Mietvertrag falsch! Wann kann ich fristlos kündigen?
Hallo Zusammen,
wir haben vor etwa einem Monat eine Dachgeschosswohnung bezogen. Vor dem Einzug haben wir den Vermieter gefragt, ob das Dachgeschoss vernünftig isoliert ist, was er bejahte. Nun waren wir eine Woche in der Wohnung und der erste Sonnentag kam... Große Überraschung es lässt sich nicht aushalten. Also war das mit der Super-Isolierung wohl nichts. Zudem haben wir laut MIetvertrag ( 5 Zimmer, 1 Küche, 1 Diele, 1 Bad, 1 Abstellraum und 1 Keller). NAch dem Einzug sieht es so aus, dass wir keinen Keller haben (dieser ist angeblich nicht für unsere Wohnung vorgesehen) und wir haben nur 4 Zimmer (das 5. Zimmer wird vom Vermieter privat genutzt als Abstellraum). Nun haben wir uns in all dem Ärger natürlich schnell darum gekümmert eine neue Wohnung zu finden. Diese haben wir nun vorgestern gefunden und könnten sofort einziehen. Allerdings besteht unser jetziger Vermieter nun auf die 3-Monatige Kündigungsfrist. Nun ist die Frage ob dieser Mietvertrag überhaupt Gültigkeit hat und ob wir irgendwie eher aus dem Vertrag rauskommen.
Vielen Dank für Antworten.
9 Antworten
auch wenn anitari meint, dass dies kein fristloser Kündigungsgrund ist, würde ich trotzdem versuchen, sofort aus dem Vertrag heraus zu kommen, wenn der Vermieter nicht bereit ist, euch den Keller und das 5. Zimmer so zu überlassen, wie es im MV steht.
Für mich wäre das eine arglistige Täuschung und ihr müsst eben ein bisschen pokern beim Vermieter, so nach dem Motto "unser Anwalt wird sich freuen"....
was hat der Steuerberater damit zu tun?
Ihr habt einen Vertrag über 5 Zimmer + Keller - tatsächlich sind es nur 4 Zimmer und kein Keller - das wusste der Vermieter vorher - ihr nicht.
Ich sehe hier nach wie vor eine Täuschung. Wenn ich ein Auto kaufe mit 4 Türen und Schiebedach und das Teil hat hinterher nur 2 Türen und kein Schiebedach gebe ich das Auto zurück, weil abweichend vom Vertrag und nicht bestellt.
Wenn ihr keinen Anwalt einschalten wollt, und keine Aussicht besteht, sich mit dem VM zu einigen, würde ich die Miete entsprechend mindern.
Vielleicht fragt ihr mal auf der Seite "frag-einen-anwalt-de.", da gibt es für einfache Fragen für kleines Geld eine rechtsverbindliche Auskunft.
Ich würde mit dem Vermieter reden,darauf hinweisen,das ein Zimmer fehlt,und das Keller fehlt auch.Das ist ein Mangel,weil Die im Vertrag aufgefürte Räume nicht zur verfügung stehen.Außerdem ist das darüberliegende Dach nicht gedämmt.Aber habt Ihr nachgesehen ,Das kein Dämmstoff auf der Decke liegt.Ein Prozess kann gewonnen werden,oder auch nicht.Wann habt Ihr denn reklamiert das ein Zimmer und der Keller fehlen.Das ist auch ein Risiko ,wenn Ihr das nicht beim Einzug gemacht habt.
Wir haben die Sache mit dem Keller erst nicht ernst genommen... und das 5. Zimmer sollte angeblich zwei Wochen nach dem EInzug geräumt werden. Nun sieht es so aus, dass wir gekündigt haben, der Vermieter die Frist von 3Monaten einhalten will und nun sagt, dann bräuchte er für drei Monate nicht mehr das Zimmer räumen.
Wir haben die Sache mit dem Keller erst nicht ernst genommen... und das 5. Zimmer sollte angeblich zwei Wochen nach dem EInzug geräumt werden. Nun sieht es so aus, dass wir gekündigt haben, der Vermieter die Frist von 3Monaten einhalten will und nun sagt, dann bräuchte er für drei Monate nicht mehr das Zimmer räumen.
Die Sache mit der Dämmung und die Äußerung des Vermieters dazu, lässt Raum für vielerlei Spekulationen und eine klare Aussage ist es eben nicht. Die vertragl. zugesichterten Eigenschaften sind auch vom Vermieter zu leisten. Einen Grund, der fristlosen Kündigung sehe ich hier allerdings nicht. Allerdings kann die Miete gemindert werden, da Vertragsbestandteile nicht vorhanden sind, bzw. deren Nutzung nicht gewährleistet ist. Der Vertrag verleirt aber nicht seine Gültigkeit. MfG
Da der Mietvertrag defintiv fasch ist, (Falsche Angaben) hättet ihr spätestens beim Einzug merken müssen. dass sowohl Keller als auch 5. Zimmer für euch nicht nutzbar ist. Dies rechtfertigt nun aber keine fristlose Kündigung, sondern nur Mietminderung. Der Vermieter ist auf Grund seiner falschen Aussagen euch gegenüber schadensersatzpflichtig. Er sollte also froh sein, wenn ihr jetzt, den Mietvertrag (nur) vorzeitig beenden wollt.
Ist die Wohnung unbewohnbar?
Sicher nicht.
Also auch kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Die Mängel (keine Isolierung, ein Zimmer weniger als im Vertrag und keinen Keller) könnt Ihr bestenfalls anzeigen und auf Beseitigung bestehen.
Ungültig ist der Mietvertrag deswegen aber nicht.
heißt im Klartext,... Kündigungsfrist einhalten ? und doppelt Miete zahlen?
Ja.
das habe ich sofort getan, er hat dann auch veruscht etwas zu rütteln.... allerdings hat er uns dann abgespeist und darauf verwiesen, dass sein steuerberater ihm mitgeteilt hat, dass es nur mit kündigungsfrist geht....