Vater gestorben,kein Fahrzeugschein,Brief,Schlüssel?
Mein Sohn hat für meinen Vater einen Kleinwagen gekauft.Sohn besitzt Kaufvertrag.Wir haben das Auto gekauft um Lebensqualität zu schenken.Jetzt ist mein Vater verstorben.Er hat das Auto kurz vor seinem Tod abgemeldet.Brief und Versicherung lief über seinen Namen.Papiere sind nun mit Schlüssel verschwunden.Wir besitzen nur den Kaufvertrag.Auto steht bei ihm am Haus.Schwester die Zutritt hat,sagt sie hat sie nicht.Läuft das in die Erbmasse?
Bekomme keine Unterstützung seitens der Geschwister. Wollte den Kleinwagen verkaufen,um das Geld für ein Steinmetz für Vater sein Grab zu bezahlen!
Was kann ich machen?
8 Antworten
Das Fahrzeug läuft in die Erbmasse. Was mit dem Auto geschieht wird von der Erbengemeinschaft entschieden, die als sogenannte Gesamthandschaft einstimmig beschließen muss.
Sollte jemand das Auto samt Papieren vorab kassiert haben, dann hat dieser Jemand eine Straftat begangen. Denn das Nachlassgericht wird feststellen, dass das Fahrzeug zuvor auf den Verstorbenen nicht nur zugelassen sondern auch formalrechtlich in dessen Besitz stand.
Zudem verstößt dieser Jemand gegen das Recht im Hinblick auf die Gesamthandschaft (=Erbengemeinschaft).
Wir hatten einen ähnlichen Fall in der Familie. Da ging es um ein gut gefülltes Sparbuch, das sich einer der Erben allein unter den Nagel gerissen hatte. Bevor man sich da selbst viel aufregt:
Wer zur Erbengemeinschaft gehört und wer nicht - das stellt das Nachlassgericht fest und dort müsst ihr euch so oder so melden. Um den Vorgang zu starten reicht es wenn einer von Euch da anruft. Alles was dann als Weiteres getan werden muss wird Dir dann dort mitgeteilt.
Die Rechnung für den Steinmetz ist allerdings auch Sache aller Erben, wenn es dazu keine anders lautende Regelung gibt.
Mein Beileid für die Trauer und meine besten Wünsche, dass sich der Ärger - den du gerade jetzt überhaupt nicht brauchen kannst - wieder legt und du zu deinem Recht kommst.
Dein Bespiel hinkt gewaltig. Und diesen Fall dazu zu benutzen einfach Deinen Dampf abzulassen ist wirklich deplatziert.
Ein Nachbar steht nicht in der Erbfolge. Es sei denn es besteht zusätzlich zur Nachbarschaft ein Verwandschaftsverhältnis das erbrechtlichen Belang aufweist.
Such Streit wonaders. Gibt Möglichkeiten genug dazu. Es muss doch wirklich nicht gerade in einem Trauerfall sein!!!
Hör auf so überzureagieren und auf die Tränendrüse drucken zu wollen. Wenn du es nicht verträgst korrigiert zu werden, dann mach dich vorher über den Begriff Eigentum schlau, anstatt faktisch falsch darüber zu referierieren.
Schade, dass manche einfach nicht sachlich bleiben können.
Was du mit dem Geld geplant hast spielt wohl keine Rolle
Es muss einfach geklärt werden wem das Auto gehört
Aber wenn es dein Vater war, dann bist du doch auch erbberechtigt oder ?
Es geht um nichts zu erben.Seine Miete und Beerdigung werden von seinem Konto bezahlt.Was da bleibt,sollen Sie behalten.
Ich habe nur gesagt,das ich das Auto 1600 Euro wieder haben möchte.Der Käufer hätte das Geld sofort,beim Steinmetz abgegeben.
Danke🙏 Genau ich möchte so etwas nicht.
Ich kann gar nicht begreifen,warum man sie wegnimmt.Ich habe von meinem letzten das Geld dafür gegeben,das er gerade da auf dem Land beweglich bleibt,er war so glücklich.
Ich weiß noch nicht mal ,ob es jemand jetzt versucht zu verkaufen.
Mein Papa besaß nicht viel und deswegen wollte ich es dort verkaufen,das Geld für das Grab da ist.
Die Erben bilden einen Erbengemeinschaft die das Erbe verwerten und die Kosten tragen. Sind die Papiere + Schlüssel weg lässt man sich mit einem Erbschein als Vollmacht neue machen.
Der Grabstein ist ja nicht eilig.
Alternativ frage bei der Polizei nach, ob man in diesem Fall in dem die erbrechtlichen Besitzverhältnisse noch nicht amtlich geklärt sind den Gegenstand polizeilich sichern lassen kann.
Keine Ahnung ob das geht - aber nachfragen bei denen die sich in so was auskennen kann die Sache ja nicht schlechter werden lassen als sie ohnehin schon ist.
Nein, kann man nicht. Den Weg kann man sich sparen.
Erst einmal mein Beileid.
Ihr habt den Kaufvertrag, damit geht ihr zu Polizei und sagt denen das der Brief weg ist, die Polizei Kontrolliert ob der Wagen als gestohlen gemeldet ist, nach einer Zeit bekommt ihr eine Unbedenklichkeits Bescheinigung von der Polizei, mit der könnt ihr am Straßenverkehrsamt einen neuen Brief beantragen.
Den Schlüssel könnt ihr dann mit dem Brief bei Händler wie z.B BMW oder Opel Original nachmachen lassen.
Die Polizei wird schnell herrausfinden das es einen Halter gibt bzw gab
Und wird vermutlich keine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen bevor nicht geklärt ist wer Eigentümer ist
Grade bei einem Erbfall wird die Polizei da sehr vorsichtig sein
Danke
Es kommt darauf an, ob das Auto geschenkt wurde oder im Namen und auf Rechnung des Verstorbenen gekauft.
Erbmasse ist nur, was zum Zeitpunkt des Todes Eigentum des Verstorbenen war bzw. durch diesen gemietet/gepachtet war. Wenn er das nur benutzen durfte, ist es nicht in der Erbmasse.
Ein Eintrag im Brief als Halter wird wahrscheinlich dazu führen, dass es dem Eigentum und damit der Erbmasse zugeschlagen wird. ... falls nichts anderes bewiesen werden kann.
Versuchen kann man es
Aber da scheint es ja andere waren zu geben die das anders sehen
Wenn diese behaupten das war Eigentum des Halters?
Ich werde nicht mitziehen.
Menschlich gesehen,wird kaputt gemacht,was glücklich gemacht hat.
Bin davon überzeugt wer das für sich so nutzt um etwas Geld zu bekommen,wird damit nicht glücklich.
Es überschattet ,die letzte Schöne Zeit die ich mit meinem Vater hatte.
Dann lass ich lieber los und spare für einen Grabstein.😢🙏
Kannst du das "zur Verfügung gestellt" nachweisen ? Irgendwie ??
Sonst wird es schwer ...
Es wird nicht als Schenkung beim Finanzamt gemeldet worden sein, es wird keinen Schenkungsvertrag geben und Opa wird dem Enkel auch kein Geld bezahlt haben - nachweisbar durch Kontoauszüge dieser Zeit: keine Überweisung, keine Barabhebung in Höhe des Kaufpreises.
Bleibt der Kaufvertrag als Nachweis, dass es das Eigentum des Käufers ist.
Der Wagen wurde in NRW auf unseren Namen und Rechnung gekauft,vom Enkel.
Zu Verfügung gestellt.Mein Vater hat es extra abgemeldet,da er wusste das er stirbt und gesundheitlich nicht mehr fahren konnte.Er wollte das ich es wieder bekomme.
Ahja, wenn du deinem Nachbarn also einen Betonmischer leihst und er blöderweise stirbt, bevor du das Gerät zurück bekommen hast, so fällt es "natürlich" in die Erbmasse und verlässt dein Eigentum?
Natürlich nicht!