Auto gekauft und bei Heimfahrt vom Verkäufer aus ist es kaputt gegangen. Wie ist die Rechtslage?
Hallo liebe community,
Fongendes ist passiert: Ich habe privat ein Auto gekauft. Wir haben schriftlich einen Kaufvertrag aufgesetzt und alle Mängel aufgeschrieben. Darunter waren doch lediglich nur kleine Sachen die nicht für folgenden Fehler verantwortlich sein können:
Nach dem Kauf bin ich auf nach Hause gefahren. So um die 15-20 km. Als ich in meiner Heimatstadt ankam, hörte ich ein lautes quietschen und klackern, die Gänge wollten nicht mehr rein und ich musste den Wagen ( zum Glück) an meiner Straße abstellen. Am Tag darauf bemerkte ich, das der Gang nur rein ging, wenn der Motor aus war. Ich fuhr also damit bis zur Werkstatt um nachzufragen, was es sein könnte.Nebenbei gesagt kam ich auch nur gerade so zur Werkstatt bis die Karre den Geist aufgab.Ende vom Lied: Kupplung total im Arsch und muss erneuert werden.
Da die Reparatur den Wert des Wagens fast übersteigt, habe ich abgelehnt und nun möchte der Verkäufer den Wagen nicht zurück nehmen und ich soll alles weitere mit seinem Anwalt klären. Das Geld hat der Verkäufer noch nicht gesehen, da wir eine Ratenzahlung ab dem nächsten Monat an vereinbart haben. Der Mann aus der Werkstatt konnte mir versichern, das das Problem an der Kupplung nicht von mir hätte manipuliert werden können oder sonstigen Blödsinn. Das denkt nämlich jetzt der Verkäufer.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wer ist im Recht und wie sollte ich weiter vorgehen? Kann mir aktuell nur schwer einen Anwalt leisten.
Ich wäre für jede Hilfe und Antwort dankbar.
Grüße
3 Antworten
Bei Privatverkäufen gilt die Regel, Gekauft, wie gesehen. Das bedeutet für Dich, Du hast den Wagen gekauft nach der Ansicht und bist damit von Gelände des Verkäufers gefahren. Damit war der Kauf abgeschlossen. Wenn danach ein Defekt passiert, ist das Deine Sache und nicht die des Verkäufers. Du hast nur rechtliche Möglichkeiten der Rückgabe des Autos, wenn Du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er Dir die Mängel an der Kupplung wissentlich verschwiegen hat. Das wäre dann vorsätzliche Täuschung und Du hättest ein Rückgaberecht oder müßtest den Kaufpreis nicht bezahlen.
Du bist das Risko eines Privatkaufs eingegangen und mußt leider damit auch die Folgen tragen. Bedeutet, das Auto ist kaputt und das Geld ist futsch. Wenn Du bei einem Händler gekauft hättest, hättest Du eine Garantie und somit auch ein Rückgaberecht. Willkommen im realen Leben.
ronnyarmin, mach Dich doch nicht so wichtig. ;(
Wenn die Kupplung 50.000km länger gehalten hätte, wärs für dich wahrscheinlich in Ordnung gewesen? Oder 20.000km? Oder 5.000km? Wo willst du die Grenze ziehen?
Du hast ein gebrauchtes Auto gekauft, und das ist kaputt gegangen. Pech
für dich, aber was soll der Verkäufer dafür können? Nichts hält ewig.
Könntest du nachweisen, dass der Manger schon vor dem Kauf bestanden hat und der Verkäufer davon wusste und ihn nicht erwähnt hat, hättest du eine Chance. Aber so...
Selbst der möglicherweise vergessene Ausschluss der Gewährleistung würde dir bei einem alten Auto nicht weiterhelfen. Leider hast du nicht verraten, wie viele Kilometer das unbekannte Auto gelaufen ist?
Schon klar aber 20km ist ein bisschen arg wenig. Naja werde trotzdem nen Anwalt einschalten der sich das ganze nochmal angucken soll.
Wenn es dir wirklich klar wäre, würdest du einsehen, dass es unerheblich ist, wie viel du bis zum Auftreten des Defektes gefahren bist.
Das Geld für den Anwalt kannst du dir sparen, sofern dir der Nachweis der Täuschung nicht gelingen kann.
Du darfst dem Verkäufer den vereinbarten Betrag bezahlen und dann darfst du das Auto auf deine Kosten verschrotten lassen.
Nix zu machen deshalb sollte man auf eine Probefahrt bestehen und damit zu einer Werkstatt um den wagen abchecken zu lassen. Bei privatkauf Must DU beweisen das der Fehler vor dem kauf vorlag sorry sber du hast keine chance aus der nummer raus zu kommen ist dumm gelaufen
Ne, jetzt mal ehrlich, die Rechtslage kann doch nicht so sein, dass ich für nen schrotten Wagen den vollen Preis latzen muss oder? Ich kann ja quasi beweisen, dass ich nichts an der Karre gemacht habe. Nebenbei kenn ich mich damit nichtmal aus.
Die Rechtslage ist so, dass du das Auto gekauft hast, und wenn es dann kaputt geht, es dein Problem ist. Der Verkäufer wird sein Geld bekommen, notfalls übers Gericht und dort wird er Recht bekommen. Du musst beweisen, dass du von dem Fehler wusstest.
Da geh ich lieber in den Bau als für nen kaputten Wagen zu bezahlen...
Da musst du nicht in den Bau, schlimmstenfalls, in letzter Konsequenz, wird dir dein Lohn solange gepfändet bis deine Schuld beglichen ist.
Zu 'Gekauft wie gesehen' solltest du mal das hier lesen:
https://kanzleiundrecht.wordpress.com/2012/02/29/rechtsirrtum-gekauft-wie-gesehen/
Woher weisst du, dass jeder Händler freiwillig eine Garantie gibt sich sich diese immer auf die Kupplung bezieht?
Bei einem Händler gibt es Gewährleistung, die aber auch nicht bei allen Defekten greift. Solange unbekannt ist, ob aufgrund der Laufleistung des Autos mit einem Defekt an der Kupplung hätte gerechtnet werden können, ist keine Aussage hinsichtlich der Gewährleistung zum Kauf bei einem Händler möglich.
Und ein Rückgaberecht gibt es nie. Höchstens das Recht auf Wandlung, wenn ein unter die Gewährleistung fallender Mangel nach mehreren Versuchen nicht behoben werden kann.