Darf der Besitzer Durchgangsrecht bestimmen?
Hallo , meine Kinder haben das Haus in dem ich Wohnrecht habe verkauft. Der neue Besitzer hat nun die obere Wohnung vermietet. Allerdings müssen die Mieter durch meinen Flur um in ihre Wohnung zu gelangen. Dies wiederum stört meine Privatsphäre erheblich. Darf der Vermieter das einfach so weiterführen, wie meine Kinder und ich gelebt haben ( bei Ihnen hat es mich nicht gestört).
3 Antworten
Nein, das musst du nicht dulden. Du als Mieterin der Wohnung hast das Hausrecht. Und ich nehme an, du hast im Mietvertrag ja auch keine Zusage gegeben, dass du Mieter der oberen Wohnung durch lassen musst, oder??
Wenn du keine schriftliche Verpflichtung gegeben hast, Mietparteien durchzulassen, dann teile dem Vermieter mit, dass du den Durchgang verweigerst und verweise dabei auf den Schutz des Wohnraums gemäß Art 13 Grundgesetz.
Der Vermieter wird sich was einfallen lassen müssen. Es ist sein Problem, nicht deines.
Das ist wahrscheinlich eher eine Frage für einen Anwalt. Hast du das Wohnrecht für eine Wohnung oder für eine ganze Etage und wie ist das Nutzungsrecht gestaltet. Das muss ja irgendwo schriftlich festgehalten worden sein, wie sich dein Wohnrecht gestaltet. Schwierig hier deswegen, weil wir die Räumlichkeiten und die Aufteilung nicht kennen.
Um in die obere Wohnung zu gelangen muß man durch meine Wohnung hindurchgehen. Die Wände sind sehr dünn und im Flur hört man jedes Wort das im Wohnzimmer gesprochen wird. zudem ist es nicht so dass nur einmal am Tag durchgegangen wird sondern ( aufgrund von drei Kindern) sehr oft. Im Flur befinden sich noch ein Bad und eine Abstellkammer von mir. Zudem hat der Besitzer die gesammte Ausenfläche vermietet obwohl ich laut Übergangsvertrag mitbenutzung auf allen Flächen und angrenzenden Zimmern habe. Ein geschriebenes Durchgangsrecht gibt es nicht .
Hi,
tja hättest du das Haus mal behalten... nimm dir einen Anwalt, sonst geht das Gezanke ewig weiter. Gruß, Cliff