Bewerbungsgespräch auf Vermittlungsvorschlag
Hallo Leute,
da ich gerade sehr verwirrt bin was den Papierkram der Agentur für Arbeit angeht suche ich hier Rat. Ich habe durch einen Vermittlungsvorschlag ein Vorstellungsgespräch bekommen,obwohl mir der Beruf garnicht liegt,ich bin gelernte Verkäuferin im Lebensmittelbereich und habe keine Ahnung von Datenerhebung,der Platz wäre für 12 Monate befristet und über den Gehalt soll man sich einigen. So jetzt einige Fragen,da ich ALG1 beziehe und ich den Job nicht unbedingt antreten möchte,da ich das denen nicht zumuten möchte droht mir eine Sperre wenn ich das Bewerbungsgespräch verschiebe?Oder es absage? Auf einigen meiner Vermittlungsvorschläge ist keine Rechtsbelehrung drauf,habe da allerdings einige doppelt,wo auf einen die Belehrung drauf ist und auf den anderen gleichen Exemplar nicht.Bekomm ich dann eine Sperre wenn ich das ablehne?
Bitte nur hilfreiche Antworten Danke im voraus.
5 Antworten
Was sagen denn die Rechtbehelfsbelehrungen, die du hast? Die gelten nämlich eigentlich grundsätzlich, ob sie nun bei dem Vorschlag dabei sind, oder nicht. Verschieben kannst du das Gespräch sicher ohne Konsequenzen, ganz absagen könnte schon Schwierigkeiten bringen. Außerdem würde man dir diesen Job nicht anbieten, wenn man dort irgendwelche großartigen Vorkenntnisse haben müßte. Es gibt Jobs, da kann man sich mit etwas gutem Willen schnell einarbeiten. Oder du suchst dir entsprechend schnell etwas, das deinen Vorstellungen eher entspricht.
Ohne Rechtsmittelbelehrung keine Sanktion.
Zum Thema was wird einem angeboten und was nicht, darüber macht sich weder bei der BA, noch später beim Jobcenter keiner Gedanken. Die geben nur das raus was sie haben und das an so möglichst viele "Kunden" wie nur möglich. Da werden zur Not auch mal 4 Wochen alte Flyer der Post kopiert die man selbst im Briefkasten hatte und als Stellengesuch eines neuen Großkunden von pfiffigen Sachbearbeitern an alle Kunden verschickt, dass die Post mit dem Einstellungsverfahren schon 3,5 Wochen durch ist, juckt dabei keinen. Geprüft werden Jobangebote auch nicht bevor sie bei der BA ins System aufgenommen werden, im Angebot findest Du massenhaft Drückerkolonnen und Strukturvertriebe.
was willst Du denen nicht zumuten?
Dass Du da arbeitest? Überlass denen die entscheidung ob sie dich einarbeiten wollen. Von einem Vorstellungsgespräch wirst Du nicht dümmer. Ausserdem übt das !!
Vielleicht kriegst Du den Job und es macht Dir sogar Spass. Allemal besser als weiter zu Haus zu bleieben
Das Bewerbungsgespräch musst du auf jeden Fall wahrnehmen. Es liegt dann am Arbeitgeber, ob er Dich für geeignet hält und Dir die Stelle anbietet.
Wenn eine Belehrung drauf ist auf jeden Fall. Glaube drei Wochen beim ersten Verstoß. Wenn keine drauf ist, glaube ich nicht.
"Zumutbare Angebote müssen angenommen werden und man muss natürlich zum Vorstellungsgespräch. Ablehnen darf man nur unzumutbare Angebote." < Sowas liest man ueberall... Ich schaetze du kommst um eine Kuerzung nicht rum wenn du ablehnst...