Vorstellungsgespräch nach Kontakt über Jobbörse der AA ablehnen?
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Ablehnung eines Vorstellungsgesprächs. Ich bin derzeit ALG1-Empfänger und wurde über die Jobbörse der Agentur für Arbeit von einer Arbeitsvermuttlungsfirma angeschrieben. Ich habe ihnen meine Bewerbungsunterlagen zukommen lassen und nun möchten sie mich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen.
Aus diversen Gründen möchte ich aber dieses Vorstellungsgespräch nun gerne wieder ablehnen. Die Frage ist, was könnten die Folgen sein? Bekommt das Arbeitsamt diesen Vorgang überhaupt mit? Drohen mir Sanktionen des Bezugs von ALG1?
Da es sich nicht um einen Vermittlungsvorschlag handelt und keine Rechtsmittelbelehrung dabei ist, bin ich da etwas unschlüssig. Es ist auch nicht so, dass die Stelle komplett unterbezahlt oder unzumutbar wäre, sondern sie entspricht einfach nicht meinen Vorstellungen.
Weiß da jemand mehr?
Vielen Dank!
3 Antworten
ALG 1 ist eine zeitlich begrenzte Versicherungsleistung, für die du Beiträge bezahlt hast. Da gibt es keine Sanktionen.
Aber es gibt doch Situationen, in denen das Arbeitsamt die Leistungen kürzen kann?! Die Frage, die ich mir stelle ist, trifft das auch in diesem Fall zu, da es sich nicht um einen Vermittlungsvorschlag des AA handelt, sondern um direkte Kontaktaufnahme...
Es wird bestimmt der Agentur für Arbeit mitgeteilt. Willst du lieber ALG1-Empfänger bleiben anstatt diesen Job anzunehmen, wenn du ihn bekommst. Ein Vorstellungsgespräch heißt ja noch nicht, dass man den Job auch hat. Falls sie dich aber doch nehmen sollten, kannst du doch immer noch nach einer anderen Stelle suchen. Außerdem macht es einen besseren Eindruck, eine neue Stelle zu suchen aus der Beschäftigung als aus der Arbeitslosigkeit.
Nein es wird nicht mitgeteilt
Ich suche aktiv und sehr oft nach passenden Stellen für mich. Ich bin also niemand, der sich auf dem ALG1-Status ausruht, zumal die finanzielle Situation dadurch auch für mich nicht angenehm ist. Ich habe auch viele andere Bewerbungen laufen, nur diese hier, nach der ich fragte, möchte ich nicht weiter verfolgen.
Du hast ja nicht nur die Pflicht,dich auf Angebote der Agentur für Arbeit zu bewerben und diese Arbeit dann auch anzunehmen,wenn sie deinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht,nicht sittenwidrig ist oder ein Ablehungsgrund wegen der Höhe des Verdienstes in Frage kommen würde !
Das Profil wurde ja mit deinem Einverständnis angelegt und wenn dich ein potenzieller AG - zum Vorstellungsgespräch bittet,du dort aber nicht erscheinst,wird das auch das Amt erfahren.
Und wenn die oben genannten Gründe nicht auf dieses Jobangebot zutreffen und der potenzielle AG - dich auf Grund der Bewerbungsunterlagen eingestellt hätte,wirst du auch mit einer Sperre rechnen können.
Das müssten dann 3 Wochen sein,wenn ich mich nicht irre.
Da du aber, wie gesagt,dieses Angebot ohne Rechtsmittelbelehrung erhalten hast,würde ich dann auf jeden Fall dieses im Anhörungsbogen angeben und mich gegen eine evtl.Sperre zur wehr setzen.
Auf Vermittlungsvorschläge der Jobbörse ist man keineswegs verpflichtet sich zu bewerben
Da passiert auch nichts. Dies it alles freiwillig. Auch ich dort zu bewerben. Hatte dies schon gefühlte 10 mal.
Ja, das Angebot kam als Vorschlag automatisiert in mein Postfach der Jobbörse, d.h. es wurde nicht durch einen Sachbearbeiter vermittelt und es wurde auch keine Rechtsfolgenbelehrung angefügt - schriftlich hat es mich auch (noch) nicht erreicht.
Danke für deine Hilfe!