Dürfen Vermieter Glühbirnen und Fassungen zurückverlangen?

2 Antworten

Eine Wohnung ist in dem Zustand zurück zu geben, in dem sie angemietet wurde. Und sofern bei Einzug Fassungen und Birnen vorhanden waren, dann müssen diese auch bei Auszug vorhanden sein.

Wenn allerdings ein Leuchtmittel kaputt ist, dann muss dieses nicht ersetzt werden und kann kaputt in der Wohnung verbleiben. Denn gemäß §538 BGB trägt der Vermieter Verschlechterungen, die durch üblichen Gebrauch entstehen.

MarinaMarlene 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 18:34

Super vielen lieben dank!

oklein  09.05.2020, 18:28

Da ist nichts hinzuzufügen 😊

Welche Schikane? Der VM verlangt völlig zurecht seine Wohnung in dem vermieteten Zustand zurück, also mit Fassungen und Glühbirnen.

Wie kommt man da auf eine andere Idee? Warum klaut man seine und kauft sich nicht selbst welche? Sog. Bau- oder Renovierfassungen E27 gibt es im Zehnerpack für 8,50 EUR :-O

MarinaMarlene 
Beitragsersteller
 10.05.2020, 10:32

Ich denke die Frage wurde nicht richtig verstanden. Wir "klauen " dem Vermieter nichts - er hat uns die Wohnung von Anfang an mit Lampen überlassen. Sie sind also an uns mitvermietet. Wegen der Kündigung kommt er aber jetzt auf die abstrusesten Ideen was wir machen müssen.

imager761  11.05.2020, 06:19
@MarinaMarlene

Natrlich klaut ihr, wenn ihr die Lampen des Vermieters abschraubt und mitnehmt. Oder habt sie eben dazulassen, da sie ihm gehören - was ist daran abstrus?