DRINGEND! Gebrauchtwagengarantie oder Sachmängel - wer muß bezahlen?
Hallo,
wir haben ein Problem. Ende Oktober 2011 haben wir uns von einem Gebrauchtwagenhändler einen Renault Megané Bj. 2006 gekauft. Dazu haben wir eine 1-jährige Gebrauchtwagengarantie von der Firma EinsAuto-Garantie bekommen. Am 10.12.2011 trat die 1. Fehlermeldung auf und der Wagen ging in einen Notlaufmodus. Da der Händler zu dem Zeitpunkt ca. 30 km entfernt war, sind wir zur nächstgelegenen Renault Fach-Werkstatt gefahren. Fehlerdiagnostik durchgeführt, Abgastemperatur-Sensor vor Abgasturbine ausgetauscht. Werkstatt-Kosten knapp 300 Euro. (Diese EinsAuto Garantie nahm sich von der Reperaturkosten-Übernahme nichts an, da das Bauteil nicht in der Garantie inbegriffen ist) 3 Wochen später gleiches Problem - dieselbe Fehlermeldung. Wagen steht nun beim Verkäufer, wo wir den Fehler beschrieben haben. Wir sollen den Wagen morgen wieder abholen, allerdings möchte der Verkäufer für die Reperatur Geld haben. Darf er Geld verlangen? Da wir den Wagen ja erst seit 2,5 Monaten haben & schon 300 Euro Reperaturkosten hatten, ist unser Budget schon mehr als erschöpft. Ist das ein Sachmängel und fällt unter die Gewährleistung oder müssen wir die Reperatur bezahlen? Über guten Rat wären wir sehr dankbar.
Grüße
6 Antworten
Wenn es der gleiche Fehler ist habt ihr nach der ersten Reparatur eine Garantie auf diese Reparatur
Du hättest auf jeden Fall auch die erste Reparatur beim Autohändler anmelden müssen. Nun hat eine andere Firma an dem Fahrzeug gearbeitet. Da der gleiche Fehler wieder in so kurzer Zeit auftrat, hättest Du eine Nachbesserung von der anderen Firma verlangen müssen. Daß nun der Händler die Kostenübernahme ablehnt, ist nachvollziehbar.
Du hast einfach Pech, weil Du Dich jeweils an die falsche Firma gewandt hast.
Das würde ich dann doch eher von einem Fachanwalt prüfen lassen. In der Garantie sind mit Sicherheit einige Klauseln weshalb eine allgemeine Aussage dir in der Sache nicht weiter hilft. Falls Du ADAC Mitglied bist wende dich mal an die Rechtsabteilung.
@Seehase: Zitat Sachmangel laut Vertrag: - Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. - Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, dienstbereiten und vom jeweiligen Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. - Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
wenn das Fahrzeug nicht im Auftrag verkauft wurde gilt deas Gewährleistungsrecht. Hiernach ist zu vermuten dass ein Schaden wenn er innerhalb der ersten 6 Monate auftritt schon beim Kauf vorhanden war. Dann muß der Verkäufer für die Reparaturen und ggfls. anfallenden Fahrtkosten aufkommen. Beim Gebrauchtwagenkauf versuchen die Verkäufer diese Regeklung zu hintergehen. Was steht denn im Kaufvertrag zum Thema Mängel? Hier ein Link: http://cms.mobile.de/de/informieren/ratgeber/kauf/gebrauchtwagengarantie_01.html Ich würde, wenn der Verkäufer die Kosten nicht übernimmt dann tasächlich einen Anwalt einschalten.