Vermittlungsvorschlag- was tun?
Hallo, ich bin zurzeit als arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet und schreibe auch viele Bewerbungen. Jetzt habe ich einen Vermittlungsvorschlag bekommen. Die Stelle will ich auf gar keinen Fall haben. Aber anscheinend bin ich ja gezwungen mich zu bewerben, wenn ich keine Kürzung der Bezüge will? Soll ich jetzt hundert Fehler in die Bewerbung einbauen, damit sie mich ja nicht nehmen? Oder kann ich einfach behaupten, ich hätte mich beworben und habe eine Absage bekommen? Überprüft das Arbeitsamt das? Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir Tipps geben? Vielen Dank!
12 Antworten
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Oder kann ich einfach behaupten, ich hätte mich beworben und habe eine Absage bekommen? Überprüft das Arbeitsamt das?
auch der Arbeitgeber erhält Deinen Namen als Vermittlungsvoschlag und antwortet, ob und wie Du Dich beworben hast ...
also die Angabe einer absichtlich schelchten Bewerbung oder das Unterlassen der Bewerbung kommt raus und wird mit Sicherheit mit einer Sperrzeit geahndet ....
Lügen haben kurze Beine. Bleib bei der Wahrheit! Denn aus solchen Gründen können die Bezüge gekürzt werden. Normal bekommst du zu dem Vermittlungsvorschlag ein Beiblatt auf dem man diesem Vorschlag widersprechen kann, den ausfüllen und abschicken. Oder du rufst deine Vermittlerin an und erklärst ihr warum du diese Stelle nicht annehmen kannst. Ein Bekannter von mir ist momentan auch Arbeitssuchend, er hat mit seiner Vermittlerin z.B. im Profil angegeben keine Zeitarbeit oder Personaldienstleister, ebenso hat er sich bei keiner Stelle beworben die ihm über die Agentur zugeteilt wurde, in den meisten Fällen hat er nicht mal dieses Beiblatt beantwortet. Die Vermittler wollen ja eigentlich wenn du nicht schon extrem lange arbeitssuchend bist das du etwas langfristiges findest, also sollte dir der neue Job auch Spaß machen. Rede einfach mit deiner Vermittlerin.
Frage im Bewerbungsgespräch gezielt nach deinen Arbeitsrechten (vor allem Urlaub) und Begünstigungen und dass du im Betriebsrat Karriere machen möchtest, bzw. wenn dieser nicht existiert, ihn gründen willst, um das Unternehmen von der Basis aus weiterzuentwickeln.
Du hast ein Recht darauf, dich derart einzubringen. Aber leider wird selbst der DGB dir diese Selbstverwirklichungsmöglichkeit verwehren (so traurig wie das ist).
Hallo,
ja das Arbeitsamt überprüft das.. der Arbeitgeber bekommt einen Bogen wo er angeben muss ob du dich beworben hast..
Sende einfach ein Standardanschreiben. Eben ein bisschen belanglos . 08/15 bewerbungsunterlagen- wenn du dann eingeladen wirst kannst du immernoch zu spät kommen oder iwas ..
Ich habe als ich vor etwa 6 JAhren mal arbeitslos war seltens eine reaktion auf eine Bewerbung auf einen Vermittllungsvorschlag bekommen.. und meistens dann auch schon was anderes gefunden..
Vorsicht ! Zu spät kommen kann bereits Sanktionen zur Folge haben.
In deinem Vermittlungsvorschlag hast du ja sicherlich die Rechtsfolgebelehrung stehen,da kannst du schon mal sehen,was dir bevorstehen würde,wenn du dich nicht bewirbst !
Selbstverständlich wird das überprüft,denn der AG - bekommt ein Anschreiben mit deinen Daten und das muss er zurück senden,mit Angaben über dein Vorstellungsgespräch,spätestens dann würde dein nicht Erscheinen auffliegen.
Natürlich kannst du auch Fehler in deine Bewerbung einbauen,aber das kann dir unter Umständen dann auch zum Verhängnis werden und das Amt schickt dich zu einer Maßnahme,wo du erst einmal lernst,wie man eine Bewerbung korrekt schreibt bzw.formuliert.
Kannst dich also nur ein bisschen unwissend stellen,dann bist du ggf.für diesen Job nicht geeignet.