Dürfen Vermieter Glühbirnen und Fassungen zurückverlangen?
Hallo zusammen,
Wir ziehen in ein paar Wochen aus unserer jetzigen Wohung aus. Unsere Vermieter schikanieren uns jetzt wo sie nur können.
Unsere Vermieter verlangen von uns alle Glühbirnen und Fassungen zurück. Bei Einzug in die Wohnung waren sowohl Fassungen, als auch Birnen drin. Als Grund geben sie an, dass sie die Birnen und Fassungen für den Sohn brauchen. Ist das rechtens? Danke für eure Hilfe. Viele Grüße Marina
2 Antworten
Eine Wohnung ist in dem Zustand zurück zu geben, in dem sie angemietet wurde. Und sofern bei Einzug Fassungen und Birnen vorhanden waren, dann müssen diese auch bei Auszug vorhanden sein.
Wenn allerdings ein Leuchtmittel kaputt ist, dann muss dieses nicht ersetzt werden und kann kaputt in der Wohnung verbleiben. Denn gemäß §538 BGB trägt der Vermieter Verschlechterungen, die durch üblichen Gebrauch entstehen.
Super vielen lieben dank!
Da ist nichts hinzuzufügen 😊
Welche Schikane? Der VM verlangt völlig zurecht seine Wohnung in dem vermieteten Zustand zurück, also mit Fassungen und Glühbirnen.
Wie kommt man da auf eine andere Idee? Warum klaut man seine und kauft sich nicht selbst welche? Sog. Bau- oder Renovierfassungen E27 gibt es im Zehnerpack für 8,50 EUR :-O
Natrlich klaut ihr, wenn ihr die Lampen des Vermieters abschraubt und mitnehmt. Oder habt sie eben dazulassen, da sie ihm gehören - was ist daran abstrus?
Ich denke die Frage wurde nicht richtig verstanden. Wir "klauen " dem Vermieter nichts - er hat uns die Wohnung von Anfang an mit Lampen überlassen. Sie sind also an uns mitvermietet. Wegen der Kündigung kommt er aber jetzt auf die abstrusesten Ideen was wir machen müssen.