Darf ich Mietinteressenten negatives zur Wohnung nennen?

8 Antworten

Du darfst bzw. kannst "neutral" antworten, darfst es aber nicht derart rüber bringen, dass es Dir als "schlecht machen" vorgeworfen werden kann. Hier kommt es, da Menschen ja (ganz) verschiedene Ansichten/Meinungen haben (auch gefühlsmäßig) auf die Formulierung an. Wirst Du gefragt, ob es heiß/warm im Sommer wird, kannst Du sagen, "mir persönlich war es (zu) warm/heiß". Du solltest aber nicht sagen, "die Bude ist unerträglich und ein Ofen noch kalt dagegen". Du solltest vermeiden, dass Dir der Vermieter "an den Karren" fahren kann. Im Streitfall verklagt er dich auf Schadensersatz, weil er die Wohnung aufgrund deiner (negativen) Äusserungen nicht zeitnah vermieten konnte. Natürlich hast Du recht, wenn es so unakzeptabel ist, aber den möglichen Ärger wollte ich auch nicht unbedingt haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
oder kann ich damit Probleme mit dem Vermieter bekommen?

Der Vermieter würde es schwer haben, Dich zur Verantwortung zu ziehen, wenn er einen Mietausfall hat, weil Du ihm jeden Mietinteressenten vergrätzt.

Wie Du aber dann die Wohnung übergibst, wann und wieviel Du von Deiner Kaution wieder sehen wirst, ist dann die nächste Frage.

Während man nach Ablauf eines guten Mietverhältnisses als Vermieter auch eher mal ein Auge zudrückt, wenn es um Kleinigkeiten geht, die nicht so in Ordnung sind, wird man in so einem Fall besonders genau hinsehen und sich damit auch für die "Hilfsbereitschaft" durch den Mieter bedanken, der sich in Dinge eingemischt hat, die ihn überhaupt nichts angehen.

Da es bisher noch nicht so konkret genannt wurde- du darfst ganz offen alle Mängel bennenen, darfst aber auch nicht übertreiben und solltest dich hüten allzu subjektive Dinge als gravierende Mängel darzustellen (z.B. Hellhörigkeit). Also nur Mängel sachlich bennenen die man am besten auch direkt konkret belegen kann.

Payneee 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 06:20

Wie soll ich belegen können, dass man im Sommer in dieser Wohnung gekocht wird? Und im Winter dafür sich zu Tode friert? Wenn dann würde ich den Nachmieter warnen wollen weil damit hatte ich echte Problme. Und mir hat der Vormieter nichts dergleichen gesagt, obwohl ich gefragt hatte.

DerJoergi  18.10.2018, 06:39
@Payneee

Auch da kann man Hinweise geben, jedoch sachlich. Du hast hier schon ein schönes Beispiel geliefert wie man es nicht formulieren sollte. Schlechte Isolierung des Gebäudes schlägt sich meistens in den Heizkosten nieder. Hier könnte man Interessenten auf hohe Kosten / Abschlagszahlungen hinweisen. Wolltest du hohe Heizkosten hingegen vermeiden und hast "lieber" gefroren kannst du diesbezüglich auch nicht von einem Mangel sprechen. Mit voller Heizleistung müssen im Winter so gute 20 Grad Wohnungstemperatur erreicht werden können. Zum Thema Hitze könntest du äußern, dass diese nach deinem persönlichen Empfinden in der Wohnung im Sommer zu groß war und wenn du ggf. einen konkreten Wert gemessen hast diesen auch nennen. Auch hier liegen die gesetzlichen Grenzen für einen Mangel sehr hoch. Wie gesagt sachlich schildern ohne allgemeine Wertung, dann bist du auf der sicheren Seite.

Sie können erzählen was und wem immer Sie wollen.

Kann der Vermieter Ihnen einen Nachteil aufgrund evtl. falschen Äußerungen anlasten, dann haben Sie ggfs. ein Problem.

Halten Sie einfach Ihren Mund, dann kann Ihnen daraus keinesfalls ein Nachteil erwachsen.

Wenn man Dich nach dem Grund fragt warum Du ausziehst, dann darfst Du wahrheitsgemäß antworten.

Man kann auch sein Gespräch so lenken, dass der Andere fragt.

Japan874  17.10.2018, 20:44

Er kann es ihm / ihr auch unter die Nase reiben. Easy peasy