Psychotherapeutin darf Aktenkopie verweigern?
Meine Therapeuten will mir weder die Akteneinsicht gewähren noch mir meine Akte + Gutachten kopieren ( würde die Kopiekosten auch selbst zahlen)
Muss ich sie echt verklagen und wie stehen die Chancen?
6 Antworten
Sie muss dir Einsicht in die Akte gewähren, wenn du das willst. Aber, was erhoffst du dir davon? In der Akte stehen keine Inhalte von Gesprächen, sondern nur Adresse, Telefonnummer, Gutachten, Diagnose für die Krankenkasse, auch Ergebnisse von Tests. etc..
Aber, wie gesagt, das, was du erzählt hast, ihre eigenen Gedanken dazu, sind in dieser zugänglichen Akte nicht enthalten. Und diese Akte mit den NIederschriften der GEspräche muss sie dir auch nicht zeigen. Sie muss das niemandem zeigen. Schweigepflicht.
In meiner Arbeitsstelle - psych. Beratungsstelle - gibt es eine offizielle Akte und eine sog. Handakte. Diese Handakte wird sofort nach Beendigung des Falles geschreddert. Datenschutz. Nicht mal die Polizei bekäme die zu sehen.
Eine Therapeutin führt ja während der Gespräche ein Protokoll. Dieses ist tatsächlich IHRE persönliche Arbeitsgrundlage, die sie nicht mit dir teilen muss.
Das ist falsch
Das belegst du wie?
Einfach über Google zu finden.
Psychotherapeuten können die Akteneinsicht verweigern wenn der Patient dadurch gefährdet werden könnte.
Gleiches gilt z. B. bei einer Krebsdiagnose oder z. B. bei einer HIV Infektion.
Der Arzt darf die Akteneinsicht verweigern solange kein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat, in dem der Arzt abschätzen muss, ob durch die Information in der Akte eine Selbst- oder Fremdgefährdung entstehen könnte.
Sollte er den Verdacht einer Gefährdung haben, muss er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik veranlassen. Dazu ist er verpflichtet. Deshalb gibt es nicht generell den Anspruch auf Akteneinsicht.
Ja, Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an diese Akten kommen, ohne den Rechtsweg zu bestreiten.
Deine Chancen, an diese Akten zu gelangen, könnte man mal auf 50 zu 50 schätzen. Solche Personen sind meistens rechtsanwaltlich bestens vertreten und versuchen, auf welcher Grundlage auch immer solche Ansprüche abzuwehren.
Ob die Unterlagen, die Du im Erfolgsfalle erhalten wirst, für Dich einen Nutzen haben werden und ob diese das doch ganz erhebliche Kostenrisiko wert sind, ist eine andere Frage.
Eine andere Chance sehe ich: Diese Gutachten wurden bestimmt nicht erstellt, um sie in einem Aktenschrank beziehungsweise auf einem Datenträger bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist ungenutzt liegen zu lassen. Wahrscheinlich wurden diese Gutachten an Adressaten (beispielsweise Gerichte, Kranken- / Pflegeversicherungen, Behörden, Sozialleistungsträger) übermittelt. Wenn Du weißt, wie viele Gutachten erstellt wurden und den jeweiligen Adressaten kennst, könntest Du bei dem / den Adressaten Übermittlung einer Mehrfertigung des jeweiligen Gutachtens ersuchen. Vielleicht ist man dort weniger stur und schickt Dir einfach jeweils eine Mehrfertigung des Gutachtens. Vielleicht kannst Du so an die Erkenntnisse gelangen, die Du brauchst, um in dieser Sache weiterzukommen.
Auf jeden Fall sei Dir viel Erfolg bei dem, was Du scheinbar vorhast, gewünscht!
Ihre eigenen "Handnotizen" muss sie nicht zeigen, aber Gutachten, Befunde, Diagnosen usw. muss sie dem Patienten vorzeigen und kopieren lassen.
Befunde und Gutachten sind keine Gesprächsprotokolle. Sie werden durch die Versicherung des Patietnen bezahlt und daher auch ihm zugänglich zu machen.