Kann man nachträglich mit ins Grundbuch eingetragen werden und so Miteigentümer werden?

5 Antworten

welche kosten auf dich zukommen und (wenn überhaupt) du einen teil vom grundstück kaufen musst, hängt doch vom verhältnis bzw. den regelungen zwischen dir und deiner schwester ab!

sie kann dich über einen bestimmten miteigentumsanteil im grundbuch eintragen lassen, die notar- und eintragungskosten übernehmen und dann hast du das quasi geschenkt.

oder sie will dir diesen anteil zum betrag x verkaufen, du bezahlst und übernimmst den notar, die eintragungskosten und die grunderwerbssteuer anteilig. dann lass dir die kosten ausrechnen.

oder ihr teilt das ganze irgendwie anders; eben so, wie ihr es ausmacht. es gibt genug leute, die nachträglich jemanden als miteigentümer eintragen lassen, für lau. aber auch genauso viele, die sich das was kosten lassen. das müsst ihr untereinander klären!

Wenn du Miteigentümer werden willst, muss dir das Miteigentum übertragen werden. Für dein Vorhaben gibt es aber viele Gestaltungsmöglichkeiten, weswegen ihr euch beraten lassen solltet. Es ist auch möglich, diesen Teil des Grundstücks abzuschreiben und dir zum Alleineigentum zu übertragen.

Ronox  14.06.2015, 20:13

Die Kosten hängen davon ab, was man konkret macht und auf den Wert, der zugrunde gelegt wird. Da ich nicht davon ausgehe, dass dir das Grundstück geschenkt wird, musst du es kaufen. Denkbar wäre das ganze natürlich auch ohne dass du Eigentümer wirst, aber dann wird es etwas komplizierter.

mickra112 
Beitragsersteller
 14.06.2015, 18:55

was für Kosten würden auf mich zukommen? müsste ich einen Teil des Grundstücks kaufen?

Macht es doch ganz einfach so wie bei einer Eigentumswohnung: dazu ist eine Teilungserklärung notwendig, in der für jedes Teileigentum die zugeordneten Anteile bzw. Gegenstände definiert sind. Das ist freilich ein notarieller Vertrag, der auch etwas kostet. Das Honorar des Notars richtet sich nach dem zugrunde gelegten Verkehrswert. Sicher wird dir deine Schwester das Gebäude nicht schenken - über diese Modalitäten müßt ihr euch einigen, und dann gibt es wahrscheinlich einen notariellen Kaufvertrag, schon aus Gründen der Rechtssicherheit. Es sind also zwei Vorgänge: Teilungserklärung und Kaufvertrag.

Achtung:

für die Änderung von Stall in Wohnung braucht man eine Genehmigung der Nutzungsänderung vom Bauordnungsamt.

Ins Grundbuch kommt man nur über einen notariellen Vertrag.

mickra112 
Beitragsersteller
 14.06.2015, 18:57

Baugenehmigung ist bereits vorhanden.

einen notariellen Vertrag machen (Notar ist unbedingt für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich)

mickra112 
Beitragsersteller
 14.06.2015, 18:56

muss ich das Grundstück oder einen Teil kaufen?