Leichenschau/Obduktion verbieten oder einschränken?
Guten Tag,
die Frage klingt seltsam,das ist mir bewusst.Aber mich beschäftigt das sehr.Ich habe keine Angst zu sterben.Aber ich habe Angst,nach meinem Tod da splitternackt vor einem Arzt zu liegen,von ihm im Intimbereich angefasst oder begutachtet zu werden.Ich möchte das einfach nicht.Und wenn es gegen den Willen des Verstorbenen durchgeführt wird,ist das für mich auch kein Dienst am Patienten,sondern pietätlos und Leichenschändung. (In meinen Augen)
Kann ich zu Lebzeiten eine Obduktion verweigern?Gehen wir mal davon aus es handelt sich NICHT um ein Offizialdelikt.Jemand hat sich entweder offensichtlich umgebracht (Abschiedsbrief),oder liegt einfach tot in der Wohnung.Keine Indizien für Einbruch,ein Verbrechen oder eine Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz.
Warum soll man dann komplett entkleidet in der Pathologie liegen,aufgeschnitten und ausgehöhlt werden?Und vor allem was haben die -wenn keine Vergewaltigung vorliegt-an meinem Intimbereich zu suchen?Man kann auch die Lebertemperatur bestimmen zur Bestimmung des Todeszeitpunktes.
Kann ich vllt zumindest darauf bestehen,dass eben die Lebertemperatur angewendet wird und ich in Unterwäsche bin,also nicht vollständig entkleidet?
Und bitte keine Sprüche wie "Geh zum Therapeuten","die sehen das jeden Tag" usw.Ich habe meine Gründe für meine Einstellung.Und nur weil es für die Mediziner normal ist, an Menschen rumzuschnippeln oder in ihre intimsten Bereiche zu sehen,heißt das lange nicht,dass es für Patienten Gang und Gebe ist..und für mich endet das Recht auf Würde eines Menschen auch nicht mit seinem Tod.
Ich finde sowas moralisch wirklich sehr bedenklich.Vor allem ist es auch für die Familie eine Zumutung,zu wissen,dass man einen geliebten Menschen da so zerstückelt.Denkt da echt keiner dran? :( Haben wir hier wen,der einen Anwalt kennt oder einen Pathologen ?
8 Antworten
Wenn Du erst einmal Tod bist wird Dir das egal sein.
Die Angehörigen würden Deine Leiche niemals in einem schlimmen Zustand sehen. Dafür wird schon gesorgt.
Außerdem wissen die Experten vom Bestattungsinstitut sehr gut, wie man die Toten fachgerecht für die Beerdigung präpariert.
Sodas die Angehörigen den Eindruck bekommen, Du würdest schlafen.
Der Begriff Obduktion wird in der Regel für klinische (pathologische) Sektionen und gerichtsmedizinische Sektionen verwendet.
Klinische Obduktionen werden fast ausschließlich von einem Pathologen durchgeführt. Hierbei werden die Todesursache und die Vorerkrankungen einer verstorbenen Person durch innere ärztliche Leichenschau festgestellt. Meist stellt der zuletzt behandelnde Arzt der verstorbenen Person den Antrag auf Obduktion. Voraussetzungen einer klinischen Sektion sind, dass die nächsten Angehörigen damit einverstanden sind und der Tod durch eine natürliche Ursache (z. B. Herzinfarkt, Krebs, Lungenentzündung) eingetreten ist. Sie dient nicht nur der Qualitätssicherung in der Medizin, sondern kann auch für Angehörige entlastend sein (z. B. Selbstvorwürfe, man habe Symptome nicht rechtzeitig bemerkt). Weiterhin kann eine Obduktion gelegentlich Hinweise auf familiäre Risikofaktoren geben (z. B. Krebs oder Erbkrankheiten). Sie erfolgt manchmal bei Versicherungsfragen (z. B. Berufserkrankungen, die zum Tod beigetragen haben können, sowie verschwiegene Vorerkrankungen).
Gerichtsmedizinische Obduktionen können staatsanwaltschaftlich bzw. gerichtlich angeordnet werden, wenn eine nicht-natürliche Todesursache, also ein Tötungsdelikt, Suizid oder Unfalltod vermutet wird oder feststeht und eine weitere Klärung notwendig erscheint. Ist auf dem Totenschein „Todesart ungeklärt“ angekreuzt, erfolgt in der Regel ebenfalls eine gerichtlich angeordnete Sektion. Die rechtliche Grundlage sowohl für die strafprozessuale Obduktion, als auch für die Exhumierung (Ausgrabung) ist in Deutschland der § 87 (ff) der Strafprozessordnung (§ 159 i. V. m. §§ 87 ff. StPO).[3] Diese Sektionen müssen von zwei Ärzten durchgeführt werden, wovon einer in der Praxis ein Facharzt für Rechtsmedizin ist.
Pathologische und rechtsmedizinische Sektionen sind im Verfahren einander sehr ähnlich. Bei pathologischen Obduktionen wird jedoch auf eine toxikologische Untersuchung verzichtet, da diese im Allgemeinen schon vor dem Tode durchgeführt wurde. Die Bestimmung der Körpertemperatur des Toten, die auf den Todeszeitpunkt rückschließen lässt, entfällt ebenso.
Quelle: Wikipedia
Eine Obduktion wird nur dann gemacht wenn die Todesursache ungeklärt ist. Selbst dann wird der Leichnam nicht zerstückelt sondern noch mit dem nötigen Respekt behandelt. Vielleicht etwas weniger schlechte Filme schauen.
