Darf man eine Stelle ablehnen wenn man ALG 1 bekommt?
Hallo ich hab mal eine Frage,
ein Freund von mir ist seit 6 Wochen arbeitslos und bekommt ALG1. Nun hat er eine Stelle von der ARGE bekommen, wo er auch nächste Woche anfangen könnte.
Das Problem ist nur, dass die Stelle mehr als 50 km entfernt ist, es eine Leihfirma ist und er weniger raushatt wie bei seinem letzten Lohn und teilweise weniger als ALG1.
Darf er ablehen oder droht ihm da selbst bei ALG1 eine Kürzung?
Danke schonmal im vorraus.
5 Antworten
Keine Kürzung aber 12 Wochen Sperre. 50 km Arbeitsweg sind durchaus keine Zumutung. Und dass man nach einer Kündigung anschließend weniger verdienst, ist heute leider ganz normal.
Bekommt er Alg1, darf er unter Umständen den Job ablehnen, wenn er nach dem Regeln des § 121 SGB III unzumutbar ist (einfach mal lesen).
Bekommt er ergänzend Alg2 - und dafür spricht, dass er von der ARGE die Einladung bekommen hat -, darf er den Job zwar auch ablehnen, wenn er unzumutbar ist, aber hier sind die Zumutbarkeitsregeln wesensentlich enger.
Geringerer Lohn begründet keine Ablehnung; erst wenn der Lohn sittenwidrig ist, wäre das möglich.
50 km Entfernung begründen auch keine Ablehnung. Erst wenn die Pendelzeiten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit über 3 Stunden liegen, kann er ablehnen, wobei er in strukturarmen oder ländlichen Gebieten auch längere Pendelzeit in Kauf nehmen muss.
Bei Ablehnung droht Sperrzeit im Alg1 und Sanktion im Alg2
nur mal so zur Info; die Arbeitsvermittler der ARGE arbeiten sehr gerne mit den Leihfirmen zusammen .... wenn du heute bei der Leihfirma nicht mehr "gebraucht" wirst, vermittelt dich der Berater von der ARGE sehr schnell an die nächste Leihfirma. Soll so was wie Prämien dafür geben.
Dein Freund soll es einfach klever anstellen. Bei dem, was er in der Leihfirma verdienen würde, ist es eine Frechheit, die Leute so weit fahren zu lssen.
Nein, darf er nicht!!! Er ist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, die er körperlich und geistig bewerkstelligen kann. Aber: bei wichtigen Gründen kann er die Stelle ablehnen, denn bei Vollzeit darf er z.B. nicht länger als 1 1/2 Stunden unterwegs sein. Also von Tür zu Tür.
Ansonsten droht eine Sanktion.
Wenn er ablehnt droht ihm eine Kürzung. Er muss es halt geschickt anstellen, dass die Firma ihn ablehnt.
"Jammern", dass es halt sehr weit ist, was ist, wenn er zu spät kommt, kein Auto hat ...usw..
auch die Argumente vorbringen, die du angibst, wenig Geld usw.... dann wird ihn der AG (hoffentlich) sowieso nicht einstellen