Droht mir eine Sperre oder Kürzung von ALG1, wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe, die Firma mich will, ich aber ablehne?

2 Antworten

Beim ALG I hast Du etwas mehr Grundrechte und Freiheiten als beim ALG II. Du wirst also nicht grundsätzlich eine Leistungskürzung ( beim ALG I geht das nach Wochen ) bekommen, wenn Du plausible Gründe für eine Ablehnung der Stelle nach dem VSG angeben kannst.

Dieses kannst Du ab und zu bei reichlich ( eigeninitiativen ) Bewerbungen ohne Zusage mal begründen, wenn die Entlohnung deutlich ( z.B. 60% ) unter Deiner vorherigen Entlohnung liegt, die Arbeitsbedingungen für Dich nicht dauerhaft zu stemmen sind, oder wenn Du beruflich / fachlich / körperlich ungeeignet für die ausgeschriebene / vorgeschlagene Stelle bist. Mobilität / Erreichbarkeit sollte auch angemessen sein, je nach Deinen eigenen Möglichkeiten.

Als Argumentation kann dann einer oder mehrere der genannten Argumentationsgründe gelten, wenn die Arbeitsagentur Deinen Ausführungen der rigenen Ungeeignetheit des Arbeitsangebotes zustimmt.

Die Grundverhandlungen führst Du ja ohnehin im Vorstellungsgespräch mit dem potenziellen Arbeitgeber.

na weil die provision kriegen wenn sie wieder einen "verweigerer" erwischen.  und wenn du die stelle kriegst, kriegen sie auch provision ... obwohls deine bewerbung war, wird das dann als ihr erfolgreicher vermittlungsversucht beim chef vom amt "verkauft".

und warum bewirbst du dich wenn du dann ablehnst ?

Marmelade19 
Beitragsersteller
 15.09.2015, 21:55

Das ist ja unglaublich sowas..das hab ich ja noch nie gehört. Kriegen die einfach Provision obwohl die nichts geleistet haben :D muss ich dann mit einer Sperre rechnen oder 'nur' mit einer Kürzung??? Ich weiß ja noch nicht ob ich ablehne aber ich habe mich gefragt wie das so läuft wenn ich es tue

creazyg  03.06.2019, 22:22
@Marmelade19

Nein du kannst doch sagen, dass die dir abgesagt haben, aus uBdgetgründen wurde die Stelle gekürzt. fertig