Nebenbei: auch wenn du nicht in der Pathologie landen solltest, selbst der Bestatter sieht dich nackt denn die Leichen werden zumindest gewaschen und für die Beisetzung gekleidet.
ich komme ausm medizinischen Bereich ich brauch mir keine Horrorfilme ansehen.Ich bin aber keine Anwältin für Patientenrecht.
Die machen keine Obduktion um dich zu schänden, sondern um die Todesursache herauszufinden. Ist diese klar und natürlichen Ursprungs wird nicht mal eine gemacht.
Du tust hier so, als ob die Ärzte dich nur ansehen zu brauchen und wissen sofort Bescheid. Dem ist nicht so und Untersuchungen sind eben dann erforderlich, um eventuell ein Verbrechen aufzuklären.
Stell dir mal vor du wirst umgebracht und niemand darf dich untersuchen, also wirst du nicht viel zur Aufklärung beitragen können. Willst du etwa, dass noch mehr Leute auf besagtem Tisch landen? ^-^
In Bezug auf Untersuchungen habe ich aber Selbstbestimmungsrecht.Darum kann ich das nicht verstehen,dass man es nicht einfach respektieren kann,dass ICH das gar nicht wissen möchte.Du weißt schon wie das abläuft oder?Die ziehen dich aus.Schaune dir ÜBERALL rum.Schneiden dich auf.Entnehmen und wiegen dann alle Organe..das sieht mir schon nach Schändung aus.Würdevoll ist jedenfalls etwas ganz anderes. AN der Stelle sage ichs auch nochmal: ich würde keine Aufklärung wollen für mich.Und um Würgemale oder Stichwunden am Oberkörper zu untersuchen,müsste ich nich nackt sein.Mir gehts darum zu wissen,ob ich das einschränken kann und wie.
Ich weiß das ich aufgeschnitten werde, weil ich alle meine Organe spende, wenn ich tot umfalle.
schön für dich,dass du damit so im reinen bist
Sorry aber falls du jemals Obduziert werden solltest, dann weil es ein Gesetz gibt, dass das vorschreibt.
Du kannst auf Untersuchungen der Staatsanwaltschaft nicht freiwillig verzichten. Und den Mörder laufen lassen, weil es dir persönlich wichtiger ist, unversehrt zu bleiben als Tote.
Du kannst gerne versuchen, gegen die Justiz Sturm zu laufen.
Das wäre eine bemerkenswerte Lebensaufgabe.
Die dich schön daran hindern wird, ein erfülltes Leben zu leben.
Und darauf kommt es doch letztendlich an, oder?
Wenn du bereits mit Toten Kontakt hattest, dann weißt du, dass mit ihnen ehrenvoll umgegangen wird.Und das sie nicht mehr die Person sind, die sie waren.
Angenommen, du kippst tot alleine in deiner Wohnung um.
Dann wirst du wahrscheinlich erst Tage später gefunden.
Du liegst in deinem Leichenwasser , bist blau von Leichenflecken, kalt und ausgetrocknet. Du verwest.
Alle wären froh, wenn man dich einfach einsargen könnte.
Aber das Gesetz möchte keine unentdeckten Morde.
Niemand soll ungestraft ermodert werden.
Also geht es darum, deinen Tot im Nachhinein aufzuklären.
Und eigentlich wollen alle Angehörigen wissen, warum du gestorben bist.
Und wenn sie hören, dass du einen Herzinfarkt hattest und schnell gestorben bist, fühlen sie sich auch besser.
Hallo Crazy Vampire,
wenn Du eines natürlichen Todes stirbst, gibt es in Deutschland keinen Grund für eine Obduktion. Und wenn Du auf gewaltsame Weise zu Tode kommst, liegt es in Deinem Interesse, daß der oder die Schuldigen dafür bestraft werden.
Kein Pathologe schnippelt zu seinem Vergnügen an Toten herum.
Da die Chancen gut stehen, daß Du im hohen Alter eines natürlichen Todes stirbst, brauchst Du Dir über eine Obduktion derzeit nicht den Kopf zerbrechen.
Giwalato
Richtig! Und nur weil DU das so siehst, muss das nicht für alle gelten. Es gibt durchaus Menschen, die das gut finden oder denen es mindestens egal ist. Manche spenden ihren Körper js auch der Wissenschaft. Oder was glaubst du, wo die Universitäten die Leichen für die Studenten herbekommen?
ja aber das weiß man ja nur sicher,wenn man im KH stirbst.Werde ich tot in meiner Wohnung aufgefunden,und man sieht auf den ersten Blick nichts,werde ich dennoch obduziert,da "Todesursache unklar".
Und nein es wäre nicht in meinem Interesse.Da würde ich lieber auf Aufklärung des Verbrechens verzichten.Aber auch wenn man es im Fall von Offizialdelikten per Patientenverfügung,verbietet,wirds dennoch gemacht.Da verstehe ich nicht,wie die vom Dienst am Patienten reden können,wenn ich das nicht möchte.
Patient bist Du nur, so lange Du lebst.
Möglich aber JETZT ist es mir nich egal.Darum möchte ich gerne Vorsorge treffen.Wir wollen doch alle friedlich abtreten oder?Mit dem Gedanken im Kopf aber nicht :( Mir gehts nicht ums Bestattungsinstitut,sondern um die Pathologie.Ich will nicht dass die das mit mir machen.