Auto gekauft und bei Heimfahrt vom Verkäufer aus ist es kaputt gegangen. Wie ist die Rechtslage?

3 Antworten

Bei Privatverkäufen gilt die Regel, Gekauft, wie gesehen. Das bedeutet für Dich, Du hast den Wagen gekauft nach der Ansicht und bist damit von Gelände des Verkäufers gefahren. Damit war der Kauf abgeschlossen. Wenn danach ein Defekt passiert, ist das Deine Sache und nicht die des Verkäufers. Du hast nur rechtliche Möglichkeiten der Rückgabe des Autos, wenn Du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er Dir die Mängel an der Kupplung wissentlich verschwiegen hat. Das wäre dann vorsätzliche Täuschung und Du hättest ein Rückgaberecht oder müßtest den Kaufpreis nicht bezahlen. 

Du bist das Risko eines Privatkaufs eingegangen und mußt leider damit auch die Folgen tragen. Bedeutet, das Auto ist kaputt und das Geld ist futsch. Wenn Du bei einem Händler gekauft hättest, hättest Du eine Garantie und somit auch ein Rückgaberecht. Willkommen im realen Leben.

ronnyarmin  05.03.2017, 09:15

Zu 'Gekauft wie gesehen' solltest du mal das hier lesen:

https://kanzleiundrecht.wordpress.com/2012/02/29/rechtsirrtum-gekauft-wie-gesehen/

Wenn Du bei einem Händler gekauft hättest, hättest Du eine Garantie und somit auch ein Rückgaberecht

Woher weisst du, dass jeder Händler freiwillig eine Garantie gibt sich sich diese immer auf die Kupplung bezieht?

Bei einem Händler gibt es Gewährleistung, die aber auch nicht bei allen Defekten greift. Solange unbekannt ist, ob aufgrund der Laufleistung des Autos mit einem Defekt an der Kupplung hätte gerechtnet werden können, ist keine Aussage hinsichtlich der Gewährleistung zum Kauf bei einem Händler möglich.

Und ein Rückgaberecht gibt es nie. Höchstens das Recht auf Wandlung, wenn ein unter die Gewährleistung fallender Mangel nach mehreren Versuchen nicht behoben werden kann.

Lachlan  06.03.2017, 07:17
@ronnyarmin

ronnyarmin, mach Dich doch nicht so wichtig. ;(

Wenn die Kupplung 50.000km länger gehalten  hätte, wärs für dich wahrscheinlich in Ordnung gewesen? Oder 20.000km? Oder 5.000km? Wo willst du die Grenze ziehen?

Du hast ein gebrauchtes Auto gekauft, und das ist kaputt gegangen. Pech
für dich, aber was soll der Verkäufer dafür können? Nichts hält ewig.

Könntest du nachweisen, dass der Manger schon vor dem Kauf bestanden hat und der Verkäufer davon wusste und ihn nicht erwähnt hat, hättest du eine Chance. Aber so...

Selbst der möglicherweise vergessene Ausschluss der Gewährleistung würde dir bei einem alten Auto nicht weiterhelfen. Leider hast du nicht verraten, wie viele Kilometer das unbekannte Auto gelaufen ist?

maxster1993 
Beitragsersteller
 04.03.2017, 23:42

Schon klar aber 20km ist ein bisschen arg wenig. Naja werde trotzdem nen Anwalt einschalten der sich das ganze nochmal angucken soll.

ronnyarmin  04.03.2017, 23:45
@maxster1993

Wenn es dir wirklich klar wäre, würdest du einsehen, dass es unerheblich ist, wie viel du bis zum Auftreten des Defektes gefahren bist.

Das Geld für den Anwalt kannst du dir sparen, sofern dir der Nachweis der Täuschung nicht gelingen kann.

Du darfst dem Verkäufer den vereinbarten Betrag bezahlen und dann darfst du das Auto auf deine Kosten verschrotten lassen.

Turos  05.03.2017, 07:55

Nix zu machen deshalb sollte man auf eine Probefahrt bestehen und damit zu einer Werkstatt um den wagen abchecken zu lassen. Bei privatkauf Must DU beweisen das der Fehler vor dem kauf vorlag sorry sber du hast keine chance aus der nummer raus zu kommen ist dumm gelaufen

maxster1993 
Beitragsersteller
 04.03.2017, 21:56

Ne, jetzt mal ehrlich, die Rechtslage kann doch nicht so sein, dass ich für nen schrotten Wagen den vollen Preis latzen muss oder? Ich kann ja quasi beweisen, dass ich nichts an der Karre gemacht habe. Nebenbei kenn ich mich damit nichtmal aus. 

melman86c  05.03.2017, 01:26
@maxster1993

Die Rechtslage ist so, dass du das Auto gekauft hast, und wenn es dann kaputt geht, es dein Problem ist. Der Verkäufer wird sein Geld bekommen, notfalls übers Gericht und dort wird er Recht bekommen. Du musst beweisen, dass du von dem Fehler wusstest.

maxster1993 
Beitragsersteller
 04.03.2017, 21:54

Da geh ich lieber in den Bau als für nen kaputten Wagen zu bezahlen...

Skankhunt44  04.03.2017, 21:57
@maxster1993

Da musst du nicht in den Bau, schlimmstenfalls, in letzter Konsequenz, wird dir dein Lohn solange gepfändet bis deine Schuld beglichen ist.