so, um sich einen Überblick zu verschaffen, neun(!!!) Röntgenbilder meines gesamten Gebisses machen wollte. Obwohl ich nur zu Kontrolle kam. Das fand nicht statt - und ein weiterer Besuch in dieser Praxis auch nicht.
deinen Arbeitgeber musst du auf keinen Fall angeben und geht doch deinen ZA nichts an, und RÖ-Bilder alle 2 Jahre einfach mal so?? das ist strafbar, wo gibts denn sowas?!
wechsel den ZA..