Welche Rechte als Mieter habe ich. Gäste WC umbau?
Guten Tag,
Und zwar folgendes, die Vermieter Gesellschaft wie bei den Wohnungen das Gäste WC ausbauen ( Toilette und Waschbecken) , und daraus ein Abstellkammer machen. Die Sache ist die, dass es schon eine Abstellkammer in den Wohungen gibt und das Gäste WC natürlich ein Argument war in die Wohung zu ziehen. Im Mietvetrag steht auch drin, dass die Wohung ein Gäste WC hat.
Die Gesellschaft will nun dadurch aber auch die Miete erhöhen!. Meine simple Frage dazu ist, dürfen die das? Da das weder eine Moderniesrung noch vegrößerung der Wohnfläsche ist. Im Gegenteil da wird ja sogar ein teil des, ich nenne es mal Kosten für Komfort, entfernt und wäre sogar ein Grund eine Mietminderung zu verlangen.
4 Antworten
Das ist eindeutig eine Wertminderung, das darf der Vermieter natürlich nicht einfach so machen.
Da wäre dann eine Mietminderung fällig, aber sicher keine Erhöhung.
Aber eben, du hast eine Wohnung mit Gäste WC gemietet, das muss der Vermieter dir auch zur Verfügung stellen, bzw. renovieren, wenn die Anlage veraltet sein sollte.
Und zwar folgendes, die Vermieter Gesellschaft wie bei den Wohnungen das Gäste WC ausbauen ( Toilette und Waschbecken) , und daraus ein Abstellkammer machen.
Das darf die Gesellschaft nicht, da es Vertragbestandteil ist.Nur nach Eurem Auszug können sie gerne was ändern.
Die Gesellschaft will nun dadurch aber auch die Miete erhöhen!. Meine simple Frage dazu ist, dürfen die das?
Nein.
Da das weder eine Moderniesrung noch vegrößerung der Wohnfläsche ist. Im Gegenteil da wird ja sogar ein teil des, ich nenne es mal Kosten für Komfort, entfernt und wäre sogar ein Grund eine Mietminderung zu verlangen.
Genau so ist es.
In solchen Fällen bist du mit dem Mieterschutzbund gut bedient. Das kostet zwar einen jährlichen Beitrag, dafür hilft man dir aber in diesen und anderen Fällen.
Was gefühlt rechtlich verkehrt läuft, muss nicht zwingend auch so sein. Umgekehrt wird auch ein Stiefel draus und daher bist du auf fachkompetenten Rat angewiesen.
Hier hieb und stichfest und vor allem rechtssicher eine Antwort zu bekommen, ist ein Glücksspiel.
Das mag sein Johnny, aber ich würde mich in rechtlichen Dingen immer rückversichern.
Ich hab einfach schon zu viel erlebt...
Natürlich will ich mit meinen Aussagen niemanden diskreditieren.
Verständlich. Vielleicht weiß aber jemand dazu was bzw. hat ja sogar sowas/ähnliches erlebt.
Wenn du Antworten bekommst, die aus einem ähnlichen Fall stammen, verlass dich nicht drauf und verifiziere das entweder über einen Anwalt für Mietrecht, oder den Mieterschutzbund.
Nix ist ärgerlicher, als mit einer Antwort aus einem Forum auf die Nase zu fallen.
Das Gäste WC ist Bestandteil deines Vertrags. Auch der Vermieter hat eine Verpflichtung, den Vertrag zu erfüllen, in diesem Fall also das Gäste WC zu belassen. Diese Maßnahme kannst du verweigern. Sobald du also eine schriftliche Ankündigung von der Gesellschaft bekommst, schreibst du eine freundliche Antwort, dass du mit der Maßnahme nicht einverstanden bist und diese verweigerst.
Die Logik der Gesellschaft, dass dies eine Mieterhöhung rechtfertigen soll, verstehe ich aber nicht. Ist letztlich auch egal, weil du da nicht mitmachen musst wie gesagt.
Auch in Foren kann man manchmal gute Antworten bekommen.
Hier ist das ganz eindeutig.
Es ist keine Modernisierung; also muss man das als Mieter auch nicht dulden: Was zu Modernisierung zählt kann man googeln:
http://www.immobilienrecht-essen.de/773/mietrechtsaenderungsgesetz-2013-bauliche-massnahmen-des-vermieters/