Leitungsrecht ohne jegliche Einträge
Wassergraben/Leitungsrechte Nicht im Grundbuch
Ich habe seit 34 Jahren ein Grundstück mit zwei Wassergräben. 1x Bach mit immer Wasser, 1x Graben zeitweise. es gibt keinerlei Einträge im Grundbuch, Vermessungsamt vor und nach Baulandumlegung. Wasserwirtschaftsamt bestätigt schriftlich, das Gemeinde und Notar etwas versäumt haben.
seit 5 Jahren wenn die Landeswasserversorgung den Hochbehälter spült habe ich Wasser im Haus und Grundstück. Ursache ein Wassergraben neben der Straße führt dieses Wasser nicht mehr ab, sondern ca. 2m hinter Abfluss versickert dies im Erdreich und tritt in Nachbargrundstück oberhalb , Straße, mein Grundstück aus. Gemeinde hat Wasserläufe NIE gepflegt - im Herbst 2014 war man mehrfach -OHNE Anmeldung auf meinem Grundstück. Kann ich Rückbau vom Graben fordern ?
1 Antwort
Das ist eine schwierige Frage, man müsste erstmal wiessen für was der Graben and er Straße ausgelegt ist und ob er überhaupt die Funktion haben muss, das ganze Wasser abzuleiten. Dann müsste man klären ob das Grundstück nicht sowieso Hochwassergefährdet ist und von regelmäßiger Überflutung ausgegangen werden muss. Dann sollte dein Keller eine Abdichtung haben, egal wann oder von wo/wem das Wasser kommt. Du solltst dich mit einem Sachverständigen für Wasserwirtschaft besprechen, die wissen was man am besten tun kann!