Auto gekauft und bei Heimfahrt vom Verkäufer aus ist es kaputt gegangen. Wie ist die Rechtslage?
Hallo liebe community,
Fongendes ist passiert: Ich habe privat ein Auto gekauft. Wir haben schriftlich einen Kaufvertrag aufgesetzt und alle Mängel aufgeschrieben. Darunter waren doch lediglich nur kleine Sachen die nicht für folgenden Fehler verantwortlich sein können:
Nach dem Kauf bin ich auf nach Hause gefahren. So um die 15-20 km. Als ich in meiner Heimatstadt ankam, hörte ich ein lautes quietschen und klackern, die Gänge wollten nicht mehr rein und ich musste den Wagen ( zum Glück) an meiner Straße abstellen. Am Tag darauf bemerkte ich, das der Gang nur rein ging, wenn der Motor aus war. Ich fuhr also damit bis zur Werkstatt um nachzufragen, was es sein könnte.Nebenbei gesagt kam ich auch nur gerade so zur Werkstatt bis die Karre den Geist aufgab.Ende vom Lied: Kupplung total im Arsch und muss erneuert werden.
Da die Reparatur den Wert des Wagens fast übersteigt, habe ich abgelehnt und nun möchte der Verkäufer den Wagen nicht zurück nehmen und ich soll alles weitere mit seinem Anwalt klären. Das Geld hat der Verkäufer noch nicht gesehen, da wir eine Ratenzahlung ab dem nächsten Monat an vereinbart haben. Der Mann aus der Werkstatt konnte mir versichern, das das Problem an der Kupplung nicht von mir hätte manipuliert werden können oder sonstigen Blödsinn. Das denkt nämlich jetzt der Verkäufer.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wer ist im Recht und wie sollte ich weiter vorgehen? Kann mir aktuell nur schwer einen Anwalt leisten.
Ich wäre für jede Hilfe und Antwort dankbar.
Grüße
3 Antworten
Bei Privatverkäufen gilt die Regel, Gekauft, wie gesehen. Das bedeutet für Dich, Du hast den Wagen gekauft nach der Ansicht und bist damit von Gelände des Verkäufers gefahren. Damit war der Kauf abgeschlossen. Wenn danach ein Defekt passiert, ist das Deine Sache und nicht die des Verkäufers. Du hast nur rechtliche Möglichkeiten der Rückgabe des Autos, wenn Du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er Dir die Mängel an der Kupplung wissentlich verschwiegen hat. Das wäre dann vorsätzliche Täuschung und Du hättest ein Rückgaberecht oder müßtest den Kaufpreis nicht bezahlen.
Du bist das Risko eines Privatkaufs eingegangen und mußt leider damit auch die Folgen tragen. Bedeutet, das Auto ist kaputt und das Geld ist futsch. Wenn Du bei einem Händler gekauft hättest, hättest Du eine Garantie und somit auch ein Rückgaberecht. Willkommen im realen Leben.
Wenn die Kupplung 50.000km länger gehalten hätte, wärs für dich wahrscheinlich in Ordnung gewesen? Oder 20.000km? Oder 5.000km? Wo willst du die Grenze ziehen?
Du hast ein gebrauchtes Auto gekauft, und das ist kaputt gegangen. Pech
für dich, aber was soll der Verkäufer dafür können? Nichts hält ewig.
Könntest du nachweisen, dass der Manger schon vor dem Kauf bestanden hat und der Verkäufer davon wusste und ihn nicht erwähnt hat, hättest du eine Chance. Aber so...
Selbst der möglicherweise vergessene Ausschluss der Gewährleistung würde dir bei einem alten Auto nicht weiterhelfen. Leider hast du nicht verraten, wie viele Kilometer das unbekannte Auto gelaufen ist?
Du darfst dem Verkäufer den vereinbarten Betrag bezahlen und dann darfst du das Auto auf deine Kosten verschrotten lassen.