Dürfen meine Geschwister ein Grabstein kaufen?
mein vater der bei mir gelebt hat ist verstorben meine schwester at nun die kontovollmacht....nun ist es so das sie eine Grabplatte kaufen wollen wo ich nicht mit einverstanden bin was soll ich tun es wird aus der Erbmasse bezahlt aber ich wurde nicht gefragt ob ich das will
7 Antworten
wenn sie die vollmacht hat entscheidet sie
ist nicht das ich es nicht will das grab ist schon seit 2005 vorhanden und es ist ein toller stein drauf ..ich kümmere mich seit2005 um dieses grab es soll eine platte drauf was keinen sinn macht und mir erstens nicht gefällt zweitens wollte mein vater das nicht
wollte mein Vater das nicht
Steht das irgendwo geschrieben? Deine Angaben sind viel zu unvollständig, um dir darauf einen Rat zu geben. Du kommst hier alle paar Minuten mit neuen Informationen rüber, vonwegen kein Erbschein, ein Grab hat er schon etc. Kannst du nicht mal KOMPLETT schreiben, was du eigentlich willst? Du scheinst nicht sehr organisiert zu sein.
Widerrufe bei der Bank die kontovollmacht. Dann kann nur noch verfügt werden wenn das mit dem Erbe geregelt ist. Also Miterbin kannst du das machen, nimm eine Kopie der Sterbeurkunde und deinen Ausweis mit.
danke
Sie hat die Vollmacht, sie macht was sie will...
und was ist wenn ich einen Erbschein beantrage was beide Geschwister nicht wollen wird ja nen grund haben
Wie???? Ihr habt noch gar keinen Erbschein??? Das ist ja das erste, was man macht. Es muss geregelt sein, wer wie viel aus der Erbmasse bekommt und wie das Erbe aufgeteilt ist etc. Bankvollmacht hin oder her. ihr müsst gemeinsam entscheiden, was mit dem Geld geschieht, außer, jeder entscheidet über seinen "Anteil" selber. Das regelt aber das Testament bzw. der Erbschein.
das wolltenbeide nicht haben auch nichts in dieser Richtung gemacht jetzt weiss ich auch warum
Dann nimm dir einen Anwalt, wenn das Erbe so groß ist, dass sich diese "Investition" lohnt. Deine Geschwister können ohne Testament bzw. ohne Erbschein mit dem Geld nicht machen was sie wollen. Wenn kein Testament vorhanden ist, ist das Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzuteilen. Wenn du davon keine Ahnung hat (und das muss wohl so sein, sonst würdest du dir ja nicht alles von deinen Geschwistern gefallen lassen), dann musst du dir einen Anwalt nehmen, der das für dich regelt.
wenn ich Ahnung hätte müsste ich nicht fragen aber danke ich werde einen Anwalt nehmen der Erbschein ist nicht da weil meine Geschwister gesagt haben wir machen das unter uns aus
wir machen das unter uns aus
Ja, aber sie schließen dich damit ja aus. Also wollen sie dich bewusst betrügen, wenn ich das mal so krass sagen darf. Dagegen musst du dich wehren, am besten mit Hilfe eines Anwalts, der deine Rechte kennt.
Wenn es mehrere Erben gibt, müssen die sich EINIGEN. Ich finde es aber schon heftig, dass du nicht WILLST, dass dein Vater einen ordentlichen Grabstein/Platte bekommt.
wie gesagt das grab ist schon vorhanden ich kümmere mich regelmässig darum möchte einfach nur nicht das eine platte drauf kommt und man nichts mehr bepflanzen kann so wie es jetzt ist ist es super schön....wenn es gut aussehen würde hätte ich nichts gesagt aber es gefällt mir nicht
Ich denke mal, sie ist nicht mit dem AUSSEHEN des Grabsteins einverstanden.
Das weiß ja keiner, da sie das nicht schreibt. Grundsätzlich müssen sich die Erben aber einigen, was das Geld ausgeben betrifft. Es sei denn, jeder bezahlt Dinge aus seinem eigenen Anteil.
das wäre moeglich ^^
so ist es
es ist ein wunderschönes buch drauf meine mutter liegt dort schon seit 2005 und nun wollen die zwei eine platte draufmachen weil sie keine lust haben sich drum zu kümmern....man will zusätzlich eine platte drauf machen was keinen sinn ergibt weil es ein hübsches grab ist....was ich auch weiterhin gerne bepflanzen würde ich finde es nicht schön
Naja wir kennen die näheren Umstände nicht. Wer weiß ob die Grabplatte die die Geschwister ausgesucht haben nicht das 10fache von dem kostet was schon "angemessen" wäre
(Erbschein ist übrigens für diese Handlung noch nicht notwendig, die Bank macht das in "Annahme")