Durchgangsrecht Nachbar
Hallo, wir haben ein Grundstück geerbt auf dem wir jetzt bauen möchten (Abriss des alten Hauses). Das Grundstück wurde vor Jahrzehnten zwischen 2 Geschwistern der Länge nach geteilt. Im Grundbuch wurde dementsprechend ein Durchgangrecht für das hintere Haus (ohne Namen) festgehalten. Die ursprünglichen Besitzer sind lange verstorben, die Grundstücksverhältnisse haben sich geändert. Die Straße, die an den hinteren Teil der Grundstücke grenzt, wurde mittlerweile erschlossen. Das heißt, man kann auch von der anderen Seite des Grundstück zu dem hinteren Haus gelangen. Hausnummer und Straßenname sind jedoch auf die vordere Straße eingetragen. Wir würden den vorderen Teil nun gerne bebauen, würden aber ungern die Nachbarn vom hinteren Haus über unser Grundstück laufen haben. Der jetzige Besitzer möchte das Durchgangrecht jedoch nicht aus dem Grundbuch streichen lassen. Das heißt, wir wären in der Bauplanung sehr eingeschränkt und müssten immer Fremde auf unserem Grundstück dulden. Das Nachbarhaus ist ebenfalls an die Wasserversorgung im vorderen Haus angeschlossen, das heißt, die Leitungen und der Wasserzähler sind in unserem Keller. Gibt es eine Chance dagegen vorzugehen oder müssen wir das akzeptieren? Vielen Dank schon einmal für Rückmeldungen.
6 Antworten
Der jetzige Besitzer möchte das Durchgangrecht jedoch nicht aus dem Grundbuch streichen lassen.
Tja, und ohne sein Einverständnis, wird es auch nicht gestrichen werden.
Gibt es eine Chance dagegen vorzugehen oder müssen wir das akzeptieren?
Ihr könnt ihm ja Geld anbieten, wenn er bereit wäre, seine Meinung zu ändern. Je nach Höhe der "Entschädigungssumme" ist er eventuell "käuflich".
Wenn das Durchgangsrecht für den jeweiligen Eigentümer des anderen Hauses in Eurem Grundbuch eingetragen ist, könnt ihr meiner Meinung nach nichts dagegen machen.
Im Grundbuch wurde dementsprechend ein Durchgangrecht für das hintere Haus (ohne Namen) festgehalten.
Also wurde hier ein Wegerecht für das herrschende Grundstück eingeräumt, welches unabhängig vom jeweiligen Eigentümer besteht.
Der jetzige Besitzer möchte das Durchgangrecht jedoch nicht aus dem Grundbuch streichen lassen.
Dann ist das so. Die Löschung dieser Grunddienstbarkeit im Grundbuch geht nur mit Zustimmung des Rechteinhabers.
Das Nachbarhaus ist ebenfalls an die Wasserversorgung im vorderen Haus angeschlossen, das heißt, die Leitungen und der Wasserzähler sind in unserem Keller.
und Ihr wollt das Haus abreißen und neu bauen? Hier muss im Zuge des Bauantrags geregelt werden, wie die künftige Versorgung realisiert wird.
An dieser Frage haben sich schon viele Nachbarn zerstritten und Mediatoren vergeblich bemüht. Da hilft nur sachkundiger juristischer Rat und eventuell sogar ein Prozess zur Klärung der Rechtslage. Jeder Fall liegt anders. Deshalb kann Dir hier auch niemand einen wirklich fundierten Rat geben.
Sie können versuchen, dem Berechtigten für die Erteilung einer Löschungsbewillgiung Geld anzubieten, sofern aus der ursprünglichen Eintragungsbewilligung keine andere Möglichkeit erkennen wäre, welche das Recht löschen ließe - z.B. neu geschaffener eigen Zugang etc.).