Auto gekauft und bei Heimfahrt vom Verkäufer aus ist es kaputt gegangen. Wie ist die Rechtslage?

3 Antworten

Bei Privatverkäufen gilt die Regel, Gekauft, wie gesehen. Das bedeutet für Dich, Du hast den Wagen gekauft nach der Ansicht und bist damit von Gelände des Verkäufers gefahren. Damit war der Kauf abgeschlossen. Wenn danach ein Defekt passiert, ist das Deine Sache und nicht die des Verkäufers. Du hast nur rechtliche Möglichkeiten der Rückgabe des Autos, wenn Du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er Dir die Mängel an der Kupplung wissentlich verschwiegen hat. Das wäre dann vorsätzliche Täuschung und Du hättest ein Rückgaberecht oder müßtest den Kaufpreis nicht bezahlen. 

Du bist das Risko eines Privatkaufs eingegangen und mußt leider damit auch die Folgen tragen. Bedeutet, das Auto ist kaputt und das Geld ist futsch. Wenn Du bei einem Händler gekauft hättest, hättest Du eine Garantie und somit auch ein Rückgaberecht. Willkommen im realen Leben.

Wenn die Kupplung 50.000km länger gehalten  hätte, wärs für dich wahrscheinlich in Ordnung gewesen? Oder 20.000km? Oder 5.000km? Wo willst du die Grenze ziehen?

Du hast ein gebrauchtes Auto gekauft, und das ist kaputt gegangen. Pech
für dich, aber was soll der Verkäufer dafür können? Nichts hält ewig.

Könntest du nachweisen, dass der Manger schon vor dem Kauf bestanden hat und der Verkäufer davon wusste und ihn nicht erwähnt hat, hättest du eine Chance. Aber so...

Selbst der möglicherweise vergessene Ausschluss der Gewährleistung würde dir bei einem alten Auto nicht weiterhelfen. Leider hast du nicht verraten, wie viele Kilometer das unbekannte Auto gelaufen ist?

Du darfst dem Verkäufer den vereinbarten Betrag bezahlen und dann darfst du das Auto auf deine Kosten verschrotten lassen